Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22344
VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119 (https://dejure.org/2011,22344)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2011 - 22 M 10.2119 (https://dejure.org/2011,22344)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 22 M 10.2119 (https://dejure.org/2011,22344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen der Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von privaten Sachverständigenkosten i. R. eines Normenkontrollantrags gegen die Gültigkeit einer Wasserschutzgebietsverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von privaten Sachverständigenkosten i. R. eines Normenkontrollantrags gegen die Gültigkeit einer Wasserschutzgebietsverordnung

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 703
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. hierzu auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 449 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919 und vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).

    Die Waffen- oder Chancengleichheit lässt die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen, wobei weiterhin grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (…BayVGH vom 26.7.2000 a.a.O.; vgl. auch BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406, vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699 und vom 29.3.2011 Az. 22 M 11.300).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass die Antragsteller bei verständiger Würdigung davon ausgehen konnten, dass die von ihrem privaten Sachverständigenbüro begutachteten Fragen gegebenenfalls entscheidungserheblich sein können (vgl. BayVGH vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 24.7.2008 Az. 4 KSt 1008/07 u.a. m.w.N.).

  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. hierzu auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 449 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919 und vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).

    Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (…BayVGH vom 18.4.1996 a.a.O.; BVerwG vom 11.4.2001 a.a.O.;… BVerwG vom 16.11.2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06

    Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. hierzu auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 449 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919 und vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).

    Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (…BayVGH vom 18.4.1996 a.a.O.;… BVerwG vom 11.4.2001 a.a.O.; BVerwG vom 16.11.2006 a.a.O.).

  • VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95

    Kein Beteiligungsrecht von Gewerkschaften und Berufsverbänden an Vorbereitung …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. hierzu auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 449 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919 und vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).

    Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BayVGH vom 18.4.1996 a.a.O.;… BVerwG vom 11.4.2001 a.a.O.;… BVerwG vom 16.11.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.11.1996 - 22 A 94.40014

    CSU gewatscht

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. hierzu auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 449 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919 und vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).

    Was die Herausforderungssituation angeht, kommt es also ausschließlich auf den Zeitpunkt der Einholung des Gutachtens bzw. der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung an (BayVGH vom 21.11.1996 Az. 22 A 94.40014 u.a.; BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 C 07.2664).

  • VGH Bayern, 26.07.2000 - 22 C 00.1767
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
    Die Gegenpartei kann nicht damit rechnen, mit schlichtem Bestreiten oder bloßen Behauptungen die Einschätzungen des Wasserwirtschaftsamts widerlegen zu können (vgl. BayVGH vom 26.7.2000 Az. 22 C 00.1767).

    Die Waffen- oder Chancengleichheit lässt die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen, wobei weiterhin grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (BayVGH vom 26.7.2000 a.a.O.; vgl. auch BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406, vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699 und vom 29.3.2011 Az. 22 M 11.300).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1997 - 5 S 1743/95

    Aufwendungen für vorprozessual beauftragten Privatgutachter als erstattungsfähige …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
    Somit war die Teilnahme eines Fachbeistands der Antragsteller an der mündlichen Verhandlung zwar nicht durch eine Aufforderung des Gerichts veranlasst worden (…vgl. hierzu Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 4 zu § 162; BVerwG vom 8.10.2008 Az. 4 KSt 2000/08 und 4 A 2001/06 ; VGH BW vom 26.2.1997 NVwZ-RR 1998, 690/691).
  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
    Jedoch sind grundsätzlich der obsiegenden Partei die Kosten eines zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Privatgutachtens in voller Höhe zu ersetzen, wenn die Überschreitung der Stundensätze des genannten Gesetzes nicht offensichtlich unangemessen ist (vgl. BayVGH vom 7.4.2011 Az. 22 C 10.1854 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300

    Notwendige Aufwendungen des beigeladenen Trägers öffentlicher Wasserversorgung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
    Die Waffen- oder Chancengleichheit lässt die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen, wobei weiterhin grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (…BayVGH vom 26.7.2000 a.a.O.; vgl. auch BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406, vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699 und vom 29.3.2011 Az. 22 M 11.300).
  • VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
    Die Waffen- oder Chancengleichheit lässt die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen, wobei weiterhin grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (…BayVGH vom 26.7.2000 a.a.O.; vgl. auch BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406, vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699 und vom 29.3.2011 Az. 22 M 11.300).
  • VGH Bayern, 05.11.2007 - 23 C 07.2664
  • VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729

    Kosten für einen privaten Sachverständigen einer Partei

    Aufwendungen für Privatgutachten sind nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Da sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich höheres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (ständige Rechtsprechung, BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Will ein Beteiligter die Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts ernsthaft erschüttern, bedarf es daher eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Gutachten auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigengutachtens nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um fachspezifische Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

  • VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730

    Kosten für einen privaten Sachverständigen einer Partei

    Aufwendungen für Privatgutachten sind nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Da sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich höheres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (ständige Rechtsprechung, BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Will ein Beteiligter die Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts ernsthaft erschüttern, bedarf es daher eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Gutachten auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigengutachtens nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um fachspezifische Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

  • VG Regensburg, 10.09.2014 - RN 8 M 14.468

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten.

    Offensichtlich ungeeignete Gutachten, die zu für den Rechtsstreit nicht entscheidungserheblichen Fragen Stellung nehmen oder sonst nicht geeignet sind, den Sachvortrag des Betroffenen hinreichend zu substantiieren und die Ermittlungen des Gerichts von Amts wegen zu beeinflussen, sind nicht erstattungsfähig (…zum Ganzen BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris Rn. 12 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 7 f.).

