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| VGH Bayern, 28.10.2004 - 22 B 01.30738 |
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.10.2004 - 22 B 01.30738
- BVerwG, 08.04.2005 - 1 B 27.05
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 29.07.2005 - 22 B 01.30739
Serbien und Montenegro, Kosovo, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage, Ashkali, …
Im Kontext der Entwicklung seit 1999 stellen die Unruhen zwischen 18. und 21. März einen exzeptionellen, letztlich begrenzten Exzess dar, der keine extreme Gefahrenlage im o.g. Sinn begründet und keine analoge Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG rechtfertigt (vgl. BayVHG vom 28.10.2004, Az. 22 B 01.30738 und vom 25.2.2005, Az. 22 B 03.30052). - VGH Bayern, 10.08.2005 - 22 B 03.30050 März einen exzeptionellen, letztlich begrenzten Exzess dar, der keine extreme Gefahrenlage im o.g. Sinn begründet und keine analoge Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG rechtfertigt (vgl. BayVGH vom 28.10.2004 Az. 22 B 01.30738 und vom 25.2.2005 Az. 22 B 03.30051 ).
- VGH Bayern, 25.02.2005 - 22 B 03.30051
Serbien und Montenegro, Kosovo, Roma, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage
Im Kontext der Entwicklung seit 1999 stellen die Unruhen zwischen 18. und 21. März einen exzeptionellen, letztlich begrenzten Exzess dar, der keine extreme Gefahrenlage im o.g. Sinn begründet und keine analoge Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG rechtfertigt (vgl. BayVGH vom 28.10.2004, Az. 22 B 01.30738).
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