Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBodSchG § 4 Abs. 3 S. 1
Grundwasserverunreinigung; Sanierungsuntersuchung; Bodenverunreinigung; Mineralöl; Aktenlage
- rechtsportal.de
BBodSchG § 4 Abs. 3 S. 1
Sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung einer Sanierungsuntersuchung bei einer Bodenverunreinigung durch Mineralöl - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung einer Sanierungsuntersuchung bei einer Bodenverunreinigung durch Mineralöl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 6 15.2556
- VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552
Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158
Rn. 26 12. Die gegen diesen Bescheid erhobene Anfechtungsklage des Antragstellers wies das Verwaltungsgericht durch Urteil vom 20. April 2016 (Az.: AN 9 K 15.02552) als unbegründet ab.Im Zusammenhang mit der letztgenannten Aussage verwies das Verwaltungsgericht auf das im Verfahren AN 9 K 15.02552 ergangene Urteil.
Sollte diese Frage generell zu verneinen sein, wie dies von zahlreichen Stimmen in der Rechtsprechung und im Schrifttum für geboten erachtet wird (vgl. die Dokumentation des Meinungsstandes auf Seite 40 unten/Seite 41 oben des am 20.4.2016 in der Sache AN 9 K 15.02552 ergangenen Urteils), könnte die Nummer 1.1 des Bescheids vom 9. Dezember 2015 bereits aus diesem Grund im Hauptsacheverfahren keinen Bestand haben.
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158
Rn. 89 Sollte die Beigeladene nicht ohnedies das einzige Rechtssubjekt sein, das gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG zur Durchführung der an der GWM 2 erforderlichen Arbeiten herangezogen werden kann, so würde ihre Inanspruchnahme jedenfalls im Hinblick darauf voraussichtlich keinen Bedenken begegnen, dass sie das Risiko, ein mit schädlichen Bodenveränderungen belastetes Grundstück zu erwerben, bewusst in Kauf genommen hat (vgl. zur rechtlichen Erheblichkeit dieses Umstandes BVerfG, B. v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91 u. a. - BVerfGE 102, 1/21); die finanziellen Belastungen, die ihr aus der Wiederentdeckung der Bodenkontamination bereits bisher erwachsen sind, können angesichts des von ihr insoweit bewusst eingegangenen Risikos - sofern überhaupt - nur sehr beschränkt zu ihren Gunsten berücksichtigt werden.Zum anderen kämen ihr die in der Nummer 1.1 des Bescheidstenors angeordneten Sanierungsmaßnahmen - anders als das beim Antragsteller der Fall ist - deshalb unmittelbar zugute, weil hierdurch Beschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit des Grundstücks Fl.Nr. 372/2, die sich aus der vorhandenen Grundwasserverunreinigung u. U. ergeben, sowie eine damit ggf. einhergehende Wertminderung zumindest verringert werden würden (vgl. zur rechtlichen Relevanz dieser Umstände für die Heranziehbarkeit eines Zustandsstörers zu bodenschutzrechtlichen Maßnahmen BVerfG, B. v. 16.2.2000 a. a. O. BVerfGE 102, 1/19).
- BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158
Rn. 38 Erfolgt die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit - wie hier der Fall (vgl. die Ausführungen am Ende des Abschnitts II.7 der Gründe des Bescheids vom 9.12.2015) - im öffentlichen Interesse, so müssen die insoweit zu wahrenden Belange über dasjenige öffentliche Interesse hinausgehen, das den angefochtenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfG, B. v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220/228; B. v. 28.3.1985 - 1 BvR 1245, 1254/84 - BVerfGE 69, 233/245); es muss gerechtfertigt sein, "den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers [sc.: nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG] einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten" (BVerfG, B. v. 21.3.1985 a. a. O. S. 228).
- BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84
Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158
Rn. 38 Erfolgt die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit - wie hier der Fall (vgl. die Ausführungen am Ende des Abschnitts II.7 der Gründe des Bescheids vom 9.12.2015) - im öffentlichen Interesse, so müssen die insoweit zu wahrenden Belange über dasjenige öffentliche Interesse hinausgehen, das den angefochtenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfG, B. v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220/228; B. v. 28.3.1985 - 1 BvR 1245, 1254/84 - BVerfGE 69, 233/245); es muss gerechtfertigt sein, "den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers [sc.: nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG] einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten" (…BVerfG, B. v. 21.3.1985 a. a. O. S. 228). - VG Darmstadt, 30.10.2013 - 6 K 1717/11
Sanierungsanordnung nach dem Bundesbodenschutzgesetz
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158
Der danach erforderliche Nachweis einer relevanten (Mit-)Verursachung muss durch denjenigen Träger öffentlicher Gewalt erbracht werden, der einen nicht als Handlungsstörer verantwortlichen Grundstückseigentümer zu Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf das unter fremden Liegenschaften befindliche Grundwasser heranzieht (VG Darmstadt, U. v. 30.10.2013 - 6 K 1717/11.DA - juris Rn. 40;… vgl. zu der Notwendigkeit, dass die zu beseitigende Beeinträchtigung vom Grundstück des in Anspruch Genommenen ausgegangen sein muss, auch OVG RhPf, B. v. 19.5.2010 - 8 A 10162/10 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 14.02.2005 - 26 B 03.2579
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158
Denn Aussagen einer solchen Fachbehörde für wasserwirtschaftliche Fragen (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG) kommt nach ständiger Rechtsprechung erhebliche Bedeutung zu; sie haben in der Regel größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 14.2.2005 - 26 B 03.2579 - BayVBl 2005, 726/727). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2014 - 11 N 53.12
Zielrichtung der Untersuchungsanordnung; Ermöglichung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158
Rn. 58 B. v. 22.8.2014 - OVG 11 N 53.12 - juris Rn. 10) inmitten stehen. - OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 A 10162/10
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158
Der danach erforderliche Nachweis einer relevanten (Mit-)Verursachung muss durch denjenigen Träger öffentlicher Gewalt erbracht werden, der einen nicht als Handlungsstörer verantwortlichen Grundstückseigentümer zu Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf das unter fremden Liegenschaften befindliche Grundwasser heranzieht (…VG Darmstadt, U. v. 30.10.2013 - 6 K 1717/11.DA - juris Rn. 40; vgl. zu der Notwendigkeit, dass die zu beseitigende Beeinträchtigung vom Grundstück des in Anspruch Genommenen ausgegangen sein muss, auch OVG RhPf, B. v. 19.5.2010 - 8 A 10162/10 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582
Kein Ausschluss und keine Befangenheit einer früheren Landesanwältin
Rn. 1 Die Vertreterin der Landesanwaltschaft Bayern wies den Senat telefonisch darauf hin, dass sich die Beisitzerin und Berichterstatterin im vorliegenden Verfahren, Richterin am Verwaltungsgerichtshof …, im Jahr 2016 in den Verfahren 22 BV 16.1155 und 22 CS 16.1158 als damalige Prozessvertreterin für den Freistaat Bayern schriftlich geäußert hatte.Rn. 2 Im Verfahren 22 CS 16.1158 verteidigte die Richterin in ihrer damaligen Funktion als Landesanwältin erfolglos den Sofortvollzug eines vom Landratsamt … gegen die damalige Eigentümerin des Grundstücks als Zustandsstörerin erlassenen Bescheids.
Rn. 6 Hinsichtlich des weiteren Vorbringens und der weiteren Einzelheiten wird auf die beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren 22 BV 16.1155 und 22 CS 16.1158 sowie die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und die beigezogenen Behördenakten verwiesen.
Denn die Sache des Verfahrens 24 CS 23.1582 ist nicht dieselbe Sache wie die Sache der Verfahren 22 BV 16.1155 und 22 CS 16.1158.
Im Verfahren 24 CS 23.1582 einerseits und in den Verfahren 22 BV 16.1155 und 22 CS 16.1158 andererseits sind die Streitgegenstände nicht identisch, weil es sich um einen anderen Bescheid gegen einen anderen Adressaten handelt.
Rn. 15 Bei der Bewertung des Umstands, dass die abgelehnte Richterin den früheren Bescheid und den diesbezüglich angeordneten Sofortvollzug im Verfahren 22 CS 16.1158 im Jahr 2016 mit der Begründung verteidigt hat, der Ölschaden ginge von dem Grundstück FlNr.
Ihre Tätigkeit erschöpfte sich darin, im Beschwerdeverfahren, das gemäß dem in der Akte 22 CS 16.1158 befindlichen Empfangsbekenntnis am 13. Juni 2016 bei der Landesanwaltschaft Bayern einging, unter dem 17. Juni 2016 eine Anfrage des Gerichts zu beantworten, in Zusammenwirken mit dem Landratsamt unter dem 29. Juni 2016 eine Stellungnahme abzugeben, die sich überwiegend mit der Frage beschäftigt hat, ob die mit dem damals streitgegenständlichen Bescheid vom 9. Dezember 2015 angeordnete Sanierung an der Grundwassermessstelle 2 als dringlich angesehen werden müsse und am 25. Juli 2016 noch weitere Unterlagen des Landratsamts vorzulegen, woraufhin am 25. Juli 2016 die Entscheidung des 22. Senats erging.
