Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist; wichtiger Grund; keine Gefährdung des Zwecks des Gesetzes; Ermessensreduzierung auf Null
- Judicialis
BImSchG § 15 Abs. 2 Satz 2; ; BImSchG § 17; ; BImSchG § 18 Abs. 1 Nr. 2; ; BImSchG § 18 Abs. 3; ; BImSchG § 67 Abs. 2; ; BImSchG § 67 a Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Immissionsschutzrecht: Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist; wichtiger Grund; keine Gefährdung des Zwecks des Gesetzes; Ermessensreduzierung auf Null
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzzweck von § 18 Abs. 1 Nr. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Anwendbarkeit von § 18 Abs. 3 BImSchG auf Anlagen bzw. Altanlagen; Umfang einer Berufung des Anlagenbetreibers auf die Genehmigungsfreiheit; Wichtiger Grunds i.S.d. § 18 Abs. 3 BImSchG; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umnutzung einer Legehennenfarm - Erlöschensfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 09.08.2007 - RN 7 K 06.1421
- VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
- BVerwG, 04.03.2010 - 7 B 38.09
Papierfundstellen
- BauR 2009, 1786
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Anzeige nach § 67 a Abs. 1 BImSchG gilt der Schutzzweck des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG uneingeschränkt auch für diese zwar formell nur anzeigepflichtigen, aber materiell genehmigungsbedürftigen Anlagen (BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/159).Davon geht wohl auch das Bundesverwaltungsgericht im - vergleichbaren - Fall einer Altanlage nach § 67 a Abs. 1 BImSchG aus (vgl. BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/162).
Dem Antragsteller dürfen keine Verzögerungen zur Last gelegt werden, die ihre Ursachen im Verantwortungsbereich der Behörde haben und seiner Einflussnahme entzogen sind (BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/162).
Eine Verpflichtung für die Klägerin, die Änderung zur Entenmast vorzunehmen, bestand nicht; auch das Rückgängigmachen einer solchen angezeigten Änderung ist nicht genehmigungsbedürftig (vgl. BayVGH vom 17.11.2005 BayVBl 2006, 154).
Im Verfahren nach § 15 Abs. 2 BImSchG wird nur die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit der Nutzungsänderung geprüft, nicht aber deren Genehmigungsfähigkeit (vgl. BayVGH vom 17.11.2005 BayVBl 2006, 154, m.w.N.).
- VGH Bayern, 13.02.1997 - 22 CS 96.919
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
Nur in dem Umfang, in dem der Anlagenbetreiber die Existenz einer bei Inkrafttreten des Genehmigungserfordernisses errichteten oder wesentlich geänderten Altanlage darlegen kann, kann er sich überhaupt auf die Genehmigungsfreiheit berufen; er trägt insofern die materielle Beweislast (BayVGH vom 13.2.1997 - Az. 22 CS 96.919). - BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
Soweit es um die Haltung von Legehennen geht, hat die Klägerin jedoch jedenfalls in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof auf ihre immissionsschutzrechtliche Rechtsposition verzichtet, wodurch diese erloschen ist (vgl. BVerwG vom 15.12.1989 BVerwGE 84, 209/211).
- BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, steht im Hinblick auf die erteilte "Freistellungserklärung" gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG fest (vgl. BVerwG vom 21.10.2004 BVerwGE 122, 117/121), dass die Klägerin jedenfalls bis zum Ablauf der Dreijahresfrist nicht nur die frühere Legehennenhaltung, sondern auch die beabsichtigte Umnutzung zur Entenmast ohne Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hätte ausüben dürfen, wenn die erteilte baurechtliche Genehmigung vollziehbar geworden wäre. - VGH Hessen, 22.04.2002 - 2 TG 713/02
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
Dies kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn es dem Genehmigungsinhaber aufgrund der aufschiebenden Wirkung des von einem Dritten eingelegten Rechtsmittels unmöglich war, den Betrieb der Anlage fortzuführen (vgl. VGH Kassel vom 22.4.2002 Az. 2 TG 713/02;… Feldhaus/Scheidler, a.a.O., RdNr. 32 zu § 18;… Hansmann/Ohms in Landmann/Rohmer, a.a.O., RdNr. 38 zu § 18). - VGH Bayern, 29.02.1988 - 22 B 86.02514
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
Soweit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Februar 1988 (NVwZ-RR 1989, 625) eine generelle und nicht nur fallbezogene gegenteilige Auffassung entnommen werden kann, wird diese nicht mehr aufrecht erhalten.
- VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21
Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
Ein wichtiger Grund im Sinne des § 18 Abs. 3 BImSchG liegt vor, wenn besondere Umstände gegeben sind, aufgrund derer die Errichtung oder der Betrieb der Anlage innerhalb der hierfür vorgegebenen Frist nicht oder nur mit erheblichen Nachteilen möglich war (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 15.7.2015, Az. 4 A 13/14, Rn. 9; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 6.3.2014, Az. 12 LA 45/13, Rn. 13; Bayerischer VGH, Urteil vom 29.5.2009, Az. 22 B 08.722, Rn. 26; jeweils juris).Ferner können unternehmerische Gesichtspunkte und wirtschaftliche Umstände einen solchen wichtigen Grund darstellen (Sächsisches OVG…, Beschluss vom 15.7.2015, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.5.2009, a. a. O., Rn. 26; Saarländisches OVG…, Beschluss vom 2.6.2014, Az. 2 A 450/13, Rn. 14, juris).
Demgegenüber stellt der drohende Rechtsverlust als solcher keinen wichtigen Grund dar, da das Erlöschen der Genehmigung gerade die Regelfolge des Fristablaufs ist (Sächsisches OVG…, Beschluss vom 15.7.2015, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.5.2009, a. a. O., Rn. 26).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2023 - 11 B 1.21
Errichtung und Betrieb der Hähnchenmastanlage bei Groß Haßlow weiter nicht …
Dementsprechend liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Betreiber die Einhaltung der Frist nicht oder nur unter Inkaufnahme unzumutbarer Nachteile möglich wäre (so auch OVG Sachsen…, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 A 13/14 - juris, Rn. 9; vgl. auch OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 6. März 2014 - 12 LA 45/13 - juris, Rn. 13; VGH Bayern, Urteil vom 29. Mai 2009 - 22 B 08.722 - juris, Rn. 26 m.w.N.). - VGH Bayern, 17.03.2025 - 22 ZB 24.294
Verlängerung einer Genehmigung für Windenergieanlage
Rn. 22 1.2.1.2 Nach der Rechtsprechung der Obergerichte kann ein wichtiger Grund i.S.d. § 18 Abs. 3 BImSchG nicht allein im drohenden Rechtsverlust bezüglich der Genehmigung gesehen werden, da das Erlöschen der Genehmigung gerade die Regelfolge des Fristablaufs ist (vgl. BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.722 - juris Rn. 26;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 9 B 2279/21.T - juris Rn. 21;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 5.10.2023 - OVG 11 B 1.21 - juris Rn. 33;… Scheidler in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand November 2024, § 18 BImSchG Rn. 47;… Ohms in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand September 2024, § 18 BImSchG Rn. 36).Auch unternehmerische Gesichtspunkte und wirtschaftliche Umstände können einen solchen wichtigen Grund darstellen (vgl. BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.722 - juris Rn. 26;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 9 B 2279/21.T - juris Rn. 21;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 5.10.2023 - OVG 11 B 1.21 - juris Rn. 33;… Ohms in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 18 BImSchG Rn. 36;… Scheidler in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, § 18 BImSchG Rn. 47).
Dies bedeutet, dass Zumutbarkeitserwägungen anzustellen sind (BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.722 - juris Rn. 26;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 9 B 2279/21.T - juris Rn. 21).
