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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 22 U 13/02   

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https://dejure.org/2002,9499
OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 22 U 13/02 (https://dejure.org/2002,9499)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2002 - 22 U 13/02 (https://dejure.org/2002,9499)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 22 U 13/02 (https://dejure.org/2002,9499)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Anzahl der Vorbesitzer ist wesentlich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen mit Vergangenheit - Die Anzahl der Vorbesitzer beeinflusst wesentlich den Kaufpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zur Arglist bei Angaben zu den Vorbesitzern im Falle eines gebrauchten PKWs

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 15.01.2009 - 1 U 50/08

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund mangelnder Aufklärung über

    v. 28.06.2002 - 22 U 13/02, OLGR 2003, 246).
  • LG Karlsruhe, 15.05.2013 - 6 O 375/12

    Motorradkaufvertrag: Anfechtung eines ebay-Kaufvertrages wegen Arglist

    Nach Lage der Dinge ist davon auszugehen, dass der Beklagte sich der Erkenntnis, dass das Fahrzeug vor ihm weitere Vorhalter hatte, bewusst verschlossen und die Erklärung, das Fahrzeug habe keinen Vorbesitzer vor ihm gehabt, in dem Bewusstsein abgegeben hat, der Kläger werde den Vertrag nicht oder jedenfalls nicht zu denselben Bedingungen abschließen, wenn er ihm offenbarte, dass das Fahrzeug vor ihm zumindest als Käufer des Jahres 2011 einen ihm unbekannten weiteren Vorbesitzer seit 2008 gehabt hatte (vgl. zur Arglist bei der falschen Angabe über die Anzahl der Vorbesitzer auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 28. Juni 2002, 22 U 13/02, in DAR 2002, 506/507; LG Bielefeld, Urt. v. 31. Oktober 2007, 21 S 170/07, in MMR 2008, 351, zitiert nach juris Tz 13; Ellenberger in Palandt, BGB, Kommentar, 72. Auflage, 2013, Rn 3 zu § 123 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2003 - 1 W 45/03

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung; Anspruch auf

    Für den Fall, dass der Antragsteller die subjektiven Voraussetzungen des Arglist-tatbestandes nicht nachweisen sollte (zur Verkäufer-Arglist in einem ähnlich gelagerten Fall vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2002, 22 U 13/02, OLG-Report 2003, 246), hat die beabsichtigte Klage gleichwohl unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • LG Köln, 26.07.2005 - 28 O 70/05

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug; Anpassung der Berechnung

    Daran, dass hier Arglist i.S.d. § 438 Abs. 3 BGB vorlag, hat das erkennende Gericht in Anlehnung an OLG Düsseldorf, Urt. v. 28. Juni 2002 - 22 U 13/02, OLGReport 2003, 246 keine Zweifel.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20699
OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02 (https://dejure.org/2002,20699)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2002 - 22 U 13/02 (https://dejure.org/2002,20699)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 22 U 13/02 (https://dejure.org/2002,20699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 20.07.2000 - 18 U 20/00
    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02
    Hierdurch erhält das Unternehmen die Möglichkeit zum Abschluss von entgeltpflichtigen Kabelanschlussverträgen mit den Mietern des Hauses, während sich der Grundstückseigentümer im Gegenzug eine Erhöhung des Mietwertes der auf dem Grundstück befindlichen Mietwohnungen erhofft (vgl. hierzu BGH MDR 1997, 1013; OLG Köln, Urteil vom 26.2.1996 - 16 O 43/95; OLG Köln, Urteil vom 20.7.2000, - 18 U 20/00 n.v.).

    Bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit des Kunden ist dieser Hinweis im Zeitpunkt der Unterschriftsleistung ohne weiteres wahrnehmbar, er befindet sich nicht etwa versteckt an nicht auffälliger Stelle, wo mit einem derartigen Hinweis nicht zu rechnen ist (vgl. auch OLG Köln, n.v. Urteil vom 20.7.2000 - 18 U 20/00).

    Jedenfalls ließe auch eine Unwirksamkeit der Klausel in Ziff. 10 Satz 2 die Laufzeitklausel in Ziff. 10 Satz 1 der Vertragsbedingungen unberührt (a.A.: OLG Köln - n.v. Urteil vom 20.7.2000 -18 U 20/00).

