Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.11.2007 - 22 BV 06.1281 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BayHO Art. 111 Abs. 1; ; AGIHKG Art. 3 Abs. 2; ; IHK-G § 11 Abs. 3; ; IHK-G § 12 Abs. 1 Nr. 7; ; HGrG § 48 Abs. 1; ; BHO § 119 Abs. 2 Satz 1; ; BHO § 119 Abs. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Industrie- und Handelskammern: Keine Befugnis des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prüfungskompetenz des Bayerischen Obersten Rechnungshofes zur Prüfung der Haushaltsführung und Wirtschaftsführung der Industriekammer und Handelskammer in Bayern; Einordnung einer Prüfungsankündigung als Verwaltungsakt; Maßstab an Regelungen zur wirksamen Abbedingung der ...
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 29.03.2006 - Au 4 K 05.578
- VGH Bayern, 05.11.2007 - 22 BV 06.1281
- BVerwG, 13.03.2008 - 6 C 2.08
- BVerwG, 30.09.2009 - 8 C 5.09
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 34.92
Bayerischer Rechnungshof - Handwerkskammer - Haushalts- und Wirtschaftsführung - …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2007 - 22 BV 06.1281
Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Klage als Anfechtungsklage zulässig ist, weil die Prüfungsankündigung - unabhängig von der fehlenden Bescheidsform und der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung - ihrem Inhalt nach als Anordnung und damit als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. BVerwG vom 11.4.1995, BVerwGE 98/163; BayVGH vom 23.7.1992, BayVBl 1992, 655).Vielmehr kann neben einer positiven anderweitigen Regelung ein Schweigen des Gesetzes die Geltung der im Haushaltsgrundsätzegesetz verankerten Grundsätze nur dann ausschließen, wenn dieses Schweigen im Sinne einer gewollten abweichenden Regelung zu interpretieren ist (vgl. BVerwG vom 11.4.1995, BVerwGE 98, 163/174, 175).
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Kindesunterhalt
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2007 - 22 BV 06.1281
Soweit die praktische Bedeutung einer Regelung für den Normunterworfenen nicht nur von der Geltung und Anwendung einer Einzelnorm abhängt, sondern vom Zusammenspiel von Normen unterschiedlicher Regelungsbereiche, müssen die Klarheit des Normeninhalts und die Voraussehbarkeit der Ergebnisse der Normanwendung gerade auch im Hinblick auf dieses Zusammenwirken gesichert sein (vgl. z.B. BVerfG vom 9.4.2003, BVerfGE 108, 52/75).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2026 - 5 MB 4/26
Prüfungsankündigung nach dem Geldwäschegesetz
Rn. 14 Der Prüfungsankündigung vom 16. Juni 2025 kommt - unabhängig von der fehlenden Bescheidform und der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. VGH München, Urteil vom 5. November 2007 - 22 BV 06.1281 -, juris Rn. 14) - Regelungscharakter zu, weil diese die mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit versehene Feststellung umfasst, dass der Antragsgegner (als Geldwäscheaufsicht) zur Prüfung der Einhaltung der Pflichten der Antragstellerin nach dem Geldwäschegesetz befugt ist.Darüber hinaus wird die Antragstellerin dazu verpflichtet, die Prüfung zu dulden, vorab elektronische Daten in maschinell verwertbarer Form zu übermitteln und für die Kontrolle vor Ort im Einzelnen benannte Unterlagen bereitzuhalten (vgl. zur Verwaltungsaktqualität von Prüfungsankündigungen/-anordnungen der Rechnungshöfe OVG Schleswig, Urteil vom 17. März 2006 - 3 LB 106/03 -, juris Rn. 39; BVerwG, Urteil vom 11. April 1995 - 1 C 34.92 -, juris Rn. 15; VGH München, Urteil vom 23. Juli 1992 - 22 B 91.1708 -, DVBl. 1992, 1606 sowie Urteil vom 5. November 2007 - 22 BV 06.1281 -, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. April 2022 - OVG 10 B 5.18 -, juris Rn. 20; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. November - 18 L 1512/20 -, juris; zur Thematik auch VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2000 - 10 TG 2627/99 -, juris Rn. 17 ff. und Fittschen, VerwArch.
- VG Leipzig, 05.09.2013 - 5 K 324/13
Rechtliche Ausgestaltung der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der …
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gehe im Urteil vom 5.11.2007 ( 22 BV 06.1281 ) nicht auf die von den dortigen Prozessparteien aufgeworfene Frage ein, ob § 12 Abs. 2 InsO eine Garantiepflicht im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 HGrG begründe, obwohl er ein Prüfungsrecht aus Art. 111 Abs. 1 Satz 1 der Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) abgelehnt habe.Auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5.11.2007 (22 BV 06.1281, [...]) gibt für die Frage nichts her, ob sich aus § 55 Abs. 1 HGrG i. V. m. § 12 Abs. 2 InsO ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern ergibt.