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigen nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um die fachspezifischen Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes oder der Fachberatung für Fischerei in Frage zu stellen (…vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris Rn. 13 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Was die Herausforderungssituation anbelangt, kommt es also ausschließlich auf den Zeitpunkt der Einholung des Gutachtens, also auf eine ex-ante-Betrachtung an (vgl. nur BayVGH, B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 14 m.w.N).

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313

    Nimmt in wasserrechtlichen Verfahren das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher …

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigengutachtens nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um fachspezifische Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts infrage zu stellen (…vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2000 - 22 C 00.1767 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 8).

    Abzustellen ist auch hier auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (…vgl. BVerwG vom 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 10).

  • VG Regensburg, 10.09.2014 - 8 M 14.468

    Kostenfestsetzungsbeschluss, Privatgutachten, Kostenerstattung, notwendige …

    Offensichtlich ungeeignete Gutachten, die zu für den Rechtsstreit nicht entscheidungserheblichen Fragen Stellung nehmen oder sonst nicht geeignet sind, den Sachvortrag des Betroffenen hinreichend zu substantiieren und die Ermittlungen des Gerichts von Amts wegen zu beeinflussen, sind nicht erstattungsfähig (…zum Ganzen BayVGH, B. v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris Rn. 12 m. w. N.; vgl. auch BayVGH, B. v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 7 f.).

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigen nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um die fachspezifischen Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes oder der Fachberatung für Fischerei in Frage zu stellen (…vgl. BayVGH, B. v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris Rn. 13 m. w. N.; vgl. auch BayVGH, B. v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 8 m. w. N.).

    Was die Herausforderungssituation anbelangt, kommt es also ausschließlich auf den Zeitpunkt der Einholung des Gutachtens, also auf eine exante-Betrachtung an (vgl. nur BayVGH, B. v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 14 m.w.N).

  • VG München, 23.06.2014 - M 8 M 13.5193

    Kostenerinnerung; Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens; notwendige …

    Zudem muss die Prozesssituation das Gutachten herausfordern und sein Inhalt auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (…BayVGH B.v. 28.06.2011 - 8 M 11.40017 - juris Rn. 7, m.w.N.; BayVGH B.v. 27.07.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Rn. 15 Die Frage, ob darüber hinaus der fachlichen Stellungnahme des LfD angesichts der fachlichen Autorität der staatlichen Fachbehörden ein besonderes Gewicht zukommt und es deshalb nicht nur mit bloßem Bestreiten widerlegt werden kann, kann im vorliegenden Fall dahin stehen (vgl. VG München B.v. 02.02.2012, Az. M 9 M 11.4148 - juris Rn. 5 bejahend, mit Verweis auf BayVGH B. v. 27.07.2011 - 22 M 10.2119 - juris;… BayVGH, B. v. 19.03.2014 - 2 M 13.1729 - juris Rn. 12 zu Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts; BayVGH, B. v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris).

    Rn. 16 3. Aufwendungen für die Teilnahme eines privaten Sachverständigen an der mündlichen Verhandlung sind dann erstattungsfähig, wenn die Prozesssituation die Teilnahme herausfordert (vgl. BayVGH v. 28.06.2011 und v. 27.07.2011, a.a.O.).

  • VG München, 11.02.2019 - M 8 M 18.3067

    Privatgutachten als notwendige Aufwendungen

    Die Waffen- oder Chancengleichheit lässt in einem solchen Fall die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen, wobei weiterhin ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BayVGH, B. v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 8 m. w. N. BayVGH, B.v. 22.7.2000 - 22 C 00.1767 - juris Rn. 9 ff.).

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht in der Lage sein, weil ihm die besondere Fachkenntnis der staatlichen Seite fehlt, um fachspezifische Äußerungen seitens der Behörde in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris Rn.13; BayVGH, B. v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 8 m. w. N.;… BayVGH, B.v. 22.7.2000 - 22 C 00.1767 - juris Rn. 9 ff.).

  • VG München, 16.01.2013 - M 2 M 12.3364

    Kostenerinnerung; wasserrechtliches Verfahren; Sachverständigengutachten; …

    Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss - aus objektiver Sicht im Zeitpunkt der Einholung des Gutachtens - das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BayVGH, B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 7, 14 m.w.N.).

    In diesen Fällen lässt die "Waffengleichheit" die Einholung privater Sachverständigengutachten deshalb im Einzelfall eher notwendig erscheinen, wobei aber weiterhin grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. insgesamt hierzu BayVGH, B.v. 27.7.2011 -22 M 10.2119 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VG Neustadt, 25.11.2013 - 4 K 177/12

    Erstattungsfähige Kosten im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO

    Im Übrigen sind grundsätzlich der obsiegenden Partei die Kosten eines zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Privatgutachtens in voller Höhe zu ersetzen, wenn die Überschreitung der Stundensätze des genannten Gesetzes nicht offensichtlich unangemessen ist (vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 22 M 10.2119 -, juris).
  • VG München, 30.08.2013 - M 8 M 13.351

    Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens (verneint)

    Was die Herausforderungssituation angeht, kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt der Einholung des Gutachtens bzw. der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung an; es ist also eine ex-ante Betrachtung anzustellen (BayVGH vom 27.7.2011 Az. 22 M 10.2119 - juris, m.w.N.).

    Rn. 25 Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Antragsgegnerin ihrerseits einen privaten Sachverständigen in Anspruch genommen hatte und sich nicht etwa auf die fachliche Autorität einer Fachbehörde (vgl. dazu BayVGH vom 27.7.2011 a.a.O.) gestützt hatte.

  • VG München, 02.02.2012 - M 9 M 11.4148

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Privatgutachten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht