Rechtsprechung
| OLG München, 19.03.1986 - 22 AR 35/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1189
- Rpfleger 1986, 263
- BayObLGZ 1987, 289
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 04.05.1993 - 20 AR 18/93
Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren
Der Senat ist jedoch mit der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und im Schrifttum der Ansicht, daß die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf das selbständige Beweisverfahren ( §§ 485 bis 494 a ZPO ), das gegen mehrere Parteien ohne einheitlichen Gerichtsstand eingeleitet werden soll, hinreichend gerechtfertigt ist (BayObLGZ 1991, 343 = MDR 1992, 183;… MünchKomm ZPO - Patzina § 36 Rn. 2;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 51. Aufl. § 36 Rn. 3;… Thomas/Putzo ZPO 18. Aufl. § 36 Rn. 1;… Zöller/Vollkommer ZPO 17. Aufl. § 36 Rn. 2; für den bis zum Inkrafttreten des Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes am 01.04.1991 geltenden Rechtszustand BayObLGZ 1987, 289 = MDR 1988, 60; OLG München NJW-RR 1986, 1189 [OLG München 19.03.1986 - 22 AR 35/86] = Rpfleger 1987, 263; Bornkamm NJW 1989, 2713 [BVerfG 14.03.1989 - 1 BvR 1003/82]/2714 zu III 1). - LG Frankfurt/Main, 18.05.1989 - 9 T 484/89 "...Vor Anhängigkeit des Rechtsstreites in der Hauptsache ist gemäß § 486 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 ZPO nach Wahl des AntrSt. auch dasjenige AG zuständig, in dessen Bezirk der zu beauftragende Sachverständige seinen Wohnsitz hat (OLG Schleswig, MDR 1974, 761,762; OLG München, Rpfleger 1986, 263; BayObLG, BauR 1988, 252 ..).
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