- VG Leipzig, 23.02.2012 - 5 K 523/10
Verfassungsmäßigkeit und Gültigkeit von § 4 Abs. 3 SächsIHKG; Anfechtung einer …
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gehe im Urteil vom 5.11.2007 (22 BV 06.1281) nicht auf die von den dortigen Prozessparteien aufgeworfene Frage ein, ob § 12 Abs. 2 InsO eine Garantiepflicht im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 HGrG begründe, obwohl er ein Prüfungsrecht aus Art. 111 Abs. 1 Satz 1 BayHO abgelehnt habe.Auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5.11.2007 (22 BV 06.1281, [...]) gibt für die Frage nichts her, ob sich aus § 55 Abs. 1 HGrG i. V. m. § 12 Abs. 2 InsO ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern ergibt.
- VGH Bayern, 24.04.2024 - 21 B 23.377
Beitragserhebung durch Landesärztekammer, Jährlichkeitsprinzip, Gebot der …
Rn. 53 Bei der Bayerischen Landesärztekammer handelt es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die gem. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 HKaG der Aufsicht des Staatsministeriums und damit des Staates untersteht (vgl. BayVGH, U.v. 5.11.2007 - 22 BV 06.1281 - juris Rn. 17), so dass die Art. 106 bis 110 BayHO direkt und die Art. 1 bis 87 BayHO entsprechend zur Anwendung gelangen, soweit nicht durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes etwas anderes bestimmt ist. - VGH Bayern, 24.04.2024 - 21 B 23.379
Beitragserhebung durch Landesärztekammer, Jährlichkeitsprinzip, Gebot der …
Rn. 56 Bei der Bayerischen Landesärztekammer handelt es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die gem. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 HKaG der Aufsicht des Staatsministeriums und damit des Staates untersteht (vgl. BayVGH, U.v. 5.11.2007 - 22 BV 06.1281 - juris Rn. 17), so dass die Art. 106 bis 110 BayHO direkt und die Art. 1 bis 87 BayHO entsprechend zur Anwendung gelangen, soweit nicht durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes etwas anderes bestimmt ist. - VG Potsdam, 23.11.2017 - 1 K 5108/15
Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des …
Auch wenn die Rechtsnatur der Prüfungsanordnungen, Auskunftsverlangen, Prüfungsmitteilungen umstritten ist, so handelt es sich bei den die Prüfung betreffenden Anordnungen, Mitteilungen und sonstigen Erlasse der Rechnungshöfe um hoheitliche Maßnahmen mit Außenwirkungen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 7 C 9/02 juris, Rn. 10 m.w.N., BayVGH, Urteil vom 5. November 2007 - 22 BV 06.1281 juris, Rn. 14 m.w.N., OVG Schleswig-Holstein, a.a.O., Rn 41 ff. m.w.N., VGH Kassel, a.a.O., Rn. 23 ff. m.w.N.). - VGH Bayern, 24.04.2024 - 21 B 23.378
Beitragserhebung durch Landesärztekammer, Jährlichkeitsprinzip, Gebot der …
Rn. 46 Bei der Bayerischen Landesärztekammer handelt es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die gem. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 HKaG der Aufsicht des Staatsministeriums und damit des Staates untersteht (vgl. BayVGH, U.v. 5.11.2007 - 22 BV 06.1281 - juris Rn. 17), so dass die Art. 106 bis 110 BayHO direkt und die Art. 1 bis 87 BayHO entsprechend zur Anwendung gelangen, soweit nicht durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes etwas anderes bestimmt ist. - VG Potsdam, 23.11.2017 - 1 K 5027/15
Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des …
Auch wenn die Rechtsnatur der Prüfungsanordnungen, Auskunftsverlangen, Prüfungsmitteilungen umstritten ist, so handelt es sich bei den die Prüfung betreffenden Anordnungen, Mitteilungen und sonstigen Erlasse der Rechnungshöfe um hoheitliche Maßnahmen mit Außenwirkungen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 7 C 9/02 juris, Rn. 10 m. w. N., BayVGH, Urteil vom 5. November 2007 - 22 BV 06.1281 juris, Rn. 14 m. w. N., OVG Schleswig-Holstein, a. a. O., Rn 41 ff. m. w. N., VGH Kassel, a. a. O., Rn. 23 ff. m. w. N.).
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