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   LG Düsseldorf, 03.06.2016 - 22 S 469/15   

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https://dejure.org/2016,14135
LG Düsseldorf, 03.06.2016 - 22 S 469/15 (https://dejure.org/2016,14135)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2016 - 22 S 469/15 (https://dejure.org/2016,14135)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - 22 S 469/15 (https://dejure.org/2016,14135)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastverteilung für den Anspruch auf Kündigungsvergütung bei einem noch nicht in Vollzug gesetzten Internet-System-Vertrag

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung eines "frei" gekündigten Werkvertrags: Wer muss was beweisen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Werkvertrag vom Auftraggeber ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt: Sog. "freie" Kündigung liegt vor!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung eines frei gekündigten Werkvertrags: Wer muss was beweisen? (IBR 2016, 526)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 590
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.01.2015 - VII ZR 6/14

    Bestellerkündigung eines Werkvertrags über Internet-Dienstleistungen: Berechnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.06.2016 - 22 S 469/15
    Die Grundsätze des BGH zur Beweislastverteilung für den Anspruch auf Kündigungsvergütung gem. § 649 S. 2 BGB bei einem noch nicht in Vollzug gesetzten Internet-System-Vertrag (vgl. BGH, NJW-RR 2015, S. 469), welche einen Vertragsschluss aus dem Jahre 2008 betrafen, sind auch auf den hier erfolgten Vertragsschluss am 03.07.2014 nach wie vor anwendbar.

    Dies ist eine nachvollziehbare vertragsbezogene Abrechnung (vgl. BGH, NJW-RR 2015, S. 469).

    Sie muss demgegenüber nicht darlegen, welche Mitarbeiter zu welchen Kostensätzen welche Arbeitsschritte hätten erbringen müssen und welche Gemeinkosten und andere Kostenpositionen hierbei zu veranschlagen gewesen wären (vgl. BGH, NJW-RR 2015, S. 469).

    Die Einlassung der Klägerin genüge insoweit der Rechtsprechung des BGH, NJW-RR 2015, S. 469.

  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.06.2016 - 22 S 469/15
    Ein Internet-System-Vertrag, welcher die Gewährleistung der Abrufbarkeit einer individuell erstellten Internetseite für den Kunden während der Vertragslaufzeit zum Gegenstand hat, ist als Werkvertrag i. S. v. § 631 Abs. 1 BGB einzuordnen (vgl. BGH, NJW 2010, S. 1449).
  • BGH, 28.02.2008 - III ZB 76/07

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren bei Einzahlung der Gerichtskosten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.06.2016 - 22 S 469/15
    Rechtshängigkeit ist gem. § 696 Abs. 3 ZPO mit Zustellung des Mahnbescheids des Amtsgerichts Hagen vom 23.03.2015 (Geschäftszeichen: 15-1874298-0-1) am 25.03.2015 eingetreten, weil die Streitsache nach Einzahlung der übrigen Gerichtsgebühren unter dem 14.04.2015 am 17.04.2015 beim Amtsgericht Hilden eingegangen, also mit einer der Klägerin zurechenbaren Verzögerung von nicht mehr als zwei Wochen ab Einlegung des Widerspruchs am 01.04.2015 und damit noch "alsbald" an das Streitgericht abgegeben wurde (vgl. BGH, NJW 2008, S. 1672, 1673).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 181/10

    Vertrag über ein Ausbauhaus: Auslegung einer Klausel über die Annahmefrist;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.06.2016 - 22 S 469/15
    Eine Änderung der Beweislastverteilung war hiermit nicht verbunden (vgl. BGH, NJW 2011, S. 1954, 1956 Rz. 29; Begr. z. Gesetzentwurf d. FoSiG, BT-Drucks. 16/511, S. 18: "Der Besteller kann den Nachweis höherer Ersparnisse führen").
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.06.2016 - 22 S 469/15
    Analog § 187 Abs. 1 BGB können Zinsen somit ab dem Folgetag des 26.03.2015 beansprucht werden (vgl. BGH, NJW-RR 1990, S. 518, 519).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 145/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Erfüllung eines Darlehensanspruchs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.06.2016 - 22 S 469/15
    Die Beklagte ist mit einem nunmehrigen (substantiierten) Bestreiten der offen gelegten Abrechnungsgrundlagen und etwaigen Beweisangeboten zwar gem. § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO grundsätzlich nicht ausgeschlossen, weil das Amtsgericht die Beweislast im Rahmen des § 649 S. 2 BGB verkannt hat (vgl. BGH, Beschluss v. 26.09.2007 - IV ZR 145/07, BeckRS 2007, 16514).
  • AG Düsseldorf, 03.11.2015 - 11c C 43/15

    Internet-System-Vertrag, freie Kündigung, Anrechnung ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.06.2016 - 22 S 469/15
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 03.11.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (11c C 43/15) abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000 EUR nebst Zinsen i. H. v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2015 zu zahlen.
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