Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen Steuerschulden.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 1
Untersagung des Betriebs einer Detektei wegen unterlassener Steueranmeldungen und -erklärungen sowie hoher Steuerschulden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersagung des Betriebs einer Detektei wegen unterlassener Steueranmeldungen und -erklärungen sowie hoher Steuerschulden
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 23.04.2014 - AN 4 K 13.1639
- VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Rn. 9 Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2; std. Rspr.).Dies ist beim Kläger der Fall, weil er zum für die Gewerbeuntersagung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 -1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115;… BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std.
Für eine Gewerbeuntersagung ist belanglos, ob der Gewerbetreibende seine öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen konnte oder nicht erfüllen wollte (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803 m.w.N.).
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 B 09.2785
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Zur Prognose der Wahrscheinlichkeit für ein …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Rn. 24 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785 - Rn. 14) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).
In Bezug auf die erweiterte Gewerbeuntersagung ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss eines gewerbeübergreifend unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG im Einklang steht (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - GewArch 1993, 155 m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 15).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Rn. 24 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11;… BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785 - Rn. 14) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78
Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Rn. 9 Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2; std. Rspr.).Dies ist beim Kläger der Fall, weil er zum für die Gewerbeuntersagung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 -1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std.
- VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184
Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Dies ist beim Kläger der Fall, weil er zum für die Gewerbeuntersagung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 -1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std.Ein kurzfristiges Wohlverhalten kann eine über lange Zeit zu Tage getretene Unzuverlässigkeit nicht ohne Weiteres ausräumen, insbesondere wenn dieses Wohlverhalten nicht Teil eines durchdachten und Erfolg versprechenden Sanierungskonzepts oder Ergebnis eines inneren Reifeprozesses des Gewerbetreibenden ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 14 f. m.w.N.).
- VGH Bayern, 27.06.2012 - 22 ZB 12.605
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Rn. 10 a) Soweit der Kläger meint, eine Gewerbeuntersagung könne nicht auf lediglich geschätzte Steuerschulden gestützt werden, ist demgegenüber in der Rechtsprechung anerkannt, dass Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, weil Steuererklärungen und Steueranmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, nichts an der Verwertbarkeit im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ändern (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.1988 - 1 B 164.87 - GewArch 1988, 162/163; BVerwG, B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - GewArch 1995, 111;… BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - Rn. 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803/804).Für eine Gewerbeuntersagung ist belanglos, ob der Gewerbetreibende seine öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen konnte oder nicht erfüllen wollte (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803 m.w.N.).
- BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94
Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Rn. 19 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - GewArch 1995, 114; BVerwG, B.v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 - GewArch 1995, 114). - BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Rn. 10 a) Soweit der Kläger meint, eine Gewerbeuntersagung könne nicht auf lediglich geschätzte Steuerschulden gestützt werden, ist demgegenüber in der Rechtsprechung anerkannt, dass Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, weil Steuererklärungen und Steueranmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, nichts an der Verwertbarkeit im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ändern (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.1988 - 1 B 164.87 - GewArch 1988, 162/163; BVerwG, B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - GewArch 1995, 111;… BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - Rn. 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803/804). - BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93
Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
In Bezug auf die erweiterte Gewerbeuntersagung ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss eines gewerbeübergreifend unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG im Einklang steht (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - GewArch 1993, 155 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 15). - BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94
Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Rn. 10 a) Soweit der Kläger meint, eine Gewerbeuntersagung könne nicht auf lediglich geschätzte Steuerschulden gestützt werden, ist demgegenüber in der Rechtsprechung anerkannt, dass Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, weil Steuererklärungen und Steueranmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, nichts an der Verwertbarkeit im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ändern (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.1988 - 1 B 164.87 - GewArch 1988, 162/163; BVerwG, B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - GewArch 1995, 111;… BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - Rn. 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803/804). - BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92
Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung
- BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör
- VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845
Erweiterte Gewerbeuntersagung; langjährige Steuerschulden; kein …
- BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 3.92
Gewerbeuntersagung - Erweiterte Untersagung - Steuerrückstände
- VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt durch seine …
- VGH Bayern, 30.04.2012 - 22 C 12.372
Prozesskostenhilfe; Gewerbeuntersagung; Berücksichtigung von Steuerschulden; …
- VGH Bayern, 30.04.2013 - 22 B 13.448
Verhältnismäßigkeit auch bei vergleichsweise niedrigen Steuerschulden
- VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).Auch evtl. geringe Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt würden es nicht rechtfertigen, von einer Gewerbeuntersagung wegen fortgesetzter Pflichtverletzung abzusehen (vgl. BayVGH, B. v. 4.6.2014 a. a. O.).
- VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Auch kommt es nicht darauf an, ob der Gewerbetreibende seine öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen konnte oder nicht erfüllen wollte (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 14 m. w. N.).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).
Die erweiterte Gewerbeuntersagung bedarf selbst bei vergleichsweise niedrigen Steuerschulden keiner besonderen Rechtfertigung im Verhältnis zur Untersagung des ausgeübten Gewerbes (…vgl. BayVGH, B. v. 30.4.2013 - 22 B 13.448 - juris Rn. 7; B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 10.09.2026 - 22 ZB 25.1451
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Steuerschulden, Abtretung einer …
Maßgeblich ist dabei, ob sich daraus die Prognose rechtfertigt, dass der Betroffene in Zukunft sein Gewerbe ordnungsgemäß führen wird (…vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn. 9; B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 15 f.).
