Rechtsprechung
| LG Köln, 12.05.2016 - 22 O 285/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Hotelbetreiberhaftung - Diebstahl aus einem auf dem Hotelparkplatz abgestellten Pkw
- reise-recht-wiki.de
Aus dem Pkw entwendete Gegenstände auf dem Hotelparkplatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen ein Hotelunternehmen bei Geltendmachung der Entwendung von Gegenständen im Wert von ungefähr 70.000 Euro aus einem auf dem Hotelparkplatz abgestellten Pkw; Anforderungen an den Nachweis des Abschlusses eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Hotel haftet nicht für Diebstahl aus auf Hotelparkplatz abgestelltem Pkw
- tintemann.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Hotelbesitzers bei Diebstahl aus abgestelltem Pkw
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Hotelbesitzers bei Diebstahl aus abgestelltem Pkw
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 01.06.2001 - 14 U 255/00
Kein Kfz-Diebstahl-Schutz im Parkhaus
Auszug aus LG Köln, 12.05.2016 - 22 O 285/15
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 01.06.2001 (14 U 255/00, zitiert nach juris) ausgeführt, dass dann, wenn in einem Urlauberparkhaus in Flughafennähe ein abgestelltes Kfz entwendet wird, der Kfz-Eigentümer von dem Parkhausbetreiber keinen Schadensersatz verlangen könne, weil es an einem Verwahrungsvertrag fehle. - OLG Naumburg, 22.08.2002 - 4 U 103/02
Abgrenzung von Garantievertrag zu Tatsachenbehauptung: Auml;ußerung eines …
Auszug aus LG Köln, 12.05.2016 - 22 O 285/15
Rn. 22 Eine Haftung der Beklagten aus einem Verwahrungsvertrag käme nur in Betracht, wenn insoweit eine individualvertraglich getroffene Vereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen wäre (Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 22.08.2002 - 4 U 103/02 - zit. nach juris). - LG Düsseldorf, 19.12.2008 - 22 S 306/08
Verwahrungsvertrag über ein auf einem zum Hotel gehörenden Kundenparkplatz …
Auszug aus LG Köln, 12.05.2016 - 22 O 285/15
Rn. 24 Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 19.12.2008 (Az.: 22 S 306/08) Folgendes ausgeführt: "Ein Hotelbesitzer haftet nicht für einen Einbruchdiebstahl in ein auf einem Hotelparkplatz abgestelltes Kraftfahrzeug eines Hotelgastes, wenn im zu entscheidenden Fall keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, die nach der allgemeinen Verkehrsanschauung die Annahme rechtfertigen, dass der Hotelbetreiber mit dem rechtsgeschäftlichen Willen handelte, über die das bloße Zurverfügungstellen eines Parkplatzes hinaus Kundenfahrzeuge durch geeignete Kontrollmaßnahmen vor rechtswidrigen Zugriffen Dritter zu schützen.".
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