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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08.PV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,65783
VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08.PV (https://dejure.org/2009,65783)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.10.2009 - 22 A 539/08.PV (https://dejure.org/2009,65783)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 22 A 539/08.PV (https://dejure.org/2009,65783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.03.1988 - 6 P 32.85

    Dienststelleninterne Stellenausschreibung - Rechtsgrundlage - Einschränkungen - …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08
    Deshalb könnte hier auch keine Pflicht zur dienststelleninternen Ausschreibung aus dem entsprechenden personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestand hergeleitet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1988 - 6 P 32/85 - BVerwGE 79 S. 101 ff. = DVBl 1988 S. 695 ff. = PersR 1988 S. 183 ff. = PersV 1989 S. 73 ff. = NVwZ 1989 S. 563 ff. = juris Rdnr. 18 ff.); auch aus dem Verfassungsrecht oder dem einfach gesetzlichen Dienstrecht lässt sich ein Gebot zur dienststelleninternen Ausschreibung zu besetzender Stellen wohl nicht herleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1988 a.a.O. juris Rdnr. 20).

    Rn. 78 Eine Verpflichtung zur dienststelleninternen Ausschreibung ist deshalb für die Relevanz der Zustimmungsverweigerung im vorliegenden Fall nicht von entscheidender Bedeutung, weil die personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte - wie in der Regel - auch an Maßnahmen der Dienststelle "reagierend" anknüpfen können, zu denen die Dienststelle nicht verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1988 a.a.O. juris Rdnr. 22).

    Dabei kommt der Ausgestaltung der Modalitäten einer etwaigen Ausschreibung zwar nicht dasselbe Gewicht zu wie der Frage, ob die zu besetzende Stelle dienststellenintern ausgeschrieben werden soll oder nicht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 a.a.O. juris Rdnr. 32 und vom 8. März 1988 a.a.O. Rdnr. 19), aber auch die hier vom Antragsteller angemahnte "stadtweite" interne Stellenausschreibung soll gerade dazu dienen, "innerhalb der Dienststelle (bzw. der gesamten Stadtverwaltung) eine offene Bewerberkonkurrenz" zu ermöglichen (…vgl. BVerwG a.a.O.).

    Rn. 82 Letztlich ist der Beteiligten zwar einzuräumen, dass nicht nur von der Regel einer internen Ausschreibung als solcher, sondern auch von dem üblichen Procedere einer "stadtweiten" internen Ausschreibung Ausnahmen gerechtfertigt sein mögen, die auch der Organisations- und Personalhoheit der Dienststelle unterliegen, solche sind bisher aber weder dem Antragsteller gegenüber noch im gerichtlichen Verfahren substantiiert dargelegt worden, sie stehen auch nicht im freien Belieben des Dienstherrn, sondern bedürfen einer sachlichen Rechtfertigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1988 a.a.O. Rdnr. 24 f.).

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93

    Personalvertretungsrecht: Informationspflicht des Personalrats, Verweigerung der …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08
    Da aber die Begründung den Dienststellenleiter in den Stand setzen soll zu erkennen, welche Einwendungen der Personalrat gegen die beabsichtigte Maßnahme erhebt und auf welchen Erwägungen sie beruhen, darf sich der Personalrat nicht auf eine nur formelhafte Begründung beschränken sondern hat fallbezogene Ausführungen zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 - 6 P 38/93 - PersR 1996 S. 239 ff. = PersV 1996 S. 465 ff. = NVwZ 1997 S. 286 ff. = juris Rdnrn. 32 f.).

    Rn. 73 Die Einstellung und die Ausschreibung sind zwar zwei verschiedene Vorgänge, die auch zwei verschiedene Mitbestimmungstatbestände berühren können (etwa § 75 Abs. 1 Nr. 1 einerseits und § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG andererseits), gleichwohl kann nach der Rechtsprechung eine gesetzwidrig ohne erforderliche Zustimmung des Personalrats unterbliebene Ausschreibung gegenüber einer beabsichtigten Einstellung als Zustimmungsverweigerungsgrund geltend gemacht werden, weil dadurch auch die objektive Rechtmäßigkeit der anschließenden Einstellung berührt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 a.a.O. juris Rdnr. 36; VG Meiningen…, Beschluss vom 16. Oktober 1996 - 3 P 50015/95.ME - juris Rdnr. 22).

