Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40016 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- BAYERN | RECHT
BBPlG § 6; EnWG § 43, § 44b; LNGG § 12; VwGO § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, S. 3, § 50 Abs. 1 Nr. 6
Gerichtszuständigkeit bei vorzeitiger Besitzeinweisung wegen Errichtung einer Hochspannungsleitung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorzeitige Einweisung in den Besitz von Teilflächen eines Grundstücks zum Ersatzneubau einer Höchstspannungsfreileitung
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Vorzeitige Einweisung in den Besitz von Teilflächen eines Grundstücks zum Ersatzneubau einer Höchstspannungsfreileitung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23
Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40016
Rn. 15 Für eine weite Auslegung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO i.V.m. § 6 BBPlG mit Blick auf die vorliegende vorzeitige Besitzeinweisung spricht zum einen die Zuweisung der Entscheidung über "sämtliche Streitigkeiten", die Planfeststellungsverfahren nach den genannten Vorschriften betreffen, an das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2023 - 7 VR 1.23 - juris Rn. 12 in Bezug auf § 12 Satz 1 LNGG).Nach der dortigen Gesetzesbegründung soll eine Aufteilung des Rechtsschutzes auf verschiedene Instanzen gerade vermieden werden (BVerwG, B.v. 10.2.2023 - 7 VR 1.23 - juris Rn. 12 mit Verweis auf BT-Drs. 20/1742 S. 38).
- VGH Bayern, 07.09.2023 - 22 AS 23.40025
Sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für vorzeitige Besitzeinweisung …
Rn. 15 Damit bleibt - entgegen der Annahme der Antragsgegnerin - kein Raum für die Anwendung von § 48 Abs. 1 Satz 3 VwGO i.V.m. Art. 5 AGVwGO, zumal § 48 Abs. 1 Satz 3 VwGO für Besitzeinweisungen, die bundesrechtlich geregelt sind, nicht einschlägig ist (BVerwG, B.v. 22.6.2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 11 und BayVGH, BayVGH, B.v. 19.6.2023 - 22 AS 23.40016 - juris Rn. 14 jeweils unter Verweis auf Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 48 Rn. 32;… a.A. wohl - ohne Begründung - bzgl. des mit Art. 5 AGVwGO wortgleichen § 5 AGVwGO VGH BW, U.v. 19.1.2017 - 5 S 301/15 - juris Rn. 23).Rn. 17 Eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - mit dem Gedanken eines "Gleichlaufs der Zuständigkeit" für Planfeststellung und Besitzeinweisung (etwa zur Prozessökonomie und Verfahrensbeschleunigung;… vgl. dazu BVerwG, B.v. 11.7.2013 - 9 VR 5.13 - juris Rn. 8 m.w.N.) - könnte man, wie die Beigeladene vorträgt, vorliegend nur mit einer weiten Auslegung von § 5 Abs. 1 VerkPBG bzw. § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO (i.V.m. § 18e Abs. 1 Nr. 1 AEG i.V.m. Anlage 1 Lfd. Nr. 32) begründen (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 19.6.2023 - 22 AS 23.40016 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 07.09.2023 - 22 A 23.40026
Erstinstanzliche Zuständigkeit des VG für Klagen und Anträge in Bezug auf …
Rn. 15 Damit bleibt - entgegen der Annahme der Beklagten - kein Raum für die Anwendung von § 48 Abs. 1 Satz 3 VwGO i.V.m. Art. 5 AGVwGO, zumal § 48 Abs. 1 Satz 3 VwGO für Besitzeinweisungen, die bundesrechtlich geregelt sind, nicht einschlägig ist (BVerwG, B.v. 22.6.2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 11 und BayVGH, BayVGH, B.v. 19.6.2023 - 22 AS 23.40016 - juris Rn. 14 jeweils unter Verweis auf Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 48 Rn. 32;… a.A. wohl - ohne Begründung - bzgl. des mit Art. 5 AGVwGO wortgleichen § 5 AGVwGO VGH BW, U.v. 19.1.2017 - 5 S 301/15 - juris Rn. 23).Rn. 17 Eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - mit dem Gedanken eines "Gleichlaufs der Zuständigkeit" für Planfeststellung und Besitzeinweisung (etwa zur Prozessökonomie und Verfahrensbeschleunigung;… vgl. dazu BVerwG, B.v. 11.7.2013 - 9 VR 5.13 - juris Rn. 8 m.w.N.) - könnte man, wie die Beigeladene vorträgt, vorliegend nur mit einer weiten Auslegung von § 5 Abs. 1 VerkPBG bzw. § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO (i.V.m. § 18e Abs. 1 Nr. 1 AEG i.V.m. Anlage 1 Lfd. Nr. 32) begründen (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 19.6.2023 - 22 AS 23.40016 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 05.11.2024 - 22 AS 24.40034
Erstinstanzliche Zuständigkeit des VGH, Vorzeitige Besitzeinweisung, Mündliche …
Die Vorschrift ist auf eine wie hier in § 29a PBefG bundesrechtlich geregelte vorzeitige Besitzeinweisung, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten vorgesehen ist (§ 29a Abs. 7 PBefG), nicht anwendbar; sie hat den Hintergrund, dass einige Bundesländer für Streitigkeiten über Besitzeinweisungen den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten vorgesehen haben (…BVerwG, B.v. 22.6.2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 19.6.2023 - 22 AS 23.40016 - juris Rn. 14;… Ziekow, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 48 Rn. 32).
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