Rechtsprechung
| ArbG Frankfurt/Main, 08.11.2013 - 22 Ca 9428/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Schmerzensgeld wegen dauerhafter Videoüberwachung
- arbeitsrecht-hessen.de
Schmerzensgeld wegen dauerhafter Videoüberwachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- heise.de (Pressebericht, 09.08.2014)
Videoüberwachung: Apple muss Schmerzensgeld zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Videoüberwachung von Mitarbeitern - Haftungsfalle!
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- LAG Hessen, 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09
Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung - Verletzung des …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 08.11.2013 - 22 Ca 9428/12
Soweit der Kläger die Höhe des Schmerzensgeldes in das Ermessen des Gerichts stellt, jedoch eine Zahlung nicht unter EUR 7.000,00 begehrt, trägt er vor, dass er sich dabei an der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2010, 7 Sa 1586/09, orientiert habe und dass eine anderweitige Entschädigung vorliegend nicht in Betracht komme.Die damit verbundenen Einschränkungen der individuellen Entwicklungschancen des Einzelnen beeinträchtigten zugleich auch das Gemeinwohl, "weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens" sei (vgl. Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2010, AZ.: 7 Sa 1586/09, RdN. 36 m. w. N., zit. nach juris).
Dabei muss die vom Arbeitgeber getroffene Maßnahme - hier das Anbringen von Videoüberwachungskameras - geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen (vgl. Hess. LAG, U. v. 25.10.2010, AZ.: 7 Sa 1586/09, RdN. 37 m. w. N., a.a. O.).
37 des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2010, 7 Sa 1586/09, angeführt, erweist sich die erfolgte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers als rechtswidrig.
Dies reicht aus Sicht der Kammer aus, um vorsätzliches Handeln annehmen zu können (so auch Hess. LAG, U. v. 25.10.2010, 7 Sa 1586/09, RdN. 39 unten).
Die Kammer hat sich dabei ebenfalls an dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2010, 7 Sa 1586/09, mit dem dieses der dortigen Klägerin eine Geldentschädigung von EUR 7.000,00 zugesprochen hat, orientiert.
- BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 08.11.2013 - 22 Ca 9428/12
Der Kläger verweist insofern auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gemäß Urteil vom 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12, wonach arbeitsvertragliche Ausschlussfristen so auszulegen sind, dass mit ihnen eine Haftung wegen Vorsatz nicht ausgeschlossen werden soll, wobei im Übrigen bei einem anderen Auslegungsergebnis eine solche arbeitsvertragliche Klausel unwirksam wäre.Der Anspruch des Klägers ist auch nicht gemäß § 16 des Arbeitsvertrages verfallen, denn nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (U. v. 20.06.2013, 8 AZR 280/12) kann durch einzelarbeitsvertragliche Ausschlussfristen eine Haftung für Vorsatz nicht ausgeschlossen werden (vgl. NZA 2013, Heft 13, S. VI).
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 08.11.2013 - 22 Ca 9428/12
Dabei reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch aus, wenn der Arbeitnehmer, ohne dass die Videokamera tatsächlich Aufzeichnungen erzeugt, allein durch die Ungewissheit darüber, ob die sichtbar angebrachte Videokamera aufzeichnet oder nicht, einem ständigen Anpassungsdruck ausgesetzt ist (vgl. BAG, B. v. 29.06.2004, 1 ABR 21/03, zit. nach juris). - BGH, 18.02.1970 - IV ZR 1001/68
Polizeiliche Unfallaufnahme - Unfallspuren - Aufklärungspflicht
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 08.11.2013 - 22 Ca 9428/12
Verstößt der Versicherungsnehmer danach bewusst gegen allgemein gültige Verhaltensnormen, kommt es für den Vorsatz nicht auf die zusätzliche Vorstellung an, dass die Überschreitung des Verbots nicht generell, sondern gerade auch gegenüber dem Versicherer unstatthaft sei (so BGH, U. v. 18.02.1970, IV ZR 1001/68 in NjW 70, S. 1080).
- ArbG Gelsenkirchen, 21.02.2017 - 5 Ca 1708/16
Heimliche Arbeitnehmerüberwachung - Schadensersatzanspruch
Bei der Zumessung ist zu berücksichtigen, dass in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung Entschädigungen in Höhe von 3.500,00 EUR bei einer unzulässigen, permanenten Videoüberwachung (Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 08.11.2013, 22 Ca 9428/12) und bei einer ständigen Videoüberwachung von 7.000,00 EUR (…Urteil des LAG Hamm vom 25.10.2010, 7 Sa 1586/09, MDR 2011, S. 346), bei einer Beobachtung wegen des Verdachts von Diebstahls von Werbematerial von 650, 00 EUR (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 23.05.2013, 2 Sa 540/12) und von 1.000,00 EUR bei einer rechtswidrigen Videoaufzeichnung im Rahmen einer Krankenkontrolle (Urteil des LAG Hamm vom 11.07.2013, 11 Sa 312/13) ausgeurteilt worden sind.
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