Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.01.2012 - 22 C 11.2830 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitwert für eine Klage gegen einen Enteignungsbeschluss;gleichzeitige Klage auf eine höhere Entschädigung für den Eigentumsverlust;Ansatz des halben Verkehrswerts des Grundstücks im Klageverfahren (nur) gegen die Enteignung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 911
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 28.07.2003 - 8 C 03.689
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 22 C 11.2830
Dies ginge jedoch über ihr Interesse hinaus, da sie ihr Eigentum nur einmal gegen Entschädigung verlieren können (vgl. BayVGH vom 28.7.2003 Az. 8 C 03.689 RdNr. 5 a.E.).
- VGH Bayern, 27.03.2018 - 8 C 17.1891
Streitwert für Klage gegen Enteignung
Den geeigneten Maßstab für das wirtschaftliche Interesse des Grundeigentümers bildet daher regelmäßig der Verkehrswert des Grundstücks (…BVerwG, B.v. 20.12.1988 - 4 B 211.88 a.a.O. Rn. 24 m.w.N.; BGH, B.v. 16.9.1963 - III ZR 109/62 - NJW 1963, 2173; B.v. 28.9.1967 - III ZR 164/66 - NJW 1968, 153 f.; B.v. 21.9.2006 - V ZR 28/06 - NJW 2006, 3428 = juris; BayVGH, B.v. 12.10.1990 - 8 C 90.2668 - n.v.; B.v 30.1.2012 - 22 C 11.2830 - NVwZ-RR 2012, 911 = juris Rn. 10;… B.v. 13.3.2012 - 8 B 12.112 - BayVBl 2013, 342 = juris Rn. 47 m.w.N.;… Schenke/Hug in Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, Anh. § 164 Rn. 12; vgl. auch BayVGH B.v. 21.7.2009 - 8 ZB 07.2105 - juris;… B.v. 5.1.2016 - 8 ZB 15.951 - juris Rn. 37).Rn. 11 Der Senat bringt nach ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen der Betroffene sein Recht (am Eigentum) in mehreren Verfahren bzw. Gerichtsverfahren verteidigen oder erkämpfen muss, nicht jeweils den vollen Wert des Grundstücks für den Streitwert in Ansatz (…vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2003 - 8 C 03.53 - BayVBl 2004, 251 = juris Rn. 5;… B.v. 28.7.2003 - 8 C 03.689 - BayVBl 2004, 118 = juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch B.v 30.1.2012 - 22 C 11.2830 - juris NVwZ-RR 2012, 911 = Rn. 10 f.).
Dies mag auch für Fallgestaltungen gelten, in denen sowohl im verwaltungsgerichtlichen Verfahren als auch in einem parallelen Zivilprozess jeweils der volle Wert des Grundstücks für den Streitwert in Ansatz gebracht würde, obwohl der Betroffene sein Eigentum nur einmal gegen Entschädigung verlieren kann (BayVGH, B.v 30.1.2012 - 22 C 11.2830 - a.a.O.).
- VG München, 07.02.2017 - M 2 K 15.962
Streitwertfestsetzung bei Klage eines Enteignungsbetroffenen
"In der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 30.1.2012 - 22 C 11.2830 - juris, B.v. 28.7.2003 - 8 C 03.689 - juris) wird in Fallgestaltungen wie der Vorliegenden, in denen sich ein Enteignungsbetroffener sowohl (vor den Verwaltungsgerichten) gegen die Enteignung an sich als auch (im ordentlichen Rechtsweg) gegen eine seiner Auffassung nach zu gering bemessene Geldentschädigung wendet, regelmäßig der halbe amtlich ermittelte Verkehrswert des Grundstücks als Streitwert zu Grunde gelegt.".
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