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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.07.1991 - 22 B 90.1722   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9209
VGH Bayern, 19.07.1991 - 22 B 90.1722 (https://dejure.org/1991,9209)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.07.1991 - 22 B 90.1722 (https://dejure.org/1991,9209)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 1991 - 22 B 90.1722 (https://dejure.org/1991,9209)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 218
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Berlin, 12.12.2019 - 27 K 292.15

    Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder …

    Für die sachliche Bescheidung eines Widerspruchs durch die Widerspruchsbehörde, der sich nicht gegen den von dieser Behörde - irrtümlich - überprüften, sondern gegen einen anderen Verwaltungsakt richtet, kann nichts anderes gelten als für die sachliche Bescheidung eines zurückgenommenen Widerspruchs (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 21. März 1979 a.a.O.) oder eines erledigten Widerspruchs (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 19. Juli 1991 - 22 B 90.1722 -, juris Rn. 10) durch selbige Behörde.
  • VG München, 04.04.2023 - M 18 K 18.5285

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Inobhutnahme, keine rechtzeitige und …

    Die Verwaltung wird vor einer Klage noch Jahre nach Erledigung des Verwaltungsakts hinreichend durch das Erfordernis eines berechtigten Interesses an der begehrten Feststellung sowie durch das Institut der Verwirkung geschützt (…vgl. BVerwG, U.v. 14.7.1999 - 6 C 7/98 - juris Rn. 17 ff.; BayVGH, B.v. 19.7.1991 - 22 B 90.1722 - juris Rn. 9).
  • VG München, 26.09.2017 - M 13 K 16.3400

    Verfristete Fortsetzungsfeststellungsklage gegen versammlungsrechtliche Auflagen

    Diese Rechtsprechungspraxis (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.1999 - 6 C 7/98 - juris; BayVGH B.v. 19.7.1991 - 22 B 90.1722 - juris) ist im Rahmen von Fallkonstellationen ergangen, die mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar sind.
  • VG Regensburg, 18.03.2010 - RO 5 K 09.295

    Zulassung zu einem Volksfest; Fortsetzungsfeststellungsklage

    Rn. 20 a) Dem Veranstalter eines festgesetzten Marktes, wie hier, steht bei der Auswahl der zugelassenen Geschäfte ihrer Art nach im Hinblick auf seine Gestaltungsbefugnis ein weiter Spielraum zu (BayVGH, Urteil vom 19.7.2001, Az. 22 B 90.1722).
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