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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2188/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12420
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2188/94 (https://dejure.org/1998,12420)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.1998 - 22 A 2188/94 (https://dejure.org/1998,12420)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 22 A 2188/94 (https://dejure.org/1998,12420)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergnügungssteuer; Inhaber der Räume; Spielhalle; Verpächter; Steuerschuldner; Nebenhaftung als Gesamtschuldner; Haftungsbescheid; Umdeutung in Steuerbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 467
  • DVBl 1998, 1232
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1994 - 22 B 1078/94
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2188/94
    Die in VergnStG NW (VergnStG NW 1965) § 4 Abs. 2 angeordnete Nebenhaftung als Gesamtschuldner ist ein echter Haftungstatbestand iS von AO (AO 1977) § 191 Abs. 1 (Abgrenzung zum Beschluß des Senats vom 7. Juli 1994 - 22 B 1078/94).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2185/94

    Vergnügungssteuer in Vereinsräumlichkeiten

    Der Prozeßbevollmächtigte des Klägers hat zur Begründung seiner Berufung in dem Verfahren 22 A 2188/94 immerhin selbst vorgetragen, daß der Kläger viele Mitglieder" gehabt habe und eine lange Liste der eingetragenen Vereinsmitglieder" vorhanden gewesen sei.

    Rn. 61 vgl. dazu das Urteil des Senats vom heutigen Tage in dem Verfahren 22 A 2188/94,.

    Rn. 64 Dies bedarf jedoch ebensowenig wie in dem Verfahren 22 A 2188/94 einer weiteren Vertiefung, da der Kläger als unmittelbarer Besitzer der Spielräume jederzeit eine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die Geräte hatte und es somit jedenfalls (auch) von ihm bzw. seinem Personal abhing, ob ein vergnügungssteuerpflichtiges Spiel an den Geräten möglich war oder nicht.

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2012 - 9 LB 51/12

    Heranziehung zur Vergnügungssteuer bei Vermieten von Wohnmobilen zum Zwecke der …

    Rn. 42 Besitzer im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 5 VStS ist nur der unmittelbare Besitzer, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnwagen ausübt (vgl. zu Haftungsregelungen: PrOVG, Urteil vom 30.11.1926 - II C 84/26 - PrOVGE 81, 143; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.1950 - Aktenzeichen nicht bekannt - DVBl 1951, 292; OVG NRW, Urteil vom 8.11.1961 - III A 1404/58 - OVGE MüLü 17, 115; Urteil vom 20.2.1998 - 22 A 2188/94 - NVwZ-RR 1999, 467 = KStZ 2000, 85).

    Insbesondere scheidet ein Rückgriff auf die Kategorie des mittelbaren Besitzes (§ 868 BGB) aus, denn der mittelbare Besitzer steht nicht in einer hinreichenden Beziehung zum Gegenstand der Vergnügungsteuer (OVG NRW, Urteil vom 20.2.1998, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 259/15

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu den Kosten einer …

    Rn. 72 Vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 12. August 1998, a. a. O., Rn. 26 m. w. N.; VG Minden, Urteil vom 9. April 2015 - 1 K 2542/12 -, juris, Rn. 60, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 11 A 1090/15 -, juris, Rn. 13; vgl. ferner in Bezug auf das Steuerrecht OVG NRW, Urteil vom 20. Februar 1998 - 22 A 2188/94 -, DVBl. 1998, 1232 = juris, Rn. 14 ff. m. zahlr.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 373/15

    Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu den Kosten einer Außerbetriebnahme …

    Rn. 70 Vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 12. August 1998, a. a. O., Rn. 26 m. w. N.; VG Minden, Urteil vom 9. April 2015 - 1 K 2542/12 -, juris, Rn. 60, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 11 A 1090/15 -, juris, Rn. 13; vgl. ferner in Bezug auf das Steuerrecht OVG NRW, Urteil vom 20. Februar 1998 - 22 A 2188/94 -, DVBl. 1998, 1232 = juris, Rn. 14 ff. m. zahlr.
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