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| OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1991 - 22 A 137/91 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. November 1991 - 22 A 137/91 (https://dejure.org/1991,14960)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gemeinde; Nordrhein- Westfalen; Befugnis; Steuerpflichtiger; Realsteuern; Außenprüfung; Finanzamt; Gemeindebedienstete
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Außenprüfung; kein Teilnahmerecht von Gemeindebediensteten an Außenprüfungen wegen Gewerbesteuer
Verfahrensgang
- VG Minden, 22.11.1990 - 2 K 1131/90
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1991 - 22 A 137/91
- BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
Papierfundstellen
- DÖV 1992, 316
Wird zitiert von ... (2)
- FG Düsseldorf, 19.01.2018 - 1 K 2190/17
Finanzamt darf die Teilnahme eines städtischen Bediensteten anordnen
Streitig war in dieser Entscheidung (und auch in den zuvor ergangenen erstinstanzlichen Entscheidungen vgl. FG Köln Urteil vom 19. Mai 1981 VIII 40/79 S, EFG 1982, 256; FG Düsseldorf Beschluss vom 18. November 1983 XV 243/83 A(AO), EFG 1984, 338 und OVG NRW Urteil vom 13. November 1991 22 A 137/91, DÖV 1992, 316) lediglich, wer diese Teilnahme gegenüber dem Steuerpflichtigen anordnen darf, nicht hingegen, ob sie angeordnet werden darf. - FG Köln, 25.03.1993 - 8 K 2752/92
Gewerbesteuer; Hinzurechnung von Mietentgelten beim Gewerbeertrag
(2) Eine mangels Rechtsgrundlage möglicherweise unzulässige Teilnahme eines Mitarbeiters eines kommunalen Steueramtes an der Betriebsprüfung der FinVerw (vgl. OVG Münster, nrkr. Urt. v. 13.11.1991 - 22 A 137/91) führt nicht zwangsläufig zur Rechtswidrigkeit des GewSt-Änderungsbescheids.
dejure.org
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