Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Oder, 03.06.2005 - 2.2 C 276/05, 22 C 276/05 |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03.06.2005 - 2.2 C 276/05, 22 C 276/05 (https://dejure.org/2005,75946)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - 2.2 C 276/05, 22 C 276/05 (https://dejure.org/2005,75946)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Stuttgart, 08.09.2016 - 27 O 425/15
Regress der Reiserücktrittskostenversicherung gegen eine …
Beim Verkehrsunfall verletzt wurde jedoch Frau F. und - anders als in den vom AG Frankfurt/Oder oder LG Hannover oder LG Coburg entschiedenen Fällen (AG Frankfurt/Oder, 03.06.2005, 22 C 276/05, Schadens-Praxis 2006, 344 - 345; LG Hannover, 09.06.2006, 4 S 36/15; LG Coburg, 17.03.2014, 14 O 298/13 , - juris) - nicht der Versicherungsnehmer des klagenden Reiserücktrittskostenversicherers bzw. der klagende Geschädigte.
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