    Rn. 74 Zwar bezieht sich die vom Verwaltungsgericht (…vgl. juris Rdnr. 33) in diesem Zusammenhang beiläufig angeführte Vorschrift des § 77 Abs. 2 Nr. 2 HPVG zur Mitbestimmung über "Grundsätze des Verfahrens bei Stellenausschreibungen" nur auf die Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nicht aber auf die hier fraglichen Ausschreibungsverfahren im Einzelfall, so dass sich der Antragsteller hier mangels eines solchen hessischen Mitbestimmungstatbestandes nicht darauf berufen könnte, eine Ausschreibung sei gesetzwidrig ohne seine Zustimmung unterblieben bzw. eingeschränkt worden (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 a.a.O.; Bayer. VGH…, Beschluss vom 2. März 2005 - 17 P 04.2591 - juris Rdnr. 24; VG Meiningen…, Beschluss vom 16. Oktober 1996 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2056/04

    Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08
    Rn. 65 In formeller Hinsicht ist nicht erforderlich, dass einer der Zustimmungsverweigerungsgründe des § 77 Abs. 4 HPVG ausdrücklich benannt und subsumiert wird, es reicht vielmehr aus, wenn aus der Begründung "erkennbar zum Ausdruck" kommt, auf welchen dieser Gründe sich der Personalrat stützt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 22 TL 2056/04 - S. 7 des Beschlussabdrucks;… dem nunmehr folgend der hier angefochtene Beschluss des VG Frankfurt, juris Rdnr. 26).

    Rn. 72 Gegen diese Bewertung spricht nicht, dass der Gesetzesverstoß nach dieser Vorschrift die Maßnahme als solche unmittelbar betreffen muss (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 a.a.O.), also hier die Einstellung und die Aufgabenübertragung, während sich der Einwand des Antragstellers gegen das vorgelagerte Ausschreibungsverfahren richtet.

    Rn. 81 Gegen die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung kann auch nicht angeführt werden, mit dem Einwand des Verstoßes gegen die Chancengleichheit bringe der Personalrat nur individual-rechtliche Positionen einzelner Beschäftigter im Sinne einer Prozessstandschaft zur Geltung, was durch Sinn und Zweck der Mitbestimmung nicht gerechtfertigt sei (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 a.a.O. S. 8 des Beschlussabdrucks).

  • VG Frankfurt/Main, 21.01.2008 - 23 K 3795/07

    Personalrat kann sich im Zustimmungsverfahren auf Verfahrensregelungen zu …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08
    Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss der Fachkammer für Personalvertretungssachen des Landes beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 21. Januar 2008 - 23 K 3795/07.F.PV(V) - wird zurückgewiesen.

    Rn. 40 Die Fachkammer für Personalvertretungssachen des Landes beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat dem Antrag mit Beschluss vom 21. Januar 2008 - 23 K 3795/07.F.PV(V) - stattgegeben und.

    Rn. 52 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar 2008 - 23 K 3795/07.F.PV(V) - aufzuheben und den Antrag des Antragstellers abzuweisen.

  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08
    Als eine vorbereitende Maßnahme ist deshalb die Stellenausschreibung dem Mitbestimmungsrecht für die Personalangelegenheit der Einstellung zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 6 P 6/06 - PersR 2007 S. 213 ff. = PersV 2007 S. 520 ff. = juris Rdnrn. 20 und 37), auch wenn oder gerade weil in Hessen die Stellenausschreibung selbst keine mitbestimmungs- oder mitwirkungspflichtige Maßnahme ist; diese Grundsätze sind auch auf sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Ausschreibung anzuwenden.

