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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.09.2011 - 22 CS 11.1283   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15970
VGH Bayern, 15.09.2011 - 22 CS 11.1283 (https://dejure.org/2011,15970)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.2011 - 22 CS 11.1283 (https://dejure.org/2011,15970)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 2011 - 22 CS 11.1283 (https://dejure.org/2011,15970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung einer Molkereianlage Schutz der Nachbarschaft vor Lärmimmissionen; Vorbelastung und Irrelevanz der Zusatzbelastung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung einer Molkereianlage; Überwiegen des privaten Interesses an der sofortigen Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung einer Molkereianlage; Überwiegen des privaten Interesses an der sofortigen Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 20.06.2011 - 22 CS 11.1012

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ein Biomasseheizkraftwerk; …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2011 - 22 CS 11.1283
    Die Immissionskontingente für die vier verschiedenen Bereiche des Plangebiets "…" wurden so festgesetzt, dass diese reduzierten Immissionsrichtwerte auch am Immissionsort 2, dem Anwesen der Antragsteller, eingehalten werden können (vgl. BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 bis 1015 und vom 20.12.2010 Az. 15 NE 10.2377).

    Die von den Antragstellern gerügten Rechtsunklarheiten bei den Lärmfestsetzungen im Bescheid der Regierung der Oberpfalz vom 20. September 2010 sind jedenfalls mit dem Änderungsbescheid der Regierung vom 5. Juli 2011, mit dem der Ausgangsbescheid um weitere Auflagen für den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks ergänzt wurde, ausgeräumt (vgl. BayVGH vom 20.6.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2011 - 22 CS 11.1283
    Dass die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr zusammen mit dem genehmigten Anlagenlärm der Käserei und des Biomasseheizkraftwerks den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreicht und deshalb die sog. "verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle" von 70 dB(A) tags oder 60 dB(A) nachts (vgl. z.B. BVerwG vom 13.5.2009 NVwZ 2009, 1498/1504) entgegen den Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Urteil im Hauptsacheverfahren überschreitet, legen die Antragsteller nicht dar.
  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 22 B 02.1653

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Steinbruchs und eines Schotterwerks, …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2011 - 22 CS 11.1283
    Rn. 20 c) Soweit die Antragsteller auf die Lärmbelastung durch den allgemeinen Straßenverkehr, insbesondere die Kreisstraße …, verweisen, steht einer unmittelbaren Einbeziehung dieser Geräuschanteile in die anzustellende Immissionsprognose bereits die Regelung der Nr. 2.4 Abs. 1 der TA Lärm entgegen, wonach die Vorbelastung nur Geräuschimmissionen von Anlagen umfasst, die selbst dem Geltungsbereich der TA Lärm unterfallen; hiernach bleiben gemäß Nr. 1 Abs. 2 der TA Lärm öffentliche Verkehrswege, da sie nicht den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen, von vornherein außer Betracht (vgl. BayVGH vom 11.3.2004 NVwZ-RR 2005, 797/799).
  • VGH Bayern, 19.03.2008 - 22 CS 08.56

    Nachbarantrag gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Biomasse-Heizwerk

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2011 - 22 CS 11.1283
    Rn. 11 Was die durch den angefochtenen Bescheid genehmigte Erweiterung für sich genommen angeht, wird in dem Gutachten zwar zutreffend darauf abgestellt, dass deren Immissionsbeitrag unabhängig von einer bestehenden Vorbelastung als irrelevant anzusehen ist, wenn die Erweiterung einen Beurteilungspegel von weniger als 10 dB(A) unter dem für das Anwesen der Antragsteller maßgebenden Immissionsrichtwert von 60 dB(A) verursacht (vgl. Nr. 2.2 Buchst. a der TA Lärm sowie Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. IV, RdNr. 14 f. zu Nr. 3 der TA Lärm; s. auch BayVGH vom 19.3.2008 22 CS 08.56).
  • VGH Bayern, 20.12.2010 - 15 NE 10.2377

    Antrag auf Prozesskostenhilfe; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2011 - 22 CS 11.1283
    Die Immissionskontingente für die vier verschiedenen Bereiche des Plangebiets "…" wurden so festgesetzt, dass diese reduzierten Immissionsrichtwerte auch am Immissionsort 2, dem Anwesen der Antragsteller, eingehalten werden können (vgl. BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 bis 1015 und vom 20.12.2010 Az. 15 NE 10.2377).
  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 22 ZB 11.1472

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung einer Molkerei; …

    Zwar ist den Klägern zuzugeben, dass sich zunächst hinsichtlich der Tagzeit auf der Grundlage des Gutachtens des TÜV-Süd vom 21. Mai 2010 nicht hinreichend sicher beurteilen ließ, ob der in Ziffer III.1.1.1 des angefochtenen Bescheids für den gesamten von den vorhandenen Anlagen der Beigeladenen und der Erweiterung ausgehenden Lärm festgelegte Tagwert von 60 dB(A) am Wohnhaus der Kläger zu 1 und zu 2 bei den jetzigen Genehmigungsregelungen tatsächlich eingehalten werden kann (BayVGH vom 15.9.2011 Az. 22 CS 11.1283 RdNrn. 10 ff.), weil die Gesamtbelastung durch Bestandsanlagen und Erweiterungsanlagen nicht festgestellt worden war.
  • VG München, 17.12.2024 - M 1 K 20.5403

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Mitarbeiterparkplatzes (abgewiesen), …

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Vorhaben nicht um ein isoliert zu betrachtendes Vorhaben, sondern um ein Änderungsvorhaben i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB handelt, sodass für die Frage nach dem Einwirkungsbereich auf den Gesamtbetrieb der Beigeladenen in seiner geänderten Gestalt abzustellen ist; andernfalls könnte durch Genehmigung einer Vielzahl für sich genommen immissionsschutzrechtlich nicht relevanter Änderungsvorhaben eine unerträgliche Lärmsituation entstehen (…vgl. zur Frage, wann es im Fall einer Erweiterung einer bauplanungsrechtlichen Gesamtbetrachtung bedarf BVerwG, B.v. 15.9.2021 - 4 B 16.21 - juris Rn. 4;… U.v. 17.6.1993 - 4 C 17.91 - juris Rn. 16;… zum Erfordernis einer immissionsschutzrechtlichen Gesamtbetrachtung Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 104. EL Juni 2024, TA Lärm, Nr. 2 Rn. 10; Füßer/Kreuter, NVwZ 2013, 1241, 1246; in diese Richtung auch BayVGH, B.v. 15.9.2011 - 22 CS 11.1283 - juris Rn. 11).
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