Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Oder, 22.07.2022

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   LG Frankfurt/Oder, 09.07.2019 - 22 Qs 40/19   

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LG Frankfurt/Oder, 09.07.2019 - 22 Qs 40/19 (https://dejure.org/2019,63668)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09.07.2019 - 22 Qs 40/19 (https://dejure.org/2019,63668)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 22 Qs 40/19 (https://dejure.org/2019,63668)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • patrick-breyer.de (Kurzinformation)

    Landgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 62/19

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kennzeichen; Kennzeichenerfassung; automatische

    14532 Kleinmachnow, wegen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Juni 2019 ‌- 45 Gs 770/19 - und Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juli 2019 - 22 Qs 40/19.

    Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juli 2019 - 22 Qs 40/19 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 6 Abs. 1 Verfassung des Landes Brandenburg.

    Die gegen diesen Beschluss am 28. Juni 2019 erhobene (sofortige) Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer seine Argumentation wiederholte und vertiefte, verwarf das Landgericht Frankfurt (Oder) mit Beschluss vom 9. Juli 2019 - 22 Qs 40/19 - als unbegründet.

    die Beschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Juni 2019 - 45 Gs 770/19 - und des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juli 2019 - 22 Qs 40/19 - wegen Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Abs. 1 der Landesverfassung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen.

    Die gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juli 2019 ‌- 22 Qs 40/19 - gerichtete Verfassungsbeschwerde ist erfolgreich.

    a) Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juli 2019 - 22 Qs 40/19 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 6 Abs. 1 LV.

    Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juli 2019 - 22 Qs 40/19 - ist daher aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde an das Landgericht Frankfurt (Oder) zurückzuverweisen, § 50 Abs. 3 VerfGGBbg.

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   LG Frankfurt/Oder, 22.07.2022 - 22 Qs 40/19   

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Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Pressebericht, 08.08.2022)

    Brandenburg: Neues Gesetz zur Kennzeichenerfassung?

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kennzeichenerfassungssystem Kesy - Kennzeichen-Scanning war verboten

Verfahrensgang

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