- OVG Niedersachsen, 06.03.2014 - 12 LA 45/13
Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Verlängerung der Frist bzgl. …
In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer der Betrieb innerhalb der Frist nicht oder nur mit erheblichen Nachteilen möglich war (Bay. VGH, Urt. v. 29.5.2009 - 22 B 08.722 -, ZUR 2009, 499, juris Rdn. 26;… Scheidler, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band I, § 18 BImSchG Rdn. 30;… Hansmann/Ohms, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III, § 18 BImSchG Rdn. 36;… Laubinger, in: Ule/Laubinger/Repkewitz, BImSchG, Band I, § 18 Rdn. 18). - VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.714
Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist; …
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Urteil vom 29. Mai 2009 Az. 22 B 08.722 dazu folgendes ausgeführt:. - OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 450/13
Verlängerung immissionsschutzrechtlicher Betriebserlaubnis für Schießsportanlage …
Das Vorliegen oder Nichtvorliegen aus der Sicht des Genehmigungsinhabers zu beurteilender "wichtiger Gründe" für eine Verlängerung im Verständnis des § 18 Abs. 3 BImSchG, zu denen auch unternehmerische Gesichtspunkte gehören können,(vgl. dazu etwa VGH München, Urteil vom 29.5.2009 - 22 B 08.722 -, ZUR 2009, 499, wonach unter diesem Aspekt dann auch fallbezogen Erwägungen zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit anzustellen sind) betrifft indes eine allein objektiv-rechtliche Frage im Verhältnis zwischen der Genehmigungsbehörde und Erlaubnisnehmer. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 7 D 301/21
Klage gegen die Verlängerung der Frist zur Errichtung und zum Betrieb von …
Rn. 52 Vgl. zum Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 18 Abs. 3 BImSchG etwa BayVGH, Urteil vom 29.5.2009 - 22 B 08.722 -, juris, m. w. N. - OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 11 S 54.15
NABU mit Eilantrag gegen eine Schweine- bzw. Ferkelzuchtanlage im …
Dass die Ausführungen des Senats nur so zu verstehen sind, belegt auch die vom Senat anschließend zitierte weitere Rechtsprechung (…Beschluss des Senats vom 18. November 2010 - 11 S 67.09 -, juris Rz. 10, BVerwG…, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 15 und BayVGH, Urteil vom 25. Mai 2009 - 22 B 08.722 -, juris Rz. 25). - VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702
Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Teilstilllegungsverfügung einer Anlage zur …
Allerdings könnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…U.v. 25.8.2005 - 7 C 25/04 - juris Rn. 13) und des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.722 - juris Rn. 2 und 25) darauf hindeuten, dass bei einer Tierhaltungsanlage, die eine gemeinsame Anlage im Sinne von § 1 Abs. 3 der 4. BImSchV darstellt, eine Betriebseinstellung im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG grundsätzlich erst dann anzunehmen ist, wenn der Betrieb insgesamt eingestellt wird. - VG Arnsberg, 21.08.2014 - 7 K 647/12
Verlängerung der Frist zur Errichtung und Inbetriebnahme einer …
Rn. 35 Vgl. Hansmann/Ohms in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 18 BImSchG, Rn. 38; a.A. wohl BayVGH, Urteil vom 29. Mai 2009 - 22 B 08.722 -, juris. - OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 11 S 32.13
Möglichkeit der Verlängerung der Frist nach § 18 Abs. 3 BImSchG nach deren Ablauf …
- VGH Bayern, 20.04.2010 - 22 ZB 10.755
Drittklage gegen Verlängerung der Frist zum Erlöschen einer …
- VGH Bayern, 20.04.2010 - 22 ZB 10.753
Drittklage gegen Verlängerung der Frist zum Erlöschen einer …
- VGH Bayern, 20.04.2010 - 22 ZB 10.754
Drittklage gegen Verlängerung der Frist zum Erlöschen einer …
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