Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.06.2011 - 22 CS 11.1012, 22 CS 11.1013 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ein Biomasseheizkraftwerk; Sicherstellungsgebot; Lärmschutz; Vorbelastung und Irrelevanz der Zusatzbelastung; Gebietseinstufung der Umgebungsbebauung.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ein Biomasseheizkraftwerk; Sicherstellungsgebot; Lärmschutz; Vorbelastung und Irrelevanz der Zusatzbelastung; Gebietseinstufung der Umgebungsbebauung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei einem sich außerhalb des Plangebiets befindlichen Grundstückseigentümer richtet sich der Nachbarschutz nur nach dem Gebot der Rücksichtnahme gem. § 15 Abs. 1 S. 2BauNVO; Bestimmung des Nachbarschutzes eines außerhalb eines Plangebiets befindlichen ...
- Wolters Kluwer
Bei einem sich außerhalb des Plangebiets befindlichen Grundstückseigentümer richtet sich der Nachbarschutz nur nach dem Gebot der Rücksichtnahme gem. § 15 Abs. 1 S. 2BauNVO; Bestimmung des Nachbarschutzes eines außerhalb eines Plangebiets befindlichen ...
- Wolters Kluwer
Bei einem sich außerhalb des Plangebiets befindlichen Grundstückseigentümer richtet sich der Nachbarschutz nur nach dem Gebot der Rücksichtnahme gem. § 15 Abs. 1 S. 2BauNVO; Bestimmung des Nachbarschutzes eines außerhalb eines Plangebiets befindlichen ...
- Wolters Kluwer
Bei einem sich außerhalb des Plangebiets befindlichen Grundstückseigentümer richtet sich der Nachbarschutz nur nach dem Gebot der Rücksichtnahme gem. § 15 Abs. 1 S. 2BauNVO; Bestimmung des Nachbarschutzes eines außerhalb eines Plangebiets befindlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 05.05.2011 - RO 7 S 11.509
- VGH Bayern, 20.06.2011 - 22 CS 11.1012, 22 CS 11.1013
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07
Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2011 - 22 CS 11.1012
Die Anwesen sämtlicher Antragsteller liegen nämlich außerhalb des Plangebiets "B...acker", die Antragsteller haben deshalb keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Plangebiet (vgl. BVerwG vom 18.12.2007 NVwZ 2008, 427; BayVGH vom 14.7.2006 BayVBl 2007, 334). - VGH Bayern, 12.05.2010 - 22 CS 10.25
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage …
Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2011 - 22 CS 11.1012
Einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen der Antragsteller bzw. einer Aussetzung der sofortigen Vollziehung bedarf es daher nicht (vgl. zu einer derartigen Fallkonstellation auch BayVGH vom 12.5.2010 Az. 22 CS 10.25 RdNr. 25).
- VGH Bayern, 06.11.2012 - 22 ZB 11.1472
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung einer Molkerei; …
Die Immissionskontingente für die vier verschiedenen Bereiche des Plangebiets "B..." wurden so festgesetzt, dass diese reduzierten Immissionswerte auch an den Anwesen der Kläger eingehalten werden können (vgl. BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 bis 1015 und vom 20.12.2010 Az. 15 NE 10.2377).Die von den Klägern zu 1 und zu 2 gerügten Unklarheiten bei den Lärmfestsetzungen im Bescheid der Regierung der O... vom 28. September 2010 sind jedenfalls mit dem Änderungsbescheid der Regierung vom 5. Juli 2011, mit dem der Ausgangsbescheid um weitere Auflagen für den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks ergänzt wurde, ausgeräumt (vgl. BayVGH vom 20.6.2011, a.a.O.).
Rn. 28 Soweit die Kläger auf die Lärmbelastung durch den allgemeinen Straßenverkehr, insbesondere auf der Kreisstraße C..., verweisen, steht einer unmittelbaren Einbeziehung dieser Geräuschanteile in die anzustellende Immissionsprognose bereits die Regelung der Nr. 2.4 Abs. 1 der TA Lärm entgegen, wonach die Vorbelastung nur Geräuschimmissionen von Anlagen umfasst, die selbst dem Geltungsbereich der TA Lärm unterfallen; hiernach bleiben gemäß Nr. 1 Abs. 2 der TA Lärm öffentliche Verkehrswege, da sie nicht den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen, von vornherein außer Betracht (vgl. BayVGH vom 11.3.2004 NVwZ-RR 2005, 797/799; BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 bis 1015).
- VGH Bayern, 06.11.2012 - 22 ZB 11.1483
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung einer Molkerei; …
Die Immissionskontingente für die vier verschiedenen Bereiche des Plangebiets "B..." wurden so festgesetzt, dass diese reduzierten Immissionswerte auch an dem Anwesen des Klägers eingehalten werden können (vgl. BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 bis 1015 und vom 20.12.2010 Az. 15 NE 10.2377).Die von dem Kläger gerügten Unklarheiten bei den Lärmfestsetzungen im Bescheid der Regierung der O... vom 28. September 2010 sind jedenfalls mit dem Änderungsbescheid der Regierung vom 5. Juli 2011, mit dem der Ausgangsbescheid um weitere Auflagen für den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks ergänzt wurde, ausgeräumt (vgl. BayVGH vom 20.6.2011, a.a.O.).