    Dabei kommt der Ausgestaltung der Modalitäten einer etwaigen Ausschreibung zwar nicht dasselbe Gewicht zu wie der Frage, ob die zu besetzende Stelle dienststellenintern ausgeschrieben werden soll oder nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 a.a.O. juris Rdnr. 32 …und vom 8. März 1988 a.a.O. Rdnr. 19), aber auch die hier vom Antragsteller angemahnte "stadtweite" interne Stellenausschreibung soll gerade dazu dienen, "innerhalb der Dienststelle (bzw. der gesamten Stadtverwaltung) eine offene Bewerberkonkurrenz" zu ermöglichen (…vgl. BVerwG a.a.O.).

  • VG Meiningen, 16.10.1996 - 3 P 50015/95
    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08
    Rn. 73 Die Einstellung und die Ausschreibung sind zwar zwei verschiedene Vorgänge, die auch zwei verschiedene Mitbestimmungstatbestände berühren können (etwa § 75 Abs. 1 Nr. 1 einerseits und § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG andererseits), gleichwohl kann nach der Rechtsprechung eine gesetzwidrig ohne erforderliche Zustimmung des Personalrats unterbliebene Ausschreibung gegenüber einer beabsichtigten Einstellung als Zustimmungsverweigerungsgrund geltend gemacht werden, weil dadurch auch die objektive Rechtmäßigkeit der anschließenden Einstellung berührt wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 1996 a.a.O. juris Rdnr. 36; VG Meiningen, Beschluss vom 16. Oktober 1996 - 3 P 50015/95.ME - juris Rdnr. 22).

    Rn. 74 Zwar bezieht sich die vom Verwaltungsgericht (…vgl. juris Rdnr. 33) in diesem Zusammenhang beiläufig angeführte Vorschrift des § 77 Abs. 2 Nr. 2 HPVG zur Mitbestimmung über "Grundsätze des Verfahrens bei Stellenausschreibungen" nur auf die Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nicht aber auf die hier fraglichen Ausschreibungsverfahren im Einzelfall, so dass sich der Antragsteller hier mangels eines solchen hessischen Mitbestimmungstatbestandes nicht darauf berufen könnte, eine Ausschreibung sei gesetzwidrig ohne seine Zustimmung unterblieben bzw. eingeschränkt worden (vgl. dazu: BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 1996 a.a.O.; Bayer. VGH…, Beschluss vom 2. März 2005 - 17 P 04.2591 - juris Rdnr. 24; VG Meiningen, Beschluss vom 16. Oktober 1996 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1999 - 1 A 6324/96

    Personalvertretungsrechtliche Maßnahme; Einstellung von Angestellten; Abschluss …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08
    Die vorliegend begehrte Feststellung über die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung ist ein Teilschritt dahin, den die Personalvertretung auch gerichtlich durchsetzen kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 6 P 35/92 - PersR 1995 S. 296 ff. = PersV 1995 S. 399 ff. = DVBl 1995 S. 1237 ff. = juris Rdnr. 15; OVG NW, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 1 A 6324/96.PVL - PersV 1999 S. 510 ff. = PersR 1999 S. 538 ff. = juris Rdnr. 9 ff. m.w.N.).

    Rn. 80 Dagegen kann nicht eingewandt werden, der Personalrat könne sich nicht damit begnügen, die Zustimmungsverweigerung allein mit der Abweichung vom Ausschreibungsverfahren zu begründen, vielmehr müsse er näher darlegen, warum er gerade im Hinblick auf die in Rede stehende Stelle eine Ausschreibung im üblichen Umfang für erforderlich halte, weil nur so der inhaltliche Bezug zu dem von der konkreten Maßnahme berührten gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand hergestellt werden könne (vgl. OVG NW, Beschluss vom 29. Januar 1999 a.a.O. juris Rdnr. 34).

