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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.07.1998 - 22 B 98.198   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7807
VGH Bayern, 01.07.1998 - 22 B 98.198 (https://dejure.org/1998,7807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.07.1998 - 22 B 98.198 (https://dejure.org/1998,7807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 1998 - 22 B 98.198 (https://dejure.org/1998,7807)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 99
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.1998 - 22 B 98.198
    Dies ergibt sich aus dem in Art. 2 Abs. 4 BayKG gedanklich vorausgesetzten § 421 Satz 1 BGB, wonach der Gläubiger die Leistung "nach seinem Belieben" von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern kann (zu vergleichbaren Rechtslagen siehe BVerwG vom 29.9.1982, NVwZ 1983, 222/223, BVerwG vom 22.1.1993, NJW 1993, 1667/1669).

    Wenn Art. 2 Abs. 4 BayKG Gesamtschuldnerschaft vorsieht, dann werden damit die Effizienz des Gesetzesvollzugs und die Verwaltungsvereinfachung bezweckt (zu vergleichbaren Rechtslagen siehe BVerwG vom 21.10.1994, NVwZ-RR 1995, 305/308 und BVerwG vom 22.1.1993, NJW 1993, 1667/1669).

    Das Bundesverwaltungsgericht gelangt in vergleichbaren Fällen zu einem ähnlichen Ergebnis, wenn es das Kriterium der "offenbaren Unbilligkeit" als Ermessensschranke einführt (vgl. BVerwG vom 22.1.1993, NJW 1993, 1667/1669).

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg - …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.1998 - 22 B 98.198
    Dies ergibt sich aus dem in Art. 2 Abs. 4 BayKG gedanklich vorausgesetzten § 421 Satz 1 BGB, wonach der Gläubiger die Leistung "nach seinem Belieben" von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern kann (zu vergleichbaren Rechtslagen siehe BVerwG vom 29.9.1982, NVwZ 1983, 222/223, BVerwG vom 22.1.1993, NJW 1993, 1667/1669).

    Die Behörde darf denjenigen Veranlasser als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihr dafür geeignet erscheint (zu einer vergleichbaren Rechtslage siehe BVerwG vom 29.9.1982, NVwZ 1983, 222/223).

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 11.93

    Schornsteinfeger - Rechnungslegung - Gesamtschuldner - Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.1998 - 22 B 98.198
    Wenn Art. 2 Abs. 4 BayKG Gesamtschuldnerschaft vorsieht, dann werden damit die Effizienz des Gesetzesvollzugs und die Verwaltungsvereinfachung bezweckt (zu vergleichbaren Rechtslagen siehe BVerwG vom 21.10.1994, NVwZ-RR 1995, 305/308 und BVerwG vom 22.1.1993, NJW 1993, 1667/1669).
  • VGH Bayern, 19.05.1994 - 22 B 91.3523

    Kostentragung bei widerlegtem Gefahrenverdacht

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.1998 - 22 B 98.198
    Die Heranziehung des Veranlassers widerspricht der Billigkeit nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen (vgl. BayVGH vom 2.6.1995, BayVBI 1995, 760/762, BayVGH vom 19.5.1994, BayVBl 1995, 309/310).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Dabei handelt es sich im Rechtssinne um eine behördliche Ermessensentscheidung (BayVGH, Urt. v. 1.7.1998 - 22 B 98.198 - BayVBl 1999, 180, 181 = NVwZ-RR 1999, 99, 100).

    Rn. 25 b) Anders als auf der primären Ebene der Gefahrenabwehr ist für den Erlass eines Bescheids über die Anforderung von Kosten einer Ersatzvornahme eine ex post-Betrachtung geboten; die Störerauswahl auf der primären Ebene präjudiziert die Auswahl des Kostenschuldners bzw. der Kostenschuldner bei mehreren Kostenpflichtigen nicht (BayVGH, Urt. v. 1.7.1998 - 22 B 98.198 - BayVBl 1999, 180, 181 = NVwZ-RR 1999, 99, 100).

  • VGH Bayern, 14.08.2003 - 22 ZB 03.1661

    Zur Auswahl unter mehreren Sanierungsverpflichteten im Falle des Miteigentums an …

    Die Geltendmachung dieses Anspruchs darf aber auf Grund der Gesetzesbindung der Verwaltung und nach Treu und Glauben nicht auf die Herbeiführung eines Zustands abzielen, der von der Rechtsordnung missbilligt wird und im Falle seines Eintritts nach den Grundsätzen über den Folgenbeseitigungsanspruch rückgängig zu machen wäre (vgl. BayVGH vom 1.7.1998 , BayVBl 1999, 180 und BayVGH vom 26.7.1995 , BayVBl 1995, 758/759).

    Auch dieses weite Ermessen ist zwar nicht schrankenlos; im vorliegenden Fall sind die Ermessensgrenzen aber nicht überschritten (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 1.7.1998 , BayVBl 1999, 180/181).

    Die Ermessensgrenzen werden zum einen dann überschritten, wenn ein im Hinblick auf Effizienz- und Vereinfachungsgesichtspunkte völlig ungeeigneter Gesamtschuldner ausgesucht wird ( BayVGH vom 1.7.1998 , BayVBl 1999, 180/181).

    Die Ermessensgrenzen wären ferner dann überschritten, wenn eine offenbare Unbilligkeit vorläge ( BayVGH vom 1.7.1998 BayVBl 1999, 180/181; BVerwG vom 22.1.1993 , NJW 1993, 1667/1669).