- VG Neustadt, 12.09.2016 - 3 K 832/15
Kfz-Halter muss Kosten für die Bodensanierung bei Brandunfall auf dem Weinfest in …
Wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes muss der Träger öffentlicher Gewalt den erforderlichen Nachweis einer relevanten (Mit-)Verursachung erbringen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 22 CS 16.1158 -, juris). - VG Mainz, 26.07.2018 - 1 K 1001/17
Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung; Verantwortlichkeit des …
Unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht, ist darunter nach der Theorie der unmittelbaren Verursachung ein Verhalten von natürlichen oder juristischen Personen zu verstehen, durch das bei wertender Betrachtung unter Einbeziehung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles die zu einer schädlichen Bodenveränderung führende Gefahrengrenze überschritten und damit die unmittelbare Ursache für den Eintritt der Gefahr gesetzt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 22 CS 16.1158 -, juris Rn. 20; OVG Nds…, Urteil vom 31. Mai 2016, a.a.O.; OVG RP…, Urteil vom 26. November 2008, a.a.O., juris Rn. 27; OVG NRW…, Urteil vom 30. Mai 1996 - 20 A 2640/94 -, juris Rn. 18;… so auch die amtliche Begründung, BT-Drs. 13/6701, S. 34).Als Bewertungskriterien ist auf die Rechtswidrigkeit der Verursachungshandlung und auf die Zuordnung von Risikosphären abzustellen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Juli 2016, a.a.O.; OVG RP…, Urteil vom 26. November 2008, a.a.O., juris Rn. 27 m.w.N.; OVG NRW…, Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O., juris Rn. 20).
Diese naturwissenschaftliche Kausalbeziehung ist nach den vorstehend dargestellten Grundsätzen jedoch keine hinreichende Bedingung für das Bejahen der Sanierungsverantwortlichkeit (so ausdrücklich: OVG RP…, Urteil vom 26. November 2008, a.a.O., juris Rn. 27; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 25. Juli 2016, a.a.O., juris Rn. 20; a.A.: VG Osnabrück…, Urteil vom 25. April 2003 - 2 A 27/02 -, juris Rn. 14).
- VG Ansbach, 08.07.2021 - AN 9 S 21.00749
Gefahrenabwehr und Störerauswahl bei schädlicher Boden- und Gewässerveränderung
Rn. 25 Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Juli 2016 (Az. 22 CS 16.1158) wurde die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt bzw. angeordnet.Rn. 125 Es ist auch nicht von einem feststehenden, ausschließlich stationären Schaden auszugehen, der das Sofortvollzugsinteresse ausschließen könnte (siehe hierzu BayVGH, B.v. 25.7.2016 - 22 CS 16.1158 - juris Rn. 38 ff.).
- VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.01102
Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Zutageförderung von Grundwasser zum …
Auffassungen eines für einen Beteiligten tätig gewordenen Sachverständigen müssen dann außer Betracht bleiben, wenn das Wasserwirtschaftsamt eine hiervon klar abweichende, nicht offensichtlich unhaltbare Position bezogen hat (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2016 - 22 CS 16.1158 - Rn. 47). - VG Ansbach, 02.06.2020 - AN 9 K 17.00808
Haftung des Grundstückseigentümers für Bodenverunreinigungen
Der Nachweis der relevanten (Mit-)Verursachung sei dabei durch die Behörde zu erbringen (siehe hierzu BayVGH B.v. 25.7.2016 - 22 CS 16.1158 - juris Rn. 56 ff.). - VGH Bayern, 23.04.2020 - 22 CS 19.2223
Untersuchungsanordnung zur Schadstoffbelastung des Bodens einer Schießanlage
Bloßes Bestreiten oder bloße Behauptungen reichen hierfür nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2016 - 22 CS 16.1158 - juris Rn. 47;… U.v. 14.2.2005 - 26 B 03.2579 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 15.04.2024 - 24 CS 23.1582
Erfolgloser Eilantrag gegen die Verpflichtung zur Durchführung …
Im Rahmen des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. Juli 2016 (Az.: 22 CS 16.1158) die aufschiebende Wirkung der vom C.-verband gegen den Bescheid vom 9. Dezember 2015 erhobenen Klage wieder her und wies auf bis dahin nicht widerlegte Bedenken hin, die gegen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den auf der Ackerfläche festgestellten Verunreinigungen und dem auf dem Altenheimgrundstück bestehenden Kontamination des Bodens mit MKW sprechen könnten. - VG Ansbach, 05.02.2020 - AN 9 K 17.02181
Verhältnismäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung
Den Nachweis der relevanten (Mit-)Verursachung muss die Behörde erbringen (siehe hierzu BayVGH, B.v. 25.7.2016 - 22 CS 16.1158 - juris). - VGH Bayern, 21.06.2023 - 24 CS 23.179
Verpflichtung zur Durchführung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung
Aufgrund der Stellung des Wasserwirtschaftsamtes als Fachbehörde reicht bloßes Bestreiten oder bloße Behauptungen für die Erschütterung der Aussagekraft nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2016 - 22 CS 16.1158 - juris Rn. 47;… U.v. 14.2.2005 - 26 B 03.2579 - juris Rn. 20). - VG Bayreuth, 31.07.2025 - B 2 K 22.1113
Antrag auf Verpflichtung, Antrag auf Verbescheidung, Anhaltspunkte i.S.d. § 9 …
- VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058
Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen durch die Bauaufsichtsbehörde
- VG Ansbach, 05.02.2020 - AN 9 K 17.2181
Verhältnismäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung
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