Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.04.1993 - 22 CS 93.691 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
Entfernung und nachfolgende ordnungsgemäße Entsorgung von ca. 5.000 m³ Betonbruch
Es kann hier dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein selbständiger, mit dem Transport von Abfällen beauftragter Unternehmer wie der Kläger im Hinblick auf den - gerade nicht an einen "eigenen Sachherrschaftswillen", sondern nur an ein erforderliches Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft anknüpfenden - öffentlich-rechtlichen Abfallbesitz i.S.d. § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG überhaupt als bloßer "Besitzdiener" angesehen werden könnte (für Abfallbesitz eines den Abfall transportierenden selbständigen Frachtführers vgl. z.B. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22. Juni 2000 - 7 U (Hs) 64/99 -, zit. nach juris Rn 34 f.; BayVGH, Beschluss v. 7. April 1993 - 22 CS 93.691 -, BayVBl 1994, 24). - VG Düsseldorf, 04.02.2003 - 17 K 316/03
Untersagungsverfügung hinsichtlich der Vermittlung von …
Rn. 25 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 7. April 1993 - 22 CS 93.691 -, BayVBl. 1994, 24; zu Bauschutt auch Klett/Enders - Der Bauherr als Abfallbesitzer und Abfallerzeuger nach geltendem und künftigem Abfallrecht, BB 1996, 2003 (2004).
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