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AG Düsseldorf, 17.12.1997 - 22 C 1338/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86
Vorfahrtsrecht eines Radfahrers
Auszug aus AG Düsseldorf, 17.12.1997 - 22 C 1338/97
Den Vorfahrtsbereich bildet hierbei das "Einmündungsviereck" und die linke Fahrbahnhälfte der untergeordneten Straße, d.h. die gesamte Kreuzungsfläche (BGH NJW 1986, 2651). - BGH, 16.11.1965 - VI ZR 137/64
Haftungsverteilung bei Kollision entgegen kommender Fahrzeuge bei abknickender …
Auszug aus AG Düsseldorf, 17.12.1997 - 22 C 1338/97
Dabei ist das Recht zur Vorfahrt unabhängig davon, ob sich der Vorfahrtberechtigte verkehrsgerecht verhält; es geht weder durch ein verkehrswidriges Verhalten des Berechtigten verloren, noch auf den Wartepflichtigen über (BGH VersR 1966, 87, 89). - BGH, 18.01.1957 - VI ZR 311/55
Rechtsmittel
Auszug aus AG Düsseldorf, 17.12.1997 - 22 C 1338/97
Die Gesamtgestaltung des Falles muss so sein, dass sich aus der Erfahrung des Lebens der gezogene Schluss ohne weiteres aufdrängt (BGH VersR 1957, 234).