Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.01.2003 - 22 CS 02.2819 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GewO § 35 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1
Gewerberecht einschließlich berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht), einschließlich Apothekenbetriebsrecht: Gewerbeuntersagung wegen "Strohmannverhältnisses". Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei maßgeblicher Einflussnahme eines unzuverlässigen Dritten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewerbeuntersagung wegen "Strohmannverhältnisses"; Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei maßgeblicher Einflussnahme eines unzuverlässigen Dritten; Abwägung der beiderseitigen Interessen bei der Beurteilung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Eigenes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 05.11.2002 - AN 4 S 02.1412
- VGH Bayern, 07.01.2003 - 22 CS 02.2819
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2003 - 22 CS 02.2819
Unabhängig vom Nachweis eines Strohmannverhältnisses fehlt einem Gewerbetreibenden allerdings auch schon dann die erforderliche Zuverlässigkeit, wenn er einem unzuverlässigen Dritten einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt (BVerwGE 9, 222;… Marcks in: Landmann/Rohmer, GewO, § 35 RdNr. 69 f. m.w.N.).
- VG Oldenburg, 15.07.2008 - 7 A 1942/06
Güterkraftverkehr; Gemeinschaftslizenz; Güterkraftverkehrsgeschäfte, zur Führung …
Eine nur als Schreibkraft beschäftigte Person leitet einen Betrieb nicht tatsächlich; sie übt nach der gewerberechtlichen Rechtsprechung noch nicht einmal "maßgeblichen Einfluss" auf den Betrieb aus (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 22 CS 02.2819, juris Rn. 3 f.). - OVG Niedersachsen, 13.09.2006 - 7 LA 159/05
Untersagung eines Kfz Handels wegen der Unzuverlässigkeit des Ehemanns der …
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Klägerin die Ausübung des Gewerbes zu untersagen ist, weil sie als Gewerbetreibende ihrem Ehemann, der gewerberechtlich unzuverlässig ist, einen Einfluss auf die Gewerbeausübung einräumt bzw. nicht willens oder in der Lage ist, einen solchen Einfluss auszuschalten (vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschl. v. 10.1.1996 - 1 B 202.95 -, NVwZ-RR 1996, 650 = GewArch 1996, 250; BayVGH, Beschl. v. 7.1.2003 - 22 CS 02.2819 -, GewArch 2003, 120). - VGH Bayern, 16.05.2022 - 22 ZB 21.2390
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte ein Gewerbetreibender als unzuverlässig anzusehen, wenn er einem unzuverlässigen Dritten maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt oder diese Person nicht an weiterer Tätigkeit hindert (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1959 - VII C 63.59 - BVerwGE 9, 222;… B.v. 10.1.1996 - 1 B 202.95 - juris Rn. 6 (zum Gaststättenrecht);… HessVGH, B.v. 9.11.1992 - 8 TH 2651.91 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 7.1.2003 - 22 CS 02.2819 - juris Rn. 4). - OVG Saarland, 20.03.2025 - 1 B 7/25
Zur Frage der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen maßgeblichen …
Es überzeugt nicht, allein aus der Wahrnehmung von Behördenkontakten durch einen gewerberechtlich unzuverlässigen Mitarbeiter darauf zu schließen, diesem werde ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäftsführung eingeräumt, ohne die rechtlichen und faktischen Einflussmöglichkeiten der beteiligten Personen im Innenverhältnis näher zu beleuchten[Vgl. BayVGH, Beschluss vom 7.1.2003, 22 CS 02.2819, juris, Rn. 4][Vgl. BayVGH, Beschluss vom 7.1.2003, 22 CS 02.2819, juris, Rn. 4].
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