  • VGH Bayern, 02.03.2005 - 17 P 04.2591
    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08
    Rn. 74 Zwar bezieht sich die vom Verwaltungsgericht (…vgl. juris Rdnr. 33) in diesem Zusammenhang beiläufig angeführte Vorschrift des § 77 Abs. 2 Nr. 2 HPVG zur Mitbestimmung über "Grundsätze des Verfahrens bei Stellenausschreibungen" nur auf die Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nicht aber auf die hier fraglichen Ausschreibungsverfahren im Einzelfall, so dass sich der Antragsteller hier mangels eines solchen hessischen Mitbestimmungstatbestandes nicht darauf berufen könnte, eine Ausschreibung sei gesetzwidrig ohne seine Zustimmung unterblieben bzw. eingeschränkt worden (vgl. dazu: BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 1996 a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 2. März 2005 - 17 P 04.2591 - juris Rdnr. 24; VG Meiningen…, Beschluss vom 16. Oktober 1996 a.a.O.).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08
    Die vorliegend begehrte Feststellung über die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung ist ein Teilschritt dahin, den die Personalvertretung auch gerichtlich durchsetzen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 6 P 35/92 - PersR 1995 S. 296 ff. = PersV 1995 S. 399 ff. = DVBl 1995 S. 1237 ff. = juris Rdnr. 15; OVG NW…, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 1 A 6324/96.PVL - PersV 1999 S. 510 ff. = PersR 1999 S. 538 ff. = juris Rdnr. 9 ff. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2203/11

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung der Beschäftigten; Mitbestimmung bei der …

    Ihm ist insbesondere keine Entscheidungsbefugnis eingeräumt, nach Maßgabe seiner Rechtsauffassung darüber zu befinden, ob die vom Personalrat gegebene Begründung in sich widerspruchsfrei und schlüssig ist und auch tatsächlich auf das Vorliegen eines der Versagungsgründe schließen lässt (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 22 A 539/08.PV, juris Rdnrn. 65 ff).
  • OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zur Einstellung und Eingruppierung …

    Vielmehr hat er fallbezogene Ausführungen zu machen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 29.10.2009, 22 A 539/08.PV, juris Rn. 68) und darf sich nicht auf formelhafte Wendungen beschränken (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL, PersR 2012, 115, juris Rn. 32).
  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 49/18

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung; Beginn der Zustimmungsfrist; …

    Vielmehr hat er fallbezogene Ausführungen zu machen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 29.10.2009, 22 A 539/08.PV, juris Rn. 68) und darf sich nicht auf formelhafte Wendungen beschränken (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL, PersR 2012, 115, juris Rn. 32).
  • VG Hamburg, 24.09.2021 - 25 FL 109/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und …

    Vielmehr hat er fallbezogene Ausführungen zu machen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 29.10.2009, 22 A 539/08.PV, juris Rn. 68) und darf sich nicht auf formelhafte Wendungen beschränken (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL , PersR 2012, 115 , juris Rn. 32 ).
  • VG Hamburg, 10.09.2021 - 25 FL 28/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden …

    Vielmehr hat er fallbezogene Ausführungen zu machen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 29.10.2009, 22 A 539/08.PV, juris Rn. 68) und darf sich nicht auf formelhafte Wendungen beschränken (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL , PersR 2012, 115 , juris Rn. 32 ).
  • VG Hamburg, 24.06.2021 - 25 FLE 65/21

    6-monatige Umsetzung innerhalb der Dienststelle nicht mitbestimmungspflichtig

    Vielmehr hat er fallbezogene Ausführungen zu machen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 29.10.2009, 22 A 539/08.PV, juris Rn. 68) und darf sich nicht auf formelhafte Wendungen beschränken (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL , PersR 2012, 115 , juris Rn. 32 ).
  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 47/17
    Vielmehr hat er fallbezogene Ausführungen zu machen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 29.10.2009, 22 A 539/08.PV, juris Rn. 68) und darf sich nicht auf formelhafte Wendungen beschränken (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL, PersR 2012, 115, juris Rn. 32).
  • VG Hamburg, 17.09.2021 - 25 FL 66/21

    Zum Eintritt der Zustimmungsfiktion bei Übertragung einer höher bewerteten …

    Vielmehr hat er fallbezogene Ausführungen zu machen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 29.10.2009, 22 A 539/08.PV, juris Rn. 68) und darf sich nicht auf formelhafte Wendungen beschränken (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL , PersR 2012, 115 , juris Rn. 32 ).
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