Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.04.2007 - 22 CS 06.2478 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 26.09.2023 - 24 B 22.167
Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung und betragsmäßig festgesetzte …
Folglich ist ein für den Grundstücksmarkt offenkundig relevanter Makel "Restkontamination" (Restbelastung) bei der Wertbestimmung zu berücksichtigen, wenn das Grundstück nicht vollständig saniert werden kann (…vgl. OVG RhPf, U.v. 12.7.2022 - 1 A 10363/21.OVG - juris Rn. 57; BayVGH, B.v. 13.4.2007 - 22 CS 06.2478 - juris Rn. 9;… VG Ansbach, U.v. 5.2.2020 - AN 9 K 17.02181 - juris Rn. 114;… VG Stuttgart, U.v. 10.12.2014 - 3 K 3006/12 - juris Rn. 35; Mohr, UPR 2020, 288; Mohr, NVwZ 2005, 904 ff.; Ginzky, DVBl. 2003, 169/172; Knopp, DÖV 2001, 441/451).Rn. 50 dd) Es ist auch nicht aus Gründen der Zumutbarkeit geboten, dingliche Belastungen des verunreinigten Grundstücks in der Weise zu berücksichtigen, dass der an sich aus dem Verkehrswert gebildete Haftungsbetrag im Umfang der dinglichen Belastungen bzw. im Umfang der Valutierungsbeträge zu reduzieren ist (in diese Richtung ohne weitere Begründung BayVGH, B.v. 13.4.2007 - 22 CS 06.2478 - juris Rn. 10 unter Verweis auf Huber/Unger, VerwArch 96 (2005), 139/160 f.; diesem Beschluss folgend das Verwaltungsgericht in der Ausgangsentscheidung, UA S. 30;… s. a.VG Ansbach, U.v. 5.2.2020 - AN 9 K 17.02181 - juris Rn. 114; ebenso Ginzky, DVBl 2003, 169/172).
Rn. 52 Mithin lässt sich für die Annahme einer haftungsreduzierenden Wirkung von Grundpfandrechten auch nicht anführen, dass das Bundesverfassungsgericht in der Altlastenentscheidung auf die "konkrete Vermögenssituation" des pflichtigen Eigentümers rekurriert habe (so aber Huber/Unger, VerwArch 96 (2005), 139/160 f.; diesen folgend BayVGH, B.v. 13.4.2007 - 22 CS 06.2478 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Zur Störerauswahl bei einer Verfüllung einer Kiesgrube im Jahr 1939
Abgesehen davon kann die im öffentlichen Interesse bestehende Befugnis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO von der zuständigen Behörde ebenso wenig verwirkt werden wie die zugrundeliegende materiell-rechtliche Befugnis zum sicherheitsbehördlichen Einschreiten (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2007 - 22 CS 06.2478 - juris Rn. 12;… B.v. 15.1.2003 - 22 CS 02.3223 - juris Rn. 17). - VG Aachen, 08.05.2008 - 6 K 101/08 Rn. 96 Vgl. dazu etwa BayVGH, Beschluss vom 13. April 2007 - 22 CS 06.2478 - juris Rn. 12; VG Aachen, Urteil vom 4. Mai 2006 - 6 K 2724/03 -, juris Rn. 45.
- VG Ansbach, 16.01.2019 - AN 9 K 18.00612
Unverhältnismäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung
Allerdings beziffert das Verkehrswertgutachten den Wert eines schadstofffreien Grundstücks, während hier davon auszugehen ist, insbesondere auch nach den Angaben des Vertreters des Wasserwirtschaftsamtes in der mündlichen Verhandlung, dass auch nach Abschluss der Sanierung eine signifikante Restbelastung mit Schadstoffen auf und im Grundstück verbleiben wird, welche auch tatsächlich geeignet ist, dessen Verkehrswert erheblich zu mindern und deshalb bei der Ermittlung des Verkehrswerts als fortbestehendes Investitionsrisiko wertmindernd berücksichtigt werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2007 - 22 CS 06.2478 - juris, Rn. 9). - VG Ansbach, 05.02.2020 - AN 9 K 17.02181
Verhältnismäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung
Es gilt vielmehr eine möglicherweise auf dem Grundstück verbleibende Restbelastung bei der Bemessung der Belastungsgrenze miteinzubeziehen (siehe hierzu BayVGH B.v. 13.4.2007 - 22 CS 06.2478 - juris; VG Ansbach U.v. 16.1.2019 - AN 9 K 18.00612 - juris). - VG Cottbus, 20.11.2025 - 3 K 227/21
Erkennbare Zuspitzung der Gefahrenlage durch Zuwarten, Kosten der Ersatzvornahme, …
Bei dieser Sachlage war der Beklagte durch sein vorheriges Zuwarten zwar nicht daran gehindert, auch am 19. August 2020 noch einzuschreiten (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. April 2007 22 CS 06.2478 , juris Rn. 12). - VG Ansbach, 05.02.2020 - AN 9 K 17.2181
Verhältnismäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung
Es gilt vielmehr eine möglicherweise auf dem Grundstück verbleibende Restbelastung bei der Bemessung der Belastungsgrenze miteinzubeziehen (siehe hierzu BayVGH B.v. 13.4.2007 - 22 CS 06.2478 - VG Ansbach U.v. 16.1.2019 - AN 9 K 18.00612 -).
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