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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.08.1989 - 22 B 87.3030   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4518
VGH Bayern, 02.08.1989 - 22 B 87.3030 (https://dejure.org/1989,4518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.1989 - 22 B 87.3030 (https://dejure.org/1989,4518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 1989 - 22 B 87.3030 (https://dejure.org/1989,4518)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 243
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 08.04.2011 - 22 CS 11.845

    Kommunalaufsichtliche Weisung, eine beabsichtigte Rechtsverordnung zur …

    Das Anliegen des Gesetzgebers, dass ein Besucherstrom nicht erst durch das Offenhalten von Verkaufsstellen hervorgerufen wird und dass das Offenhalten von Verkaufsstellen nicht im Vordergrund stehen darf (vgl. BVerwG vom 18.12.1989 NVwZ 1990, 761; BayVGH vom 2.8.1989 NVwZ-RR 1990, 243 und vom 27.9.2001 NVwZ-RR 2002, 497), würde bei einem Inkrafttreten der strittigen Verordnung missachtet werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2000 - 11 C 10880/00

    Samstagsarbeit - Verlängerung nur im Ausnahmefall

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht seit langem Einigkeit darin, dass eine einer Messe oder einem Markt i.S. der Gewerbeordnung "ähnliche Veranstaltung" nur eine solche sein kann, die einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht und aus diesem Grunde Anlass bietet, die Offenhaltung von Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 1 LadSchlG freizugeben (vgl. u.a. die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs München - Urteile vom 2. August 1989 - 22 B 87.3030 - GewArch 1989 S. 311 …und vom 17. September 1998 - 22 N 98.1881 - GewArch 1999 S. 170 -, des Bundesverwaltungsgerichts - Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 1 B 153.89 - NVwZ 1990, S. 761 -, des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim - Beschluss vom 17. Mai 1995 - 1 S 1306/95 - NVwZ-RR 1995 S. 658 - und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg - Beschluss vom 2. Juni 1999 - 7 M 1875/99 - GewArch 1999 S. 426 - sowie die Kommentare zum Ladenschlussgesetz von Zmarzlik/Roggendorf - 2. Aufl. 1997, Rdnr. 2 zu § 14 -, Neumann - 3. Aufl. 1997, Anm. 1 zu § 14 -, Theis, Rdnr. 1 ff. zu § 14 und Rdnr. 4 zu § 16 und Stober, Rdnr. 15 zu § 14).
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244

    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

    Auch wenn der Zeugin grundsätzlich zuzugestehen ist, dass die Klägerin ihre Ausführungen beispielsweise durch einen Verweis auf die dem Landratsamtsschreiben materiellrechtlich zugrundeliegende Rechtsgrundlage in Art. 49 Abs. 1 Satz 1 LStVG hätte näher präzisieren können (vgl. hierzu Engelbrecht in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht, Stand Juli 2019, Art. 49 LStVG, Rn. 16 unter Bezugnahme auf BayVGH, U.v. 2.8.1989, 22 B 87.3030 - NVwZ-RR 1990, 243), ändert dies nichts daran, dass der - nicht näher begründete - Verweis auf das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht im Rahmen des von der Klägerin gewählten Prüfungsaufbaus nicht als fehlerhaft hätte bewertet werden dürfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1995 - 1 S 1306/95

    Verkaufsoffener Sonntag - zur ähnlichen Veranstaltung iSd LadSchlG § 14 Abs 1

    Vielmehr ist umgekehrt davon auszugehen, daß eine Veranstaltung, die lediglich ein Bedürfnis für das "Feilhalten von leicht verderblichen Waren oder Waren zum sofortigen Verzehr, Gebrauch oder Verbrauch" (§ 20 Abs. 2a LadSchlG) bewirkt, noch nicht die weitergehende Offenhaltung von Verkaufsstellen nach § 14 Abs. 1 LadSchlG legitimiert (siehe Bay. VGH, Urt. v. 2.8.1989 - 22 B 87.3030 -, GewArch 1989, 391).
  • VG Düsseldorf, 21.11.2002 - 1 L 4460/02

    Ausgestaltung des Rechts einer kommunalen Aufsichtsbehörde zur Anweisung des …

    Rn. 16 Kammer, Beschluss vom 8. November 2002 - 1 L 41797/02 -, S. 4 des Abdrucks; OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2002 - 15 B 2248 /02 -, S. 4 des Abdrucks; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 1 B 153/89 -, GewArch 1990, S. 143; VGH BW, Beschluss vom 17. Mai 1995 - 1 S 1306/95 -, a.a.O.; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 1 S 134/95 -, GewArch 1995, 351 (352); BayVGH, Urteil vom 2. August 1989 - 22 B 87.3030 -, GewArch 1989, 391; Urteil vom 27. September 2001 - 22 N 01.1288 -, GewArch 2002, 87; OVG Bremen, Urteil vom 4. September 2001 - 1 D 307/01 -, NVwZ 2002, 873 (875).
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