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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,22823
VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113 (https://dejure.org/2025,22823)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2025 - 22 CS 25.1113 (https://dejure.org/2025,22823)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2025 - 22 CS 25.1113 (https://dejure.org/2025,22823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, Abs. 3 S. 1; GewO § 35 Abs. 1 S. 1
    Verwaltungsgerichte, Zwangsgeldfestsetzung, Unzuverlässigkeit, Leistungsunfähigkeit, Antragsgegner, Steuererklärung, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Sofortvollzug, Besonderes Vollzugsinteresse, Sofortige Vollziehbarkeit, Aufschiebende Wirkung, Erweiterte ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113
    Maßgeblich ist dabei, ob sich daraus die Prognose rechtfertigt, dass der Betroffene in Zukunft sein Gewerbe ordnungsgemäß führen wird (…vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 15 f.; B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn. 9).

    Es muss ersichtlich sein, dass und wie die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit künftig in einem hinnehmbaren Zeitraum beendet und damit Gefahren für andere Gewerbetreibende, Kunden, die öffentliche Hand, andere Stellen und die Rechtsordnung insgesamt abgewendet werden können (BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - a.a.O. m.w.N.;… vgl. auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113
    Darunter ist ein realistischer Plan zu verstehen, der eine Wegfertigung der Verbindlichkeiten innerhalb überschaubarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und der tatsächlich und konsequent verwirklicht wird (BayVGH, B.v. 11.9.2024 - 22 ZB 23.1124 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Dafür ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Gewerbetreibende das von ihm verfolgte Tilgungs- und Sanierungskonzept auch vorlegt (vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2024 - 22 ZB 23.1124 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 05.12.2016 - 22 ZB 16.2177

    Gewerbeuntersagung wegen fehlender gewerberechtlicher Zuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113
    Allein dann, wenn nach außen hin erkennbar hervortritt, dass er im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet, kann trotz eingetretener wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit eine günstige Prognose über sein künftiges gewerbliches Verhalten angestellt werden (BayVGH, B.v. 5.12.2016 - 22 ZB 16.2177 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 C 16.1107

    Widerruf einer Maklererlaubnis wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113
    Es muss ersichtlich sein, dass und wie die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit künftig in einem hinnehmbaren Zeitraum beendet und damit Gefahren für andere Gewerbetreibende, Kunden, die öffentliche Hand, andere Stellen und die Rechtsordnung insgesamt abgewendet werden können (…BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - a.a.O. m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113
    Dieser Grund entfällt nur, wenn er zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie; …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113
    Zwar sind bei der Feststellung, dass die sofortige Vollziehbarkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter notwendig ist, auch Umstände zu berücksichtigen, die nach Bescheid erlass eingetreten sind (OVG NW, B.v.20.5.2016 - 4 B 12.16 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029

    Prozesskostenhilfe; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113
    Maßgeblich ist dabei, ob sich daraus die Prognose rechtfertigt, dass der Betroffene in Zukunft sein Gewerbe ordnungsgemäß führen wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 15 f.;… B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 13.12.2011 - 22 CS 11.2428

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der erweiterten Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113
    Der Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehbarkeit steht auch nicht entgegen, dass im Hinblick auf den weitreichenden Eingriff einer erweiterten Gewerbeuntersagung in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) nach der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2011 - 22 CS 11.2428 -juris Rn. 6;… B.v. 10.11.2011 - 22 CS 11.1928 - juris Rn. 9) ein Abstellen auf die Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage nicht ausreicht, sondern zusätzlich festgestellt werden muss, dass die sofortige Vollziehbarkeit schon vor der Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter notwendig ist.
  • VGH Bayern, 10.11.2011 - 22 CS 11.1928

    Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Widerrufs einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113
    Der Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehbarkeit steht auch nicht entgegen, dass im Hinblick auf den weitreichenden Eingriff einer erweiterten Gewerbeuntersagung in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) nach der Rechtsprechung (…vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2011 - 22 CS 11.2428 -juris Rn. 6; B.v. 10.11.2011 - 22 CS 11.1928 - juris Rn. 9) ein Abstellen auf die Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage nicht ausreicht, sondern zusätzlich festgestellt werden muss, dass die sofortige Vollziehbarkeit schon vor der Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter notwendig ist.
  • VG Bayreuth, 03.06.2025 - B 8 S 25.426

