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| VG Berlin, 15.05.1997 - 22 A 406.95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.05.1997 - 22 A 406.95
- BVerwG, 10.03.1998 - 7 B 332.97
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 17.03.2000 - 3 A 892.95
Eingreifen von Vermögenszuordnungsbescheiden in private und öffentliche Rechte; …
Letztlich offenbleiben kann, ob zwar nicht die Unterstellung, wohl aber die praktische Durchführung der staatlichen Verwaltung des Grundeigentums ausländischer Berechtigter durch die DDR (vgl. hierzu eingehend Mitschke/Werling, ZOV 1993, 12, insbes. 20-22) bereits eine - faktische, kalte - Enteignung der ausländischen Eigentümer in der DDR belegener Grundstücke darstellte, weil sie das formal weiterbestehende Recht der Eigentümer so weit aushöhlte, dass ein materielles Eigentumsrecht nicht mehr bestand (so BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 43.96 - ZOV 1997, 424 = VIZ 1998, 204 in ausdrücklicher Erweiterung des Urteils des BVerwG vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276; ähnlich BGH, Urteil vom 14. November 1996 - III ZR 304/95 - VIZ 1997, 155, 156; VG Berlin, Urteile vom 10. September 1996 - VG 9 A 187.93 - BARoV-RÜ 6/96 und vom 15. Mai 1997 - VG 22 A 406.95; a.A. Kleinlein, VIZ 1996, 370; vgl. auch Begr.
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