Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.04.2011 - 22 CS 11.845 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kommunalaufsichtliche Weisung, eine beabsichtigte Rechtsverordnung zur Sonntagsöffnung nicht bekannt zu machen
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 14 Abs. 1 LadSchlG, Art. 110, 115 Abs. 1 Satz 2, 116 Abs. 1 GO, Art. 42 Abs. 2, 49 LStVG
Kommunalrecht: Kommunalrechtliche Beanstandung einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag | Rechtliche Grenzen einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag - Landesanwaltschaft Bayern
§ 14 Abs. 1 LadSchlG, Art. 110, 115 Abs. 1 Satz 2, 116 Abs. 1 GO, Art. 42 Abs. 2, 49 LStVG
Kommunalrecht: Kommunalrechtliche Beanstandung einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag | Rechtliche Grenzen einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LadSchlG § 14
Kommunalaufsichtliche Beanstandung einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kommunalaufsichtliche Beanstandung einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag
Verfahrensgang
- VG München, 08.04.2011 - M 16 S 11.1737
- VGH Bayern, 08.04.2011 - 22 CS 11.845
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89
Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von …
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2011 - 22 CS 11.845
Das Anliegen des Gesetzgebers, dass ein Besucherstrom nicht erst durch das Offenhalten von Verkaufsstellen hervorgerufen wird und dass das Offenhalten von Verkaufsstellen nicht im Vordergrund stehen darf (vgl. BVerwG vom 18.12.1989 NVwZ 1990, 761; BayVGH vom 2.8.1989 NVwZ-RR 1990, 243 und vom 27.9.2001 NVwZ-RR 2002, 497), würde bei einem Inkrafttreten der strittigen Verordnung missachtet werden. - VGH Bayern, 02.08.1989 - 22 B 87.3030
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2011 - 22 CS 11.845
Das Anliegen des Gesetzgebers, dass ein Besucherstrom nicht erst durch das Offenhalten von Verkaufsstellen hervorgerufen wird und dass das Offenhalten von Verkaufsstellen nicht im Vordergrund stehen darf (vgl. BVerwG vom 18.12.1989 NVwZ 1990, 761; BayVGH vom 2.8.1989 NVwZ-RR 1990, 243 und vom 27.9.2001 NVwZ-RR 2002, 497), würde bei einem Inkrafttreten der strittigen Verordnung missachtet werden. - VGH Bayern, 27.09.2001 - 22 N 01.1288
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2011 - 22 CS 11.845
Das Anliegen des Gesetzgebers, dass ein Besucherstrom nicht erst durch das Offenhalten von Verkaufsstellen hervorgerufen wird und dass das Offenhalten von Verkaufsstellen nicht im Vordergrund stehen darf (vgl. BVerwG vom 18.12.1989 NVwZ 1990, 761; BayVGH vom 2.8.1989 NVwZ-RR 1990, 243 und vom 27.9.2001 NVwZ-RR 2002, 497), würde bei einem Inkrafttreten der strittigen Verordnung missachtet werden.
- VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 N 13.788
Klage gegen Satzung über Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Abweichung zwischen …
Zum anderen sollte damit sichergestellt werden, dass dieser Bereich nur so weit reichen darf, als sich die anlassgebende Veranstaltung räumlich auswirken kann (vgl. zu diesem Erfordernis BayVGH, B.v. 8.4.2011 - 22 CS 11.845 - BayVBl 2012, 278 Rn. 7).Nicht gewahrt wäre dann auch das Erfordernis, dass eine Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen u. a. nur insoweit zugelassen werden darf, als sich die anlassgebende Veranstaltung räumlich auswirken kann (BayVGH, B.v. 8.4.2011 - 22 CS 11.845 - BayVBl 2012, 278 Rn. 7).
Rn. 72 Da die Beurteilung, ob eine Veranstaltung im Sinn von § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG bereits "aus sich heraus" (d.h. ohne Rücksicht auf das gleichzeitig gestattete Offenhalten von Verkaufsstellen) einen so erheblichen Zustrom von Besuchern auslösen wird, dass aus diesem Grund ein Versorgungsbedürfnis entsteht, das die Zulassung eines Sonntagsverkaufs rechtfertigt, gerade bei erstmaliger Abhaltung eines Marktes etc. mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sein kann, steht der Gemeinde u. a. hinsichtlich der Frage, ob dieses Erfordernis erfüllt sein wird, ein Prognosespielraum zu (BayVGH, B.v. 8.4.2011 - 22 CS 11.845 - BayVBl 2012, 278 Rn. 7).
- VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main
Denn das Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG "aus Anlass von Märkten, Messen ..." ist für einzelne Ortsteile nicht erfüllt, wenn sich die betreffende Messe dort schon aus räumlichen Erwägungen nicht mehr auswirken kann und der von ihr hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Geschäfte auch in diesen Ortsteilen nicht bedarf (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 8. April 2011 - 22 CS 11.845 -, juris, Rdnr. 7).Denn das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von Messen" kann nicht mehr bejaht werden, soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 8. April 2011 - 22 CS 11.845 -, juris, Rdnr. 7).
- VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367
Rechtsaufsichtliche Beanstandung einer Rechtsverordnung; Offenhalten von …
Die Rechtsprechung erkennt deshalb einen Anlass gebenden Grund zur Offenhaltung der Verkaufsstellen abweichend von § 3 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG nur bei solchen Märkten an, die - auch ohne das Offenhalten von Verkaufsstellen - interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. BVerwG vom 18.12.1989 NVwZ 1990, 761 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte; BayVGH vom 2.8.1989 NVwZ-RR 1990, 243, vom 27.9.2001 NVwZ-RR 2002, 497 und neuerdings vom 8.4.2011 Az. 22 CS 11.845; NdsOVG vom 21.4.2005 NVwZ-RR 2005, 813).Rn. 21 Auf die Frage der räumlichen und gegenständlichen Grenzen einer dem Grunde nach rechtmäßig aus Anlass eines Marktes zugelassenen Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen (vgl. dazu BayVGH vom 8.4.2011 Az. 22 CS 11.845) kommt es im vorliegenden Fall nicht mehr an.
- VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Spargel und Grillfestivals in …
Denn das Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG "aus Anlass von Märkten, Messen ..." ist für einzelne Ortsteile nicht erfüllt, wenn sich die betreffende Messe dort schon aus räumlichen Erwägungen nicht mehr auswirken kann und der von ihr hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Geschäfte auch in diesen Ortsteilen nicht bedarf (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 8. April 2011 - 22 CS 11.845 -, juris, Rdnr. 7).Denn das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von Messen" kann nicht mehr bejaht werden, soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 9 BA und vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 8. April 2011 - 22 CS 11.845 -, juris, Rdnr. 7).
- VGH Bayern, 08.04.2013 - 22 NE 13.659
Verkaufsoffener Sonntag in Eching am 14. April 2013 darf stattfinden
30 a) Das in § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG enthaltene Tatbestandsmerkmal, wonach Verkaufsstellen nur "aus Anlass" von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein dürfen, ist nur erfüllt, soweit sich der betroffene Markt räumlich auswirkt (BayVGH, B.v. 8.4.2011 - 22 CS 11.845 - BayVBl 2012, 278/279). - VGH Hessen, 07.10.2016 - 8 B 2540/16 Denn das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von Messen" kann nicht mehr bejaht werden, soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 9 BA und vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 8. April 2011 - 22 CS 11.845 -, juris, Rdnr. 7).
- VG Frankfurt/Main, 19.03.2014 - 7 K 4032/13
Ladenöffnung
Die Ladenöffnung erfolgt dann aus Anlass eines Marktes oder eines örtlichen Festes, wenn und soweit der von der Veranstaltung hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften bedarf und wenn das Fest aus sich heraus auch ohne die Ladenöffnung signifikante Besucherströme auszulösen im Stande ist (vgl. BayVGH, B. v. 08.04.2013 - 22 NE 13.659 - B v. 08.04.2011 - 22 CS 11.845 ) oder wenn es sich, wie bei Märkten, um Verkaufsveranstaltungen handelt, bei denen es willkürlich erschiene, mobilen und nur wegen des Marktes errichteten Verkaufsstellen die Geschäftstätigkeit zu erlauben, nicht aber den unmittelbar örtlich angrenzenden ortsfesten Verkaufsstellen.
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