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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1993 - 22 B 1487/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3686
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1993 - 22 B 1487/93 (https://dejure.org/1993,3686)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.09.1993 - 22 B 1487/93 (https://dejure.org/1993,3686)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. September 1993 - 22 B 1487/93 (https://dejure.org/1993,3686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwasserrecht: Untersagung der Benutzung einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage für Abwasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einleitung in öffentliche Abwasseranlage; Benutzungsregelungen der örtlichen Entwässerungssatzung; Ordnungsverfügung; Benutzungsverhältnis; Öffentliche Einrichtung; Verwaltungsakt; Entwässerungssatzung; Ausschluß eines Indirekteinleiters; Abwasserbeseitigungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 642
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1996 - 5 A 3812/92

    Wird der Gefahrenverdacht (nachträglich) widerlegt, besteht kein Anspruch der …

    Mit dieser Aufgabenzuweisung an die Gemeinde werden Zuständigkeit und Befugnisse der Wasserbehörde auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung nicht etwa verdrängt oder auf die Gemeinden übertragen (vgl. OVG NW…, Urteil vom 07.07.1981, a.a.O.; ferner OVG NW Beschluß vom 09.09.1993 - 22 B 1487/93 - ZfW 1994, 423 ff.; Beschluß vom 28.11.1994 - 22 A2466/93).

    Aus dem Wesen des öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses ergibt sich zwar die Befugnis, die den Anschlußnehmern durch die Satzung auferlegten Pflichten in der Handlungsform des Verwaltungsakts zu konkretisieren und gegebenenfalls mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchzusetzen (vgl. OVG NW, Beschluß vom 09.09.1993 - 22 B 1487/93, ZfW 1994, 423 f. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1994 - 22 A 2478/93

    Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs von …

    Dies kann auch ohne ausdrückliche Ermächtigung durch Verwaltungsakt geschehen (OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 642 = ZfW 1994, 423; VGH Mannheim, NVwZ 1987, 701).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.1997 - 22 A 5779/96

    Fremdwasser-Problematik

    Rn. 27 vgl. OVG, Urteile vom 28. November 1994 - 22 A 2466/93 - und 7. März 1994 - 22 A 753/92 -, NVwZ 1995, 244, sowie Beschluß vom 9. September 1993 - 22 B 1457/93 -, ZfW 1994, 423.
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