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| VGH Hessen, 07.04.2011 - 22 A 819/10.PV |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Justiz Hessen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 23 K 4011/09
- VGH Hessen, 07.04.2011 - 22 A 819/10.PV
- BVerwG, 22.09.2011 - 6 PB 15.11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08
Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16, …
Auszug aus VGH Hessen, 07.04.2011 - 22 A 819/10
Während das Bundesverwaltungsgericht noch mit Beschluss vom 27. August 2008 - 6 P 11.07 - für die Fälle des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L, welcher wörtlich mit § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD (VKA) übereinstimme, ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats unabhängig vom Zustandekommen von Grundsätzen zur Anrechnung förderlicher Berufstätigkeit in der Dienststelle bejaht habe, habe es diese Auffassung mit Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 6 P 15/08 - ausdrücklich revidiert.Sie soll sicherstellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 13.10.2009 - 6 P 15.08 -, PersR 2009, 501 = juris Rn.36; BVerwG, Beschluss vom 07.03.2011 - 6 P 15.10 -, juris Rn 45).
Diese bilden zusammen mit der Ermächtigung in § 16 Abs. 3 Satz 4 TVöD-Bund und der tariflichen Entgeltordnung die Rechtsgrundlagen, für deren richtige Anwendung der Personalrat bei Neueinstellungen im Wege der Mitbeurteilung zu sorgen hat (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 38).
In diesem Fall fehlt es an der Ausfüllung der tariflichen Ermessensvorschrift durch abstrakt-generelle Regelungen, deren Anwendung durch den Dienststellenleiter der Personalrat mitzubeurteilen hätte (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 39).
- BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund
Auszug aus VGH Hessen, 07.04.2011 - 22 A 819/10
Sie soll sicherstellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 13.10.2009 - 6 P 15.08 -, PersR 2009, 501 = juris Rn.36; BVerwG, Beschluss vom 07.03.2011 - 6 P 15.10 -, juris Rn 45).Schon deswegen kann sie für sich allein betrachtet nicht Gegenstand der Mitbeurteilung bei der Rechtsanwendung sein, als welche sich die Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung darstellt (BVerwG, Beschluss vom 07.03.2011 - 6 P 15.10 -, juris Rn. 46).
Der Hinweis auf die Mitbestimmungsbedürftigkeit von Ermessensentscheidungen geht fehl, weil die Ermessensausübung der Dienstellenleitung zu der Frage, ob von den mit § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD (VKA) geschaffenen Möglichkeiten einer höheren Einstufung überhaupt Gebrauch gemacht werden soll, nicht Bestandteil der bei der Eingruppierung vorzunehmenden Rechtsanwendung und damit nicht Gegenstand des vom Antragsteller reklamierten Mitbestimmungsrechts nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 b) HPVG ist (BVerwG, Beschluss vom 07.03.2011 - 6 P 15.10 -, juris Rn. 47 f. zum entsprechenden Mitbestimmungstatbestand gem. § 75 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 3 BPersVG).
In seinem in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörterten Beschluss vom 7. März 2011 - 6 P 15.10 - hat das Bundesverwaltungsgericht zu diesem Aspekt ausgeführt (…juris Rn. 47 f. und 51):.
- VG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 23 K 4011/09
Verweigerung der Zustimmung bei Zuordnung
Auszug aus VGH Hessen, 07.04.2011 - 22 A 819/10
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 1. März 2010 - 23 K 4011/09.F.PV - wird aufgehoben und der Antrag des Personalrats Bereich ... vom 7. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.Rn. 7 Die Fachkammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 1. März 2010 - 23 K 4011/09.F.PV - festgestellt, dass dem Antragsteller bei der von der Beteiligten vorgenommenen Einstufung der betroffenen Beschäftigten in die Erfahrungsstufe 4 der Entgeltgruppe 11 TVöD (VKA) ein Mitbestimmungsrecht wegen Eingruppierung nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b HPVG zusteht.
Rn. 9 Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 01. März 2010 - 23 K 4011/09.F.PV -, der Beteiligten zugestellt am 8. März 2010, hat die Beteiligte mit Schriftsatz vom 06. April 2010, bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof am selben Tage eingegangen, Beschwerde eingelegt.
Rn. 12 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 01. März 2010 - 23 K 4011/09.F.PV - aufzuheben und den Antrag des Personalrats Bereich ... vom 07. Dezember 2009 zurückzuweisen.
- BVerwG, 28.05.2009 - 6 PB 5.09
Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; übertarifliche Leistungen; …
Auszug aus VGH Hessen, 07.04.2011 - 22 A 819/10
Lässt die Entscheidungspraxis des Dienststellenleiters bereits darauf schließen, dass Grundsätze zur Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 3 Satz 4 TVöD-Bund (konkludent) aufgestellt wurden und angewandt werden, so kann der Personalrat sein - vom Dienststellenleiter missachtetes - Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG gerichtlich durchsetzen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 5.09 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 18 Rn. 9).". - BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.
Auszug aus VGH Hessen, 07.04.2011 - 22 A 819/10
Während das Bundesverwaltungsgericht noch mit Beschluss vom 27. August 2008 - 6 P 11.07 - für die Fälle des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L, welcher wörtlich mit § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD (VKA) übereinstimme, ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats unabhängig vom Zustandekommen von Grundsätzen zur Anrechnung förderlicher Berufstätigkeit in der Dienststelle bejaht habe, habe es diese Auffassung mit Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 6 P 15/08 - ausdrücklich revidiert. - BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08
Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV …
Auszug aus VGH Hessen, 07.04.2011 - 22 A 819/10
Dies ergebe sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2009 - 6 P 9.08 -, wo es heiße: "Diese anhand des TV.L getroffene Aussage gilt in gleicher Weise für den im Bereich des Bundes geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), mit welchem ebenfalls die Lebensaltersstufen durch ein leistungs- und qualifikationsorientiertes Stufensystem abgelöst wurden." Außerdem ziele die Mitbestimmung bei der Eingruppierung auch auf die Verwirklichung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes und auf den Frieden in der Dienststelle.
- VG Mainz, 12.12.2018 - 5 K 513/18
Initiativrecht der Personalvertretung bei Entgeltregelungen; Umgehung durch den …
In diesem Fall kann er sein Mitbestimmungsrecht nach § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 LPersVG im Wege des Initiativrechts durchsetzen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28.5.2009 - 6 PB 5/09 -, a.a.O., Rn. 9;… Beschluss vom 7.3.2011 - 6 P 15/10 -, a.a.O. und juris, Rn. 51; ebenso HessVGH, Beschluss vom 7.4.2011 - 22 A 819/10.PV -, juris, Rn. 28).
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