- VG München, 22.12.2015 - M 16 K 14.2119
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen
Auch kommt es nicht darauf an, ob der Gewerbetreibende seine öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen konnte oder nicht erfüllen wollte (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 14 m. w. N.).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).
Geringe Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt rechtfertigen nicht, von einer Gewerbeuntersagung wegen fortgesetzter Pflichtverletzung abzusehen (vgl. BayVGH, B. v. 4.6.2014 a. a. O.).
- VG München, 01.12.2015 - M 16 K 15.1300
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Auch kommt es nicht darauf an, ob der Gewerbetreibende seine öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen konnte oder nicht erfüllen wollte (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 14 m. w. N.).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 - juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).
Geringe Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt rechtfertigen nicht, von einer Gewerbeuntersagung wegen fortgesetzter Pflichtverletzung abzusehen (vgl. BayVGH, B. v. 4.6.2014 a. a. O.).
- VG München, 02.05.2016 - M 16 K 15.4125
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Auch kommt es nicht darauf an, ob der Gewerbetreibende seine öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen konnte oder nicht erfüllen wollte (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 14 m. w. N.).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B.v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).
Auch evtl. geringe Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt würden es nicht rechtfertigen, von einer Gewerbeuntersagung wegen fortgesetzter Pflichtverletzung abzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 a. a. O.).
- VG München, 09.12.2015 - M 16 K 15.846
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung
Auch kommt es nicht darauf an, ob der Gewerbetreibende seine öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen konnte oder nicht erfüllen wollte (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 14 m. w. N.).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).
Geringe Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt rechtfertigen nicht, von einer Gewerbeuntersagung wegen fortgesetzter Pflichtverletzung abzusehen (vgl. BayVGH, B. v. 4.6.2014 a. a. O.).
- VG München, 01.03.2016 - M 16 K 15.3271
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
Auch kommt es nicht darauf an, ob der Gewerbetreibende seine öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen konnte oder nicht erfüllen wollte (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 14 m. w. N.).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).
Geringe Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt rechtfertigen nicht, von einer Gewerbeuntersagung wegen fortgesetzter Pflichtverletzung abzusehen (vgl. BayVGH, B. v. 4.6.2014 a. a. O.).
- VG München, 01.03.2016 - M 16 K 15.2528
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
Auch kommt es nicht darauf an, ob der Gewerbetreibende seine öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungs pflichten nicht erfüllen konnte oder nicht erfüllen wollte (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 14 m.w.N.).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B.v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z.B. B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).
Geringe oder fehlende Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt rechtfertigen nicht, von einer Gewerbeuntersagung wegen fortgesetzter Pflichtverletzung abzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 a.a.O.).
- VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
Abgrenzung einer gewerblichen von einer freiberuflichen Tätigkeit - Designer
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).Auch evtl. geringe Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt würden es nicht rechtfertigen, von einer Gewerbeuntersagung wegen fortgesetzter Pflichtverletzung abzusehen (vgl. BayVGH, B. v. 4.6.2014 a. a. O.).
- VG München, 03.02.2016 - M 16 K 15.1418
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung aufrgund von Zahlungsrückständen gegenüber dem …
- VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 15.11.2016 - M 16 K 16.1192
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG Würzburg, 04.03.2015 - W 6 K 14.1304
Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Bescheiderlass während des …
- VG München, 21.03.2017 - M 16 K 16.2855
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1782
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VG München, 21.10.2015 - M 16 K 14.5209
Widerruf, Fahrschulerlaubnis, Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, …
- VG München, 17.01.2017 - M 16 K 16.1910
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerblicher Unzuverlässigkeit
- VG Würzburg, 08.10.2014 - W 6 K 14.274
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden (ca. 40.000,00 …
- VG München, 31.05.2016 - M 16 K 15.5456
Gewerbeuntersagung aufgrund von Unzuverlässigkeit
- VGH Bayern, 26.06.2026 - 22 ZB 26.765
Gewerbeuntersagung, Steuerrückstände, Zukunftsprognose, Sanierungskonzept, …
- VG Minden, 20.01.2022 - 3 L 893/21
- VG Hamburg, 18.03.2019 - 17 E 712/19
Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Gewerbeuntersagung; Widerruf einer …
- VG Regensburg, 28.11.2019 - RO 5 K 17.2028
Gewerbeuntersagung gegen den Geschäftsführer einer GmbH
- VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781
Gewerbeuntersagungsverfahren
- VG Minden, 14.06.2019 - 3 L 53/19
- VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113
Verwaltungsgerichte, Zwangsgeldfestsetzung, Unzuverlässigkeit, …
- VG Würzburg, 08.04.2015 - W 6 K 15.88
Rückstände bei Sozialversicherungsträgern und sonstigen öffentlich-rechtlichen …
- VGH Bayern, 21.01.2025 - 22 ZB 24.510
Untersagung einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
- VG Magdeburg, 30.10.2019 - 3 B 334/19
Gaststättenuntersagung bei Hygienemängeln
- VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.537
Einfache Gewerbeuntersagung
- VG Minden, 24.04.2019 - 3 L 1438/18
- VG München, 19.04.2016 - M 16 K 15.4650
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
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