Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe; einfache Gewerbeuntersagung; Unmaßgeblichkeit einer Einstellung der gewerblichen Betätigung, wenn sie nicht ernsthaft und dauerhaft ist; Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen, finanzieller Leistungsunfähigkeit und Fehlen von Anhaltspunkten für ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 08.05.2017 - W 6 K 16.1354
- VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016
Ob dies der Fall ist, ist anhand der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheidserlasses zu beurteilen (…std. Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.5.2017 - 22 ZB 17.786 - juris Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366 m.w.N.).Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (std. Rspr, vgl. BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366, Rn. 14;… BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris, Rn. 9).
- VGH Bayern, 13.06.2017 - 22 C 16.2481
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016
Zwar kann nur ein tatsächlich ausgeübtes Gewerbe nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO untersagt werden; vgl. BayVGH, B.v. 14.2.1997 - 22 B 96.524 - und B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 11 und 12 m.w.N.; Tettinger/Wank/ Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 14 m.w.N.).Denn eine Gewerbeanmeldung (d.h. die Anzeige nach § 14 GewO) hat zwar ebenso wie die Gewerbeabmeldung keine konstitutive Wirkung (BayVGH, B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 12 m.w.N.;… Tettinger/ Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 14 Rn. 2, § 35 Rn. 14, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96
Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016
Aus dem ausschließlich sicherheitsrechtlichen, zukunftsbezogenen Regelungszweck von § 35 GewO folgt einerseits, dass es auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden hinsichtlich der die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Umstände nicht ankommt (BVerwG, B.v. 11.11.1996 - 1 B 226.96 - GewArch 1997, 68, Rn. 4 m.w.N.); deutlich wird dies vor allem bei objektiven, regelmäßig nicht persönlichkeitsabhängigen Unzuverlässigkeitsgründen wie der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit.
- VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit - Besitz kinderpornografischer Schriften
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016
Entscheidend sind die in diesem Zeitpunkt objektiv gegebenen Tatsachen; dagegen ist für die Rechtmäßigkeit der (einfachen) Gewerbeuntersagung als gebundener Entscheidung - anders als bei der (im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht gegenständlichen) erweiterten Gewerbeuntersagung - nicht maßgeblich, ob die Behörde die entscheidungserheblichen Umstände rechtsfehlerfrei erfasst und gewürdigt hat (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung nach Verurteilung wegen einer gewerbebezogenen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016
So können z.B. die "die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Umstände" bei rechtswidrigem Verhalten des Gewerbetreibenden nicht ausnahmslos in jedem Fall bejaht werden, ohne dass hierbei die Frage in den Blick genommen würde, inwieweit Pflichtverletzungen vorsätzlich bzw. fahrlässig begangen wurden (BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016
Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (…std. Rspr, vgl. BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366, Rn. 14; BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris, Rn. 9). - VGH Bayern, 12.05.2017 - 22 ZB 17.786
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung nach Gewerbeuntersagung
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016
Ob dies der Fall ist, ist anhand der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheidserlasses zu beurteilen (std. Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.5.2017 - 22 ZB 17.786 - juris Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366 m.w.N.). - VGH Bayern, 23.07.2012 - 22 ZB 12.992
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016
Die wirtschaftliche Lage auf dem Arbeitsmarkt und die geringen Vermittlungschancen in eine unselbständige Tätigkeit können es nicht rechtfertigen, einen nachgewiesenermaßen unzuverlässigen Gewerbetreibenden weiterhin am Geschäftsverkehr teilnehmen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 22 ZB 12.992 - juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (…vgl. etwa BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 8; jeweils m.w.N.).Angesichts dessen war bei Bescheiderlass nicht erkennbar, dass beim Kläger trotz objektiv gegen eine künftige Zuverlässigkeit sprechender Tatsachen die (vergangenen oder aktuellen) persönlichen Gründe eine positive Prognose rechtfertigen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.362
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Denn das Verwaltungsgericht hat diese mit der ständigen Rechtsprechung (…vgl. etwa BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 8; jeweils m.w.N.) übereinstimmenden Grundsätze seiner Entscheidung ausdrücklich zugrunde gelegt (…UA, Rn. 11 und 12).Angesichts dessen war bei Bescheiderlass nicht erkennbar, dass beim Kläger trotz objektiv gegen eine künftige Zuverlässigkeit sprechender Tatsachen die (vergangenen oder aktuellen) persönlichen Gründe eine positive Prognose rechtfertigen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 04.03.2026 - 22 ZB 24.2176
Gewerbeuntersagung (erweitert), ausgeübtes Gewerbe im Zeitpunkt der Einleitung …
Diese rein tatsächliche Vermutung kann widerlegt werden (BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 10;… Marcks/Heß in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Januar 2025, § 35 Rn. 26).Es liegt zudem auf der Hand, dass ein Gewerbe, dessen Aufgabe noch nicht angezeigt worden ist, jedenfalls bei Gelegenheit wieder beständig ausgeübt werden kann (BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 04.03.2026 - 22 ZB 24.2179
Gewerbeuntersagung (erweitert)
Diese rein tatsächliche Vermutung kann widerlegt werden (BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 10;… Marcks/Heß in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Januar 2025, § 35 Rn. 26).Es liegt zudem auf der Hand, dass ein Gewerbe, dessen Aufgabe noch nicht angezeigt worden ist, jederzeit wieder beständig ausgeübt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862
Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …
Im Übrigen kommt es auf solche Schwierigkeiten nicht an, weil nicht maßgeblich ist, ob die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Umstände vom Gewerbetreibenden verschuldet sind oder nicht; dies gilt auch dann, wenn es um Steuerrückstände geht (…vgl. BVerwG, B.v. 11.11.1996 - 1 B 226.96 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037
Erweiterte Gewerbeuntersagung aufgrund Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
Der Prognose zur gewerberechtlichen Zuverlässigkeit ist der Gesamteindruck des Verhaltens des betreffenden Gewerbetreibenden im Einzelfall zugrunde zu legen (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 8 m.w.N.), wie der Kläger selbst betont (vgl. S. 3 der Antragsbegründung vom 8.6.2020) und wie auch die vorgenannte Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 22 ZB 17.2147 - zeigt. - VGH Bayern, 02.10.2018 - 22 ZB 18.1841
Antrag auf Zulassung einer Berufung - Erweiterte Gewerbeuntersagung
Der Kläger übergeht somit nahezu in seiner gesamten Antragsbegründung den entscheidenden Gesichtspunkt, dass - wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs ausgeführt hat (…UA Rn. 38) - für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Gewerbeuntersagung die Sachlage grundsätzlich im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (…grundlegend: BVerwG, B.v. 16.6.1995 - 1 B 83.95 - GewArch 1996, 24 Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 13.05.2020 - 22 ZB 19.172
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Diese Begründung des Verwaltungsgerichts mag zwar missverständlich formuliert sein im Hinblick darauf, dass es für die Bejahung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit nicht allein auf die im Zeitpunkt des Bescheidserlasses vorgefundene Situation, sondern entscheidend auf die Prognose ankommt, wie sich diese Situation künftig entwickelt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 8).
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