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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.10.2011 - 22 BV 10.1820   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9084
VGH Bayern, 18.10.2011 - 22 BV 10.1820 (https://dejure.org/2011,9084)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2011 - 22 BV 10.1820 (https://dejure.org/2011,9084)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 22 BV 10.1820 (https://dejure.org/2011,9084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verpflichtung einer Filialapotheke zur Dienstbereitschaft;Widerruf der Befreiung von der Notdienstverpflichtung aufgrund Widerrufsvorbehalts;Nachschieben von Ermessenserwägungen im Verwaltungsprozess Ermessensausübung; Änderung einer Verwaltungspraxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Genehmigung zur Übernahme der ständigen Dienstbereitschaft der Filialapotheke durch die Hauptapotheke bei Führung zweier Apotheken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Klare Verhältnisse in Bayern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Genehmigung zur Übernahme der ständigen Dienstbereitschaft der Filialapotheke durch die Hauptapotheke bei Führung zweier Apotheken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.05.2011 - 3 C 21.10

    Apotheke; Notdienst; Dienstbereitschaft; Befreiung; Öffnungszeit; Schließzeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 22 BV 10.1820
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich in zwei Urteilen vom 26. Mai 2011 (Az. 3 C 21.10 und Az. 3 C 22.10) klargestellt.

    Diese (nachgeschobenen) Erwägungen, die nun richtigerweise auf die Ermessensausübung und nicht wie bisher auf die Tatbestandsseite abzielen, aber im von der Beklagten in Bezug genommenen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg schon angelegt waren, stellen eine sachgerechte Ermessensentscheidung dar; sie sind sogar - wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 26. Mai 2011 (a.a.O., jeweils RdNr. 21) ausführt - "durch § 23 Abs. 2 ApBetrO vorgegeben".

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinen Urteilen vom 26. Mai 2011 (a.a.O., jeweils RdNrn. 24 ff.) ausgeführt:.

  • VG Würzburg, 13.05.2009 - W 6 K 08.2236

    Filialapotheke; Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 22 BV 10.1820
    Rn. 18 Die Beklagte hat ausweislich der Gründe des Bescheids tragend auf die von ihr aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 13. Mai 2009 (Az. W 6 K 08.2236) erkannte Rechtswidrigkeit von u.a. der Klägerin erteilten Ausnahmegenehmigungen abgestellt und sich deshalb für verpflichtet gehalten, für die Zukunft die Praxis der Befreiung von Filialapotheken vom Notdienst abzustellen.

    Ausschlaggebend hierfür war das rechtskräftige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 13. Mai 2009 (a.a.O.), dessen Bewertungen sie sich zu Eigen gemacht hat.

    Die Beklagte hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof vom 13. Oktober 2011 in Ergänzung zu den bisherigen Ermessenserwägungen ausgeführt, sie mache sich die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg im Urteil vom 13. Mai 2009 (a.a.O.) auch für den Fall zu eigen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht angenommen haben sollte, dass eine dauerhafte Befreiung einer Filialapotheke von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft rechtlich zwingend ausgeschlossen sei.

  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 22 BV 10.1820
    Allerdings konnte bei der Klägerin aufgrund des Widerrufsvorbehalts im Genehmigungsbescheid vom 13. Januar 2009 kein (besonders) schutzwürdiges Vertrauen auf einen Fortbestand der Ausnahmegenehmigung gemäß § 23 Abs. 2 ApBetrO entstehen (vgl. hierzu BVerwG vom 13.12.2000 BVerwGE 112, 263;… Hk-VerwR/VwVfG/Störmer, 1. Aufl. 2006, RdNr. 22 zu § 36;… Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, RdNrn. 40 f. zu § 49).
  • BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10

    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 22 BV 10.1820
    Eine solche zumindest ansatzweise bereits vorhandene Ermessensentscheidung reicht für eine Ergänzung von Ermessenserwägungen im Sinn von § 114 Satz 2 VwGO aus (vgl. BVerwG vom 30.4.2010 NVwZ-RR 2010, 550 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 3 C 30.87