    Gegen die Wirksamkeit dieser Vertragsbedingung bestehen keine Bedenken; vielmehr wird von der Rechtsprechung selbst bei Fehlen einer entsprechenden Klausel der Konkurrenzschutz als immanenter Bestandteil eines Kabelversorgungsvertrages angenommen (OLG Köln - n.v. Urteil vom 20.7.2000 -18 U 20/00; vgl. auch die von der Klägerin mit Schriftsatz vom 24.7.2001 in Kopie vorgelegten Urteile).

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02
    Hierdurch erhält das Unternehmen die Möglichkeit zum Abschluss von entgeltpflichtigen Kabelanschlussverträgen mit den Mietern des Hauses, während sich der Grundstückseigentümer im Gegenzug eine Erhöhung des Mietwertes der auf dem Grundstück befindlichen Mietwohnungen erhofft (vgl. hierzu BGH MDR 1997, 1013; OLG Köln, Urteil vom 26.2.1996 - 16 O 43/95; OLG Köln, Urteil vom 20.7.2000, - 18 U 20/00 n.v.).

    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist zwar eine Laufzeit eines Kabelversorgungsvertrages von 20 Jahren als unangemessene Benachteiligung zu werten, weil bei einer derart langen Laufzeit das Interesse des Kunden an seiner Dispositionsfreiheit bezüglich der Auswahl neuer Techniken zum Zwecke des Empfangs von Rundfunk und Fernsehen und eines möglichst preiswerten Versorgungsunternehmens unangemessen beeinträchtigt werde (BGH MDR 1997, 1013 f).

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02
    Nur wenn der als wirksam anzusehende Rest im Gesamtgefüge des Vertrags nicht mehr sinnvoll, insbesondere der als unwirksam beanstandete Klauselteil von so einschneidender Bedeutung ist, dass von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abweichenden Vertragsgestaltung gesprochen werden muss, ergreift die Unwirksamkeit der Teilklausel die Gesamtklausel (BGH NJW 1997, 394, 395; BGH NJW 1999, 1108, 1109; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., vor § 8 AGBG Rz. 11 f.).
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02
    In der Regel wird dem allgemeinen Informationsrecht ausländischer Mieter nämlich bereits bei Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses Genüge getan, sofern diese ihre Heimatprogramme hierüber empfangen können (BVerfG NJW 1994, 1147 ff; ZMR 1996, 12 ff.).
  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 224/95

    Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses der fiktiven Abnahme

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02
    Nur wenn der als wirksam anzusehende Rest im Gesamtgefüge des Vertrags nicht mehr sinnvoll, insbesondere der als unwirksam beanstandete Klauselteil von so einschneidender Bedeutung ist, dass von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abweichenden Vertragsgestaltung gesprochen werden muss, ergreift die Unwirksamkeit der Teilklausel die Gesamtklausel (BGH NJW 1997, 394, 395; BGH NJW 1999, 1108, 1109; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., vor § 8 AGBG Rz. 11 f.).
  • BVerfG, 14.09.1995 - 1 BvR 1471/94

    Informationsfreiheit und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02
    In der Regel wird dem allgemeinen Informationsrecht ausländischer Mieter nämlich bereits bei Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses Genüge getan, sofern diese ihre Heimatprogramme hierüber empfangen können (BVerfG NJW 1994, 1147 ff; ZMR 1996, 12 ff.).
  • BGH, 26.11.1992 - I ZR 261/90

    Vorfinanzierung von Erstattungsansprüchen durch Lohnsteuerhilfevereine

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02
    Bei einem Kabelanschlussvertrag hat der Bundesgerichtshof allerdings eine in den Vertragsbedingungen festgelegte Vertragslaufzeit von 12 Jahren mit Rücksicht auf die erheblichen Entwicklungs- und Vorhaltekosten des Kabelversorgungsunternehmens, die sich nur auf Dauer rentierten, als zulässig angesehen (BGH NJW 1993, 1135).
  • OLG Köln, 26.02.1996 - 16 U 43/95

    Laufzeit eines Vertrages über Breitbandkabelanschluß

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02
    Die Beklagte kann sich insbesondere nicht zu ihren Gunsten auf das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 26.2.1996 - 16 U 43/95 - berufen, worin in dem konkreten Fall im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung eine Vertragslaufzeit von lediglich 12 Jahren als angemessen betrachtet wurde.
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12

    Kabel BW und Unity-Media durften nicht fusionieren

    Der Grundstückseigentümer gestattet dem Kabelnetzbetreiber lediglich, ein Hausverteilnetz zu errichten und zu unterhalten (vgl. BGH NJW 1997, 3022; OLG Köln, Urteil vom 16.07.2002, 22 U 13/02, zitiert nach juris: Rn. 8).
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