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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.06.1989 - 22 B 87.1866   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11410
VGH Bayern, 15.06.1989 - 22 B 87.1866 (https://dejure.org/1989,11410)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.06.1989 - 22 B 87.1866 (https://dejure.org/1989,11410)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juni 1989 - 22 B 87.1866 (https://dejure.org/1989,11410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 532
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93

    Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nach VwGO § 40 bei Streit mit …

    In der Rechtsprechung wird dieser öffentlichrechtliche Abwehranspruch mit den Varianten Unterlassungs- und Folgenbeseitigungsanspruch mittlerweile als einheitlicher, auf die den Betroffenen zustehenden Freiheitsgrundrechte gestützter Anspruch gesehen, der je nach Sachverhalt auf Unterlassung künftigen Verwaltungshandelns oder auf die Beseitigung von Folgen früheren rechtswidrigen Verwaltungshandelns gerichtet sein kann (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - 22 B 87.1866-, NVwZ-RR 1989, 532; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 1989 - 7 A 26/89 -, NVwZ 1990, 279).
  • VGH Hessen, 18.05.1993 - 11 TG 108/93

    Unanwendbarkeit des GVG § 17a auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren; …

    In der Rechtsprechung werden der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch und der Folgenbeseitigungsanspruch mittlerweile als zwei Varianten eines einheitlich begründeten Öffentlichrechtlichen Abwehranspruchs gesehen, der je nach Sachverhalt auf Unterlassung künftigen Verwaltungshandelns oder auf die Beseitigung von Folgen früheren rechtswidrigen Verwaltungshandelns gerichtet sein kann (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - 22 B 87.1866 -, NVwZ-RR 1989, 532; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 1989 - 7 A 26/89 -, NVwZ 1990, 279).
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