Rn. 25 Soweit der Kläger auf die Lärmbelastung durch den allgemeinen Straßenverkehr, insbesondere auf der Kreisstraße C..., verweist, steht einer unmittelbaren Einbeziehung dieser Geräuschanteile in die anzustellende Immissionsprognose bereits die Regelung der Nr. 2.4 Abs. 1 der TA Lärm entgegen, wonach die Vorbelastung nur Geräuschimmissionen von Anlagen umfasst, die selbst dem Geltungsbereich der TA Lärm unterfallen; hiernach bleiben gemäß Nr. 1 Abs. 2 der TA Lärm öffentliche Verkehrswege, da sie nicht den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen, von vornherein außer Betracht (vgl. BayVGH vom 11.3.2004 NVwZ-RR 2005, 797/799; BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 bis 1015).
- VGH Bayern, 30.11.2012 - 22 ZB 11.2794
Schädliche Umwelteinwirkungen in Form von Bioaerosolen aus einem …
Die Kläger haben beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg Anfechtungsklagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 28. September 2010 erhoben; ihre zugleich gestellten Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen blieben erfolglos (zuletzt BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 u.a.).Rn. 13 Ohne Erfolg verweisen die Kläger für ihre Ansicht, die streitgegenständliche Genehmigung müsse auch eine Nebenbestimmung hinsichtlich der Lagerkapazität für Holz enthalten, auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Juni 2011 Az. 22 CS 11.1012 u.a. (betreffend das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen das streitgegenständliche Vorhaben).
- VGH Bayern, 15.09.2011 - 22 CS 11.1283
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage …
Die Immissionskontingente für die vier verschiedenen Bereiche des Plangebiets "…" wurden so festgesetzt, dass diese reduzierten Immissionsrichtwerte auch am Immissionsort 2, dem Anwesen der Antragsteller, eingehalten werden können (vgl. BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 bis 1015 und vom 20.12.2010 Az. 15 NE 10.2377).Die von den Antragstellern gerügten Rechtsunklarheiten bei den Lärmfestsetzungen im Bescheid der Regierung der Oberpfalz vom 20. September 2010 sind jedenfalls mit dem Änderungsbescheid der Regierung vom 5. Juli 2011, mit dem der Ausgangsbescheid um weitere Auflagen für den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks ergänzt wurde, ausgeräumt (vgl. BayVGH vom 20.6.2011, a.a.O.).
- VG Ansbach, 28.04.2015 - AN 11 K 14.01907
Unbegründete Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 4 WKA …
Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist nicht drittschützend (BayVGH v. 16.3.2015 - 22 CS 15.310 - Rn 36; vgl. BayVGH v. 20.6.2011 - 22 CS 11.1012 u.a. - Rn 26). - VGH Bayern, 15.09.2011 - 22 CS 11.1284
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage …
Die Immissionskontingente für die vier verschiedenen Bereiche des Plangebiets "…" wurden so festgesetzt, dass diese reduzierten Immissionsrichtwerte auch am Immissionsort 4, dem Anwesen des Antragstellers, eingehalten werden können (vgl. BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 bis 1015 und vom 20.12.2010 Az. 15 NE 10.2377).Die vom Antragsteller gerügten Rechtsunklarheiten bei den Lärmfestsetzungen im Bescheid der Regierung der Oberpfalz vom 20. September 2010 sind jedenfalls mit dem Änderungsbescheid der Regierung vom 5. Juli 2011, mit dem der Ausgangsbescheid um weitere Auflagen für den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks ergänzt wurde, ausgeräumt (vgl. BayVGH vom 20.6.2011, a.a.O.).
- VG Augsburg, 01.08.2012 - Au 4 K 11.1424
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Anlage zum Bedrucken bahnenförmiger …
Anlagen, die die drittschützenden Anforderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz einhalten, insbesondere die Immissionsrichtwerte, verstoßen nicht gegen das Rücksichtnahmegebot (BayVGH vom 20.6.2011, Az. 22 CS 11.1012, juris - Rdnr. 25). - VG Augsburg, 28.09.2011 - Au 4 K 10.1174
Abgrenzung Tektur - nachträgliche Genehmigung bei Änderung der Höhenlage
Soweit sich der Kläger auf veränderte naturschutzfachliche Anforderungen beruft, kann sich daraus keine Rechtsverletzung ergeben, da diese ausschließlich im öffentlichen Interesse stehen und keinen drittschützenden Charakter haben (vgl. BayVGH vom 20.06.2011, Az. 22 CS 11.1012, juris RdNr. 26). - VG Augsburg, 01.08.2012 - Au 4 K 11.1425
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Anlage zum Bedrucken bahnenförmiger …
Anlagen, die die drittschützenden Anforderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz einhalten, insbesondere die Immissionsrichtwerte, verstoßen nicht gegen das Rücksichtnahmegebot (BayVGH vom 20.6.2011, Az. 22 CS 11.1012, juris - Rdnr. 25).
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