Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1992 - 22 A 778/90 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. März 1992 - 22 A 778/90 (https://dejure.org/1992,15012)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesetzliche Vermutung; Vertreibungsdruck; Aussiedler; Polen; Deutsch-Polnischer Nachbarschaftsvertrag; Asylverfahren; Ausweisbewerber; Nachweis
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 21.02.1990 - 1 K 1640/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1992 - 22 A 778/90
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 8184/91
Vertreibungsdruck in Polen; Aussiedler; Polen; Vermutung, gesetzliche; …
Nachgewiesen zu werden braucht nur die Vermutungsbasis, die im Falle des § 1 II Nr. 3 BVFG im Verlassen des Vertreibungsgebietes als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger besteht (BVerwGE 78, 147 [149] = NJW 1988, 1227 L; OVG Münster, Urt. v. 11.3.1992 - 22 A 778/90). - OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 985/92
Deutsche; Polnische Verwaltung; Ostgebiete; Vertriebene; Aussiedler
Nachgewiesen zu werden braucht nur die Vermutungsbasis, die im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG im Verlassen des Vertreibungsgebietes als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger besteht (BVerwGE 78, 147/149; Beschluß vom 19.5.1992 - 9 B 346.91; OVG NW, Urteil vom 11.3.1992 - 22 A 778/90).
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