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit auf Grund Eintragungen im …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 3. Juni 2025 - B 8 S 25.426 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 21.09.2026 - 22 ZB 26.1526

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Widerruf einer Maklererlaubnis, …

    Rn. 12 Auch zeigt der Kläger nicht auf, dass diese Frage klärungsbedürftig ist, weil es - wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist - nach ständiger Rechtsprechung für die gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprognose darauf ankommt, ob davon ausgegangen werden kann, dass der Gewerbetreibende sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß führt (BayVGH, B.v. 7.8.2025 - 22 CS 25.1113 - juris Rn. 19 m.w.N.;… B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 07.07.2026 - 6 B 299/25

    Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeug; Unaufklärbarkeit des Fahrzeugführers; …

    Da das Gericht eine eigene Ermessensentscheidung trifft, ist indes auch dort grundsätzlich nicht entscheidend, ob die von der Behörde genannten Gründe inhaltlich richtig sind oder (noch) vorliegen, sondern nur, ob derartige Gründe zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegeben sind (…SächsOVG, Beschl. v. 10. September 2025 - 2 B 145/25 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 7. August 2025 - 22 CS 25.1113 -, juris Rn. 13;… OVG LSA, Beschl. v. 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 -, juris Rn. 18).
  • OVG Hamburg, 26.05.2026 - 3 Bf 262/24

    Wettbewerbsverstöße als Grund für eine Gewerbeuntersagung

    Die Gewerbeuntersagung ist eine gebundene, gerichtlich voll überprüfbare Entscheidung (vgl. VGH München, Beschl. v. 7.8.2025, 22 CS 25.1113, juris Rn. 17;… Brüning, in: BeckOK GewO, Pielow, 69. Edition 1.3.2026, § 35 Rn. 36a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2026 - 5 MB 8/26

    Erweiterte Untersagung der Ausübung eines Gewerbes

    Es kommt nur darauf an, ob die von der Behörde der Zuverlässigkeitsprognose zugrunde gelegten Tatsachen die Prognose tragen (vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 7. August 2025 - 22 CS 25.1113 -, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 22.07.2026 - 22 CS 26.242

    Einstweiliger Rechtsschutz, erweiterte Gewerbeuntersagung unter Anordnung des …

    Der mit einer sofort vollziehbaren Gewerbeuntersagung verbundene weitreichende Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist demgegenüber nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes statthaft; es muss durch solche überwiegenden öffentlichen Belange gerechtfertigt sein, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen (…vgl. BVerfG, B.v. 13.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - juris Rn. 11 f.;… B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 13.12.2011 - 22 CS 11.2428 - juris Rn. 6; B.v. 7.8.2025 - 22 CS 25.1113 - juris Rn. 12;… zum Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 34;… zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis BayVGH, B.v. 6.10.2020 - 22 CS 20.1600 - juris Rn. 40;… B.v. 5.6.2025 - 22 CS 25.214 - juris Rn. 36).
  • VG Schleswig, 18.08.2026 - 7 B 56/26
    Es kommt folglich darauf an, ob die von der Beklagten der Zuverlässigkeitsprognose zugrunde gelegten Tatsachen die Prognose tragen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 7. August 2025 - 22 CS 25.1113 - juris Rn. 17).
  • VG Schleswig, 21.10.2025 - 7 B 110/25

    Kiosk verliert Gaststätten-Lizenz wegen wiederholter Verstöße gegen Jugendschutz …

    Es kommt folglich darauf an, ob die von der Antragsgegnerin der Zuverlässigkeitsprognose zugrunde gelegten Tatsachen die Prognose tragen (vgl. VGH München, Beschluss vom 7. August 2025 - 22 CS 25.1113 -, juris Rn. 17).
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