Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.06.2005 - 22 CS 05.977 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Bremen, 25.03.2010 - 2 B 447/09
Veranlasserprinzip; unrichtige Sachbehandlung
Hat die Partei ausnahmsweise keinen Anlass für das Verfahren gegeben, so sind die Vorschriften entsprechend dahin anzuwenden, dass die Kosten demjenigen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen sind, durch dessen Verhalten sie verursacht worden sind (BVerwG, Beschluss vom 03.12.1998 - 1 B 110/98 - NVwZ 1999, 405 -406 unter Hinweis auf: BGH, Beschluss vom 04.03.1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397 -401; ebenso: Bay. VGH ., Beschluss vom 03.06.2005 - 22 CS 05.977 - [...]). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 2 S 78.11
Kostentragungspflicht bei unrichtiger Sachbehandlung durch das Verwaltungsgericht
Die unrichtige Sachbehandlung durch das Verwaltungsgericht ermöglicht es mangels gesetzlicher Grundlage nicht, außergerichtliche Kosten der Beteiligten der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - 4 B 189.90 -, vom 2. Juni 1999 - 4 B 30.99 - und vom 20. August 2001 - 3 B 88.01 -, jeweils bei juris; dem folgend etwa OVG Bremen, Beschluss vom 25. März 2010 - 2 B 447.09 - und BayVGH, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 22 CS 05.977 -, jeweils bei juris;… w.N.b. Rennert in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 155 Rn. 14;… Olbertz in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 154 Rn. 44;… a.A. Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 155 Rn. 24).
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