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   ArbG Berlin, 06.09.2023 - 22 Ca 1097/23   

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https://dejure.org/2023,24402
ArbG Berlin, 06.09.2023 - 22 Ca 1097/23 (https://dejure.org/2023,24402)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 06.09.2023 - 22 Ca 1097/23 (https://dejure.org/2023,24402)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 06. September 2023 - 22 Ca 1097/23 (https://dejure.org/2023,24402)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bei Brustkontakt: fristlose Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Griff an die nackten Brüste: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam ...

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.09.2023 - 22 Ca 1097/23
    Die Glaubhaftigkeit einer Aussage ist dabei anhand des Auftretens sogenannter Realitätskennzeichen zu ermitteln (ausführlich dazu BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 -, juris, Rn. 12 ff.; zur Maßgeblichkeit der Glaubhaftigkeitskriterien bei der Beweiswürdigung im arbeitsgerichtlichen Verfahren siehe auch BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 -, juris, Rn. 39 sowie Hamacher/Happe, NZA 2021, 665; zu den einzelnen Realitätskennzeichen siehe Effer-Uhe/Mohnert, Psychologie für Juristen, Rn. 239 ff.).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.09.2023 - 22 Ca 1097/23
    Die Glaubhaftigkeit einer Aussage ist dabei anhand des Auftretens sogenannter Realitätskennzeichen zu ermitteln (ausführlich dazu BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 -, juris, Rn. 12 ff.; zur Maßgeblichkeit der Glaubhaftigkeitskriterien bei der Beweiswürdigung im arbeitsgerichtlichen Verfahren siehe auch BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 -, juris, Rn. 39 sowie Hamacher/Happe, NZA 2021, 665; zu den einzelnen Realitätskennzeichen siehe Effer-Uhe/Mohnert, Psychologie für Juristen, Rn. 239 ff.).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.09.2023 - 22 Ca 1097/23
    So ist eine Abmahnung unter anderem dann entbehrlich, wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 -, Rn. 22, juris).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.09.2023 - 22 Ca 1097/23
    Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 -, Rn. 16 f., juris).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.09.2023 - 22 Ca 1097/23
    Es genügt eine solcher Grad an Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 -, juris).
  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.09.2023 - 22 Ca 1097/23
    Im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung geht es mithin nicht darum die Umstände zu verneinen, die gegen die Glaubhaftigkeit der Zeugenangaben sprechen könnten, sondern es ist auf diejenigen Umstände abzustellen, welche die Richtigkeit der Aussage positiv bestätigen können (BGH, Beschluss vom 28.04.2003 - 1 StR 88/03 -, juris).
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