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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.05.2010 - 22 CS 09.3250   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21020
VGH Bayern, 26.05.2010 - 22 CS 09.3250 (https://dejure.org/2010,21020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.05.2010 - 22 CS 09.3250 (https://dejure.org/2010,21020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 22 CS 09.3250 (https://dejure.org/2010,21020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anordnung der Erstellung eines Sanierungsplans für eine Altlast; Feststehen der grundsätzlichen Notwendigkeit der Sanierung; Störerauswahl; Nachschieben von Ermessensgründen; Teilbarkeit eines Verwaltungsakts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage eines Sanierungsplans bei der Notwendigkeit der Sanierung aufgrund von Ergebnissen einer vorangegangenen Gefährdungsabschätzung; Einbeziehung des Sohnes eines Antragstellers als Eigentümer in die Auswahlentscheidung als Zustandsstörer; Verpflichtung zur Sanierung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage eines Sanierungsplans bei der Notwendigkeit der Sanierung aufgrund von Ergebnissen einer vorangegangenen Gefährdungsabschätzung; Einbeziehung des Sohnes eines Antragstellers als Eigentümer in die Auswahlentscheidung als Zustandsstörer; Verpflichtung zur Sanierung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.2010 - 6 C 22.08

    Zugang; Teilnehmeranschluss; Teilnehmeranschlussleitung; Kollokation; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2010 - 22 CS 09.3250
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Behörde beim Erlass des Verwaltungsakts ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BVerwG vom 27.1.2010 Az. 6 C 22/08 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2010 - 22 CS 09.3250
    Vorliegend ist jedoch nicht ersichtlich, dass die mit der vorliegenden Anordnung verbundene Kostenbelastung durch die Erstellung eines Sanierungsplans, auf die abzustellen ist (vgl. BayVGH vom 18.4.2007 NVwZ-RR 2007, 670; vom 28.11.2007 Az. 22 BV 02.560), bereits die im Regelfall maßgebliche Orientierungsgrenze für die Kosten, welche dem Eigentümer zumutbar sind, nämlich den Verkehrswert des Grundstücks nach Durchführung der Sanierung, überschreiten könnte.
  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 22 ZB 04.3472

    Bodenschutzrechtliche Anordnung von Sanierungsuntersuchungen und -maßnahmen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2010 - 22 CS 09.3250
    Trotz der Ausführungen und Hinweise im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2009 (S. 12) hat der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren keine weiteren Belege für seine Leistungsunfähigkeit beigebracht; die im Verfahren vorgelegte Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters Dr. H… vom 24. Mai 2005 in Bezug auf die Grundstücke des Antragstellers können eine zum Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BayVGH vom 17.2.2005 NVwZ-RR 2005 466) oder eine derzeit bestehende Leistungsunfähigkeit nicht belegen.
  • VGH Bayern, 15.01.2003 - 22 CS 02.3223

    Anordnung einer Sanierungsuntersuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2010 - 22 CS 09.3250
    2024/100 der Gemarkung A… schon deshalb, weil Anordnungen nach § 13 Abs. 1 BBodSchG voraussetzen, dass die grundsätzliche Notwendigkeit der Sanierung aufgrund von Ergebnissen einer vorangegangenen Gefährdungsabschätzung bereits feststeht (BayVGH vom 15.1.2003 NVwZ 2003, 1137).
  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552

    Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei …

    Anordnungen nach § 13 Abs. 1 BBodSchG setzen voraus, dass die grundsätzliche Notwendigkeit der Sanierung aufgrund von Ergebnissen einer vorangegangenen Gefährdungsabschätzung bereits feststeht (BayVGH, B. v. 26.5.2010 - 22 CS 09.3250 - juris Rn. 8; B. v. 15.1.2003 - 22 CS 02.3223 - NVwZ 2003, 1137).

    Die Inanspruchnahme des Zustandsstörers wäre nur dann unverhältnismäßig, wenn die mit der streitgegenständlichen Anordnung verbundene Kostenbelastung des Klägers die Zumutbarkeitsgrenze für Zustandsstörer (Verkehrswert des Grundstücks nach der Sanierung) überschreiten würde (…vgl. BayVGH, B. v. 14.3.2011 - 22 ZB 03.3054 - juris Rn. 3; B. v. 26.5.2010 - 22 CS 09.3250 - juris Rn. 16;… B. v. 15.11.2005 - 22 ZB 03.3054 - juris Rn. 2).

