Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.11.2008 - 22 CS 06.519 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wasserrechtliche Beseitigungs- und Untersagungsanordnung; fehlende Genehmigungsfähigkeit als Voraussetzung ordnungsbehördlichen Einschreitens; Unternehmer einer Gewässerbenutzungsanlage; Interessenabwägung
- Judicialis
BayWG Art. 68 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayWG Art. 68 Abs. 3
Wasserrecht (einschließlich Abwasserabgabenrecht): Wasserrechtliche Beseitigungs- und Untersagungsanordnung; fehlende Genehmigungsfähigkeit als Voraussetzung ordnungsbehördlichen Einschreitens; Unternehmer einer Gewässerbenutzungsanlage; Interessenabwägung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prognoseentscheidung i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzverfahrens bei Auffinden von Wasserquellen; Überwiegendes Interesse an der Aufrechterhaltung der bisherigen Wasserversorgung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Abkoppelung der Quelle
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 06.02.2006 - RN 13 S 05.1950
- VGH Bayern, 10.11.2008 - 22 CS 06.519
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
Planfeststellung für Baggersee
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2008 - 22 CS 06.519
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Wasserrechtsbehörde vor dem Erlass ordnungsbehördlicher Maßnahmen grundsätzlich zu prüfen, ob die illegal vorgenommene Maßnahme tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG vom 10.2.1978, BayVBl 1978, 472/473; vom 22.8.1997, Az. 11 B 31/97; vom 29.12.1998 Az. 11 B 56/98). - BVerwG, 21.12.1993 - 7 B 119.93
Anforderungen an die Auflösung eines ungenehmigten Bojenfelds - Zulässigkeit und …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2008 - 22 CS 06.519
Die Behörde verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie gegen eine ungenehmigte wasserrechtliche Gewässerbenutzung abschließend vorgeht, ohne zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung ernsthaft geprüft zu haben (BVerwG vom 28.2.1991, NVwZ-RR 1991, 461; vom 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 202; BayVGH vom 7.11.2003 Az. 22 CS 03.2469). - VGH Bayern, 07.11.2003 - 22 CS 03.2469
Wasserrechtliche Beseitigungsanordnung, Fehlende Genehmigungsfähigkeit als …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2008 - 22 CS 06.519
Die Behörde verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie gegen eine ungenehmigte wasserrechtliche Gewässerbenutzung abschließend vorgeht, ohne zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung ernsthaft geprüft zu haben (BVerwG vom 28.2.1991, NVwZ-RR 1991, 461; vom 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 202; BayVGH vom 7.11.2003 Az. 22 CS 03.2469).
- BVerwG, 22.08.1997 - 11 B 31.97
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2008 - 22 CS 06.519
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Wasserrechtsbehörde vor dem Erlass ordnungsbehördlicher Maßnahmen grundsätzlich zu prüfen, ob die illegal vorgenommene Maßnahme tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG vom 10.2.1978, BayVBl 1978, 472/473; vom 22.8.1997, Az. 11 B 31/97; vom 29.12.1998 Az. 11 B 56/98). - BVerwG, 29.12.1998 - 11 B 56.98
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2008 - 22 CS 06.519
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Wasserrechtsbehörde vor dem Erlass ordnungsbehördlicher Maßnahmen grundsätzlich zu prüfen, ob die illegal vorgenommene Maßnahme tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG vom 10.2.1978, BayVBl 1978, 472/473; vom 22.8.1997, Az. 11 B 31/97; vom 29.12.1998 Az. 11 B 56/98). - VGH Bayern, 07.07.1997 - 22 B 95.3493
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2008 - 22 CS 06.519
Sie kann damit auch als Unternehmerin der Wasserversorgungsanlage im Sinn der Trinkwasserverordnung angesehen werden (vgl. BayVGH vom 7.7.1997 Az. 22 B 95.3493).
- OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2011 - 4 LB 4/10 Dabei kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in - besonders gelagerten - Einzelfällen ergeben, dass eine auf die Illegalität einer Gewässerbenutzung gestützte Untersagungsverfügung nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wassers konkret zu erwarten ist (…BVerwG, a.a.O. sowie Beschl. v. 28.02.1991 - 7 B 22/91 -, v. 21.12.1993 - 7 B 119/93 - v. 08.10.1998 - 11 B 42/98 - sowie v. 29.12.1998 - 11 B 56/98 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 26.04.1995 - 8 S 178/95; vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 06.12.1995 - 2 L 188/95 -, ZfW 1997, 125 - Zulässigkeit der Untersagung aufgrund formeller Illegalität, wenn nicht die materielle Legalität offensichtlich ist;… ähnlich: Czychowski/Reinhardt, WHG, a.a.O. § 100 Rn. 42 ff., 44;… OVG Greifswald, Urt. v. 16.12.1997 - 3 L 236/95, ZfW 1999, 49: keine Untersagung, wenn die Gewässernutzung offensichtlich unbedenklich ist; enger dagegen BayVGH, Beschl. v. 10.11.2008 - 22 CS 06.519 - sowie v. 07.11.2003 - 22 CS 03.2469 - juris).
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