Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.06.2002 - 22 N 94.2352 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 28.08.2019 - 8 N 17.523
Wasserrecht - Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Schwangau
Auch wenn Maßnahmen erst nach Verordnungserlass umgesetzt werden, genügt es für die Bejahung der Schutzfähigkeit, wenn auf Basis eines nachvollziehbaren Schutzkonzepts im Zeitpunkt des Normerlasses absehbar ist, dass das Risiko einer Trinkwasserverunreinigung beherrschbar ist (…vgl. auch BVerwG, B.v. 15.4.2003 - 7 BN 4.02 - NVwZ 2003, 1116 = juris Rn. 25; BayVGH, U.v. 18.6.2002 - 22 N 94.2352 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 27.08.2025 - 8 N 22.41
Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs zur Schaffung von Ruhezonen …
Ausreichend ist, dass auf Basis eines auf aussagekräftigen Erkenntnissen aufbauenden und nachvollziehbaren Schutzkonzepts im Zeitpunkt des Normerlasses absehbar ist, dass das Risiko eines Schadeneintritts beherrschbar ist; Maßnahmen eines Schutzkonzepts müssen bei Verordnungserlass nicht bereits vollständig umgesetzt sein (…vgl. auch BVerwG, B.v. 15.4.2003 - 7 BN 4.02 - juris Rn. 25; BayVGH, U.v. 18.6.2002 - 22 N 94.2352 - juris Rn. 13;… U.v. 28.8.2019 - 8 N 17.523 - juris Rn. 105;… U.v. 14.5.2025 - 8 N 23.853 - juris Rn. 57 und 64).
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