  • VG Regensburg, 04.10.2010 - RO 8 K 09.02073

    Bodenschutzrechtliche Inanspruchnahme eines zahlungsunfähigen Zustandsstörers

    Diesen Beschluss änderte der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 26.05.2010 (Az. 22 CS 09.3250) dahingehend ab, dass die aufschiebende Wirkung seiner Klage nur insoweit wiederhergestellt wurde, als von ihm die Erstellung eines Sanierungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 2024/100 verlangt wurde und sein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO im Übrigen (hinsichtlich der entsprechenden Verpflichtung bzgl. das Grundstück Fl.Nr. 2024/101) aufgrund der im Beschwerdeverfahren durch die Beklagte nachgeschobenen Ermessenserwägungen abgelehnt wurde.

    Insofern wird im Einzelnen auf die Ausführungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes in seiner Beschwerdeentscheidung vom 26.05.2010 (Az. 22 CS 09.3250, Rn. 13) Bezug genommen.

    Rn. 25 c) Wie bereits vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 26.05.2010 (a.a.O.) ausgeführt, steht der Inanspruchnahme des Klägers auch nicht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entgegen.

    Die Inanspruchnahme des früheren Grundstückseigentümers als Zustandsstörer ist in diesem Fall nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.05.2010, a.a.O.).

    Hierbei wurde berücksichtigt, dass sich die Beklagte hinsichtlich des für erledigt erklärten Teils des Rechtsstreits durch den Änderungsbescheid vom 29.06.2010 in die Rolle der Unterlegenen begeben hat und die Klage außerdem mit Blick auf die Ausführungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes im Beschluss vom 26.05.2010 (a.a.O., Rn. 8 - 11) insoweit voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre.

  • VGH Bayern, 26.09.2023 - 24 B 22.167

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung und betragsmäßig festgesetzte …

    Ob dies überhaupt möglich ist, kann offenbleiben (in diese Richtung BayVGH, B.v. 26.5.2010 - 22 CS 09.3250 - juris Rn. 15;… s. a. OVG NW, U.v. 20.5.2015 -16 A 1686/09 - juris Rn. 193 f.), da vorliegend jedenfalls kein leistungsstarker Verantwortlicher ersichtlich ist, dessen Auswahl stattdessen in Betracht gekommen wäre.

    Folglich liegt ein Entscheidungshindernis über die Kosten(tragung) nicht nur in der vom Bundesverfassungsgericht implizit zugrunde gelegten Situation vor, dass Unsicherheit darüber besteht, ob die Sanierungskosten unterhalb des Verkehrswerts bleiben werden (…hierzu vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 26.5.2010 - 22 CS 09.3250 - juris Rn. 16;… OVG NW, B.v. 6.2.2013 - 5 B 839/12 - juris Rn. 18;… VGH BW, U.v. 8.3.2013 - 10 S 1190/09 - juris Rn. 63 ff.;… NdsOVG, B.v. 3.11.2005 - 11 ME 146/05 - juris Rn. 41), sondern - erst recht - auch dann, wenn schon der Verkehrswert nach Sanierung auch unter Anerkennung eines gerichtlich nicht voll kontrollierbaren (Markt-)Bewertungsspielraums (…vgl. OVG Hamburg, B.v. 11.5.2023 - 2 Bs 32/23 - juris Rn. 13) nicht ausreichend verlässlich prognostiziert werden kann.

  • VG Gelsenkirchen, 12.10.2010 - 14 K 249/08

    Bodenschutzgesetz, LCKW, MV, Ordnungsverfügung, Per, Perchloräthylen, Reinigung, …

    Rn. 72 Vgl. Bay VGH, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 22 CS 09.3250 -, Juris, VGH Baden Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 10 S 2351/06 -, NuR 08, 424ff.
  • VG München, 06.12.2018 - M 2 S 18.2234

    Voraussetzung einer konkreten Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des …

    ... nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit der Anordnung des Rückbaus zur Einhaltung eines sog. Vorgewendes in einer Tiefe von 6, 00 m auf den angrenzenden Grundstücken steht (vgl. zur Teilbarkeit BayVGH, B.v. 26.5.2010 - 22 CS 09.3250, Rn. 20 juris).
  • VGH Bayern, 14.03.2011 - 22 ZB 10.2874

    Anordnung der Erstellung eines Sanierungsplans für eine Altlast

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts beziehen sich darauf, ob der Inanspruchnahme des Klägers der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entgegensteht, was der Fall wäre, wenn die mit der streitgegenständlichen Anordnung verbundene Kostenbelastung des Klägers die Zumutbarkeitsgrenze für Zustandsstörer (Verkehrswert des Grundstücks nach der Sanierung) überschreiten würde (vgl. BayVGH vom 26.5.2010 Az. 22 CS 09.3250, auf den das Verwaltungsgericht Bezug nimmt).
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