    Ladenschluss - Notdienst von Apotheken - Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 22 BV 10.1820
    Die Klägerin muss sich die Bestandskraft dieses Widerrufsvorbehalts entgegenhalten lassen, ohne dass diesbezüglich noch eine Rechtmäßigkeitsprüfung zu erfolgen hat (vgl. BVerwG vom 14.12.1989 GewArch 1990, 258 m.w.N.; VGH BW vom 20.8.2009 ZfWG 2009, 410 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2009 - 6 S 54/09

    Widerruf einer unter Widerrufsvorbehalt erteilten Buchmacherkonzession

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 22 BV 10.1820
    Die Klägerin muss sich die Bestandskraft dieses Widerrufsvorbehalts entgegenhalten lassen, ohne dass diesbezüglich noch eine Rechtmäßigkeitsprüfung zu erfolgen hat (vgl. BVerwG vom 14.12.1989 GewArch 1990, 258 m.w.N.; VGH BW vom 20.8.2009 ZfWG 2009, 410 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.02.2010 - 22 CS 09.3258

    Zur Verpflichtung einer Filialapotheke zur Dienstbereitschaft bei deren Übernahme …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 22 BV 10.1820
    Rn. 22 Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erlassenen Beschluss vom 10. Februar 2010 (Az. 22 CS 09.3258) ausgeführt hat, hat die Beklagte im Widerrufsbescheid vom 27. Oktober 2009 Ermessen ausgeübt.
  • VG München, 26.11.2019 - M 16 K 18.6095

    Verlagerung von Notdiensten auf Hauptapotheke

    Da die ... ...- Apotheke nach dem Notdienstplan der Beklagten jedoch an diesem Tag für den Notdienst eingeteilt ist, gilt für sie die Schließpflicht nicht und kommt eine Verlagerung des Notdienstes auf die ...-Apotheke nur aufgrund einer Befreiung nach § 23 Abs. 2 ApBetrO in Betracht (…vgl. dazu BVerwG, U.v. 26.5.2011 - 3 C 21.10 - juris Rn. 12 ff.; BayVGH, B.v. 18.10.2011 - 22 BV 10.1820 - juris Rn. 18 f.;… Cyran/Rotta, ApBetrO, § 23 Rn. 69).

    Sein Verweis auf die Nähe der Hauptapotheke zur genannten ärztlichen Bereitschaftspraxis greift gegenüber den von der Beklagten genannten gegenläufigen Gesichtspunkten nicht durch (vgl. auch BayVGH, B.v. 18.10.2011 - 22 BV 10.1820 - juris Rn. 28;… VG Minden, U.v. 19.3.2014 - 7 K 2490/12 - juris Rn. 45).

    Diesen kann jedoch entgegengehalten werden, dass die Gestaltung des Notdienstes kein Instrument ist, um die Wettbewerbssituation zwischen den teilnehmenden Apotheken zu verändern, sondern darauf angelegt sein soll, die Belastungen und Nachteile, die die Teilnahme am Notdienst zwangsläufig mit sich bringt, möglichst gleichmäßig - und somit möglichst wettbewerbsneutral - auf alle Apotheken zu verteilen (…vgl. BVerwG, U.v. 26.5.2011 - 3 C 21.10 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 18.10.2011 - 22 BV 10.1820 - juris Rn. 28).

  • VG München, 29.12.2011 - M 16 S 11.5733

    Widerruf einer Befreiung von der Dienstbereitschaft; Notdienstregelung der …

    Die Antragstellerin muss sich die Bestandskraft dieses Widerrufsvorbehalts entgegenhalten lassen, ohne dass diesbezüglich noch eine Rechtsmäßigkeitsprüfung zu erfolgen hat (vgl. BayVGH vom 18.10.2011 Az. 22 BV 10.1820 m.w.N. - juris).

    Grundsätzlich ermöglicht die Vorschrift auch dauerhafte Verlagerungen des Notdienstes von einer Apotheke auf eine andere (vgl. BayVGH vom 18.10.2011 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 22 ZB 20.1035

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag zur Übertragung der Notdienstverpflichtung …

    Die sich vorliegend stellenden Rechtsfragen sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.2011 - 3 C 21.10 - juris; BayVGH, B.v. 18.10.2011 - 22 BV 10.1820 - juris) bereits geklärt.
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