  • VGH Bayern, 15.03.1999 - 22 B 95.2164

    Wasserrechtliche Anordnung und Ersatzvornahmekosten; Altlastensanierung

    Die Behörde darf denjenigen Veranlasser als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihr dafür geeignet erscheint (vgl. BayVGH vom 1.7.1998 - Az. 22 B 98.198 ).

    Die Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners ist grundsätzlich auch dann rechtmäßig, wenn sich dieser im Innenverhältnis von denkbaren anderen Gesamtschuldnern hat freistellen lassen (BayVGH vom 1.7.1998 - Az. 22 B 98.198 ).

  • VG Ansbach, 11.03.2009 - AN 9 K 07.02369

    Unzulässige Leistungsklage auf Kostenersatz nach Ersatzvornahme; zwingend …

    Rn. 64 - 22 B 98.198, vom 26.11.2002 - 22 CS 02.2403).

    Dabei ist auf der Kostenebene die allgemeine Wertung der Art. 2 Abs. 1 Satz 1, Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG zu beachten, dass die Kosten unabhängig davon, wer gehandelt hat, im Ergebnis derjenige tragen soll, der das die Kosten auslösende "Handeln" veranlasst hat (BayVGH vom 1.7.1998 - 22 B 98.198 - NVwZ-RR 99, 99).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 2 O 26/09

    Prozesskostenhilfevordruck, Kosten der Ersatzvornahme

    Die Behörde dürfte auch bei der Frage der Heranziehung zu den Kosten gehalten sein, bei mehreren in Betracht kommenden Verantwortlichen ihr Auswahlermessen im Einzelfall sachgerecht auszuüben und hierbei die Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 31.07.2006 - 19 E 371/05 -, Juris; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 01.07.1998 - 22 B 98.198 -, BayVBl 1999, 180).
  • OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05

    Zuständigkeit des Schifffarhtsgerichts, Aufwendungsersatz für …

    Danach ist das Ermessen zunächst nur durch offenbare Unbilligkeit begrenzt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, NJW 1993, 1667; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2003, KStZ 2004, 116 ff.; BayVGH, Urt. v. 01.07.1998, NVwZ-RR 1999, 99 ff.).
  • VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 39/15

    Beitragspflicht; Bestimmtheitsgebot; Gesamtschuldner; Rechtsnachfolger; Satzung; …

    Ermessensgrenzen werden erst dann überschritten, wenn ein im Hinblick auf die genannten Effizienz- und Vereinfachungsgesichtspunkte völlig ungeeigneter Gesamtschuldner ausgesucht und andere Gesamtschuldner dabei außer Acht gelassen würden (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 27.02.2009 - 7 A 5297/06 - unter Verweis auf BayVGH, Urteil vom 01.07.1998 - 22 B 98.198 -, juris m.w.N.), Ermessensleitendes Kriterium ist die einfache, schnelle und vollständige Befriedigung des geltend gemachten Anspruchs.
  • VGH Bayern, 05.05.2011 - 22 ZB 10.214

    Heranziehung zu den Kosten einer Amtshandlung (Beseitigung einer Boden- und …

    Der Behörde darf im Hinblick auf die von Art. 2 Abs. 4 KG bezweckte Effizienz des Gesetzesvollzugs und der Verwaltungsvereinfachung denjenigen Verursacher als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihr dafür geeignet erscheint (vgl. BayVGH vom 1.7.1998 BayVBl 1999, 180/181).
  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 22 B 07.145

    Wasserrechtliche Beseitigungsverpflichtung; Erledigung der Hauptsache nach …

    Die endgültige Beurteilung der Veranlassung der Ersatzvornahme auf der Kostenebene (vgl. dazu grundlegend BayVGH vom 26.7.1995, BayVBl 1995, 758; BayVGH vom 1.7.1998, BayVBl 1999, 180/181; BayVGH vom 15.3.1999, BayVBl 2000, 149/150; vgl. zum letztgenannten Urteil auch BVerwG vom 5.8.1999 - Az. 11 B 11.99) ist nach dem Stand der Erörterungen der Beteiligten, wie er in der mündlichen Verhandlung vom 11. Juli 2008 erreicht wurde, einer vergleichsweisen Regelung im Sinn von Art. 55 BayVwVfG grundsätzlich zugänglich, was die übereinstimmende Einschätzung impliziert, dass tatsächliche und rechtliche Ungewissheiten bestehen.
  • VG Halle, 23.02.2010 - 2 A 23/09

    Kosten der Ersatzvornahme bei Abbruchverfügung; Miteigentum

    Die Behörde ist auch bei der Frage der Heranziehung zu den Kosten gehalten, bei mehreren in Betracht kommenden Verantwortlichen ihr Auswahlermessen im Einzelfall sachgerecht auszuüben und hierbei die Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 31.07.2006 - 19 E 371/05 -, Juris; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 01.07.1998 - 22 B 98.198 -, BayVBl 1999, 180).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2023 - 3 M 63/23

    Bauordnungsrechtliche Störerauswahl bei der Beseitigung eines heruntergekommenen …

  • VGH Bayern, 04.11.2013 - 2 ZB 12.910

    Vertretbare Handlung; Willenserklärung

  • VG Halle, 23.02.2010 - 2 A 20/09

    Kosten der Ersatzvornahme bei Abbruchverfügung; Miteigentümer

  • VG München, 11.10.2011 - M 2 K 11.2429

    Sanierung; Kosten der Ersatzvornahme

  • VG Ansbach, 02.09.2010 - AN 16 K 09.02025

    Kostenpflichtigkeit einer lebensmittelechten Kontrolle nach festgestelltem …

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