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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 15.09.2004 - 22 S 162/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,31936
LG Bielefeld, 15.09.2004 - 22 S 162/04 (https://dejure.org/2004,31936)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15.09.2004 - 22 S 162/04 (https://dejure.org/2004,31936)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15. September 2004 - 22 S 162/04 (https://dejure.org/2004,31936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Anscheins- und Duldungsvollmacht bei Mehrwertdiensten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anscheins- und Duldungsvollmacht bei Mehrwertdiensten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes …

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.09.2004 - 22 S 162/04
    So lag der Entscheidung BGH NJW 2004, 1590 eine Fallgestaltung zu Grunde, in der nach den im Tatbestand des Urteils zitierten AGB die Vergütungspflicht den Kunden auch dann treffen sollte, wenn sein Anschluss durch Dritte benutzt worden war und der Kunde diese Nutzung zu vertreten hatte.
  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.09.2004 - 22 S 162/04
    Auch für die Entscheidung BGH NJW 2002, 361 gilt nichts anderes, denn auch dort lag der Zurechnung der Gespräche, die der Vater der dortigen Beklagten geführt hatte, eine entsprechende AGB-Bestimmung der Netzbetreiberin zugrunde, wie sich aus der Lektüre der Berufungsentscheidung jenes Verfahrens (OLG Celle MMR 2001, 404) ergibt.
  • AG Wolfsburg, 24.06.2009 - 22 C 85/09

    0900; 0900er Nummer; Bezahlsystem; Bezahlvorgang; Dienstvertrag; …

    Denn der Anschlussinhaber würde für rechtsgeschäftliches Verhalten minderjähriger Kinder in die Pflicht genommen, für die er, wäre der Vertrag nicht auf die streitgegenständliche Art zustande gekommen, nicht haften würde (vgl. auch AG Gütersloh, Urteil vom 23.04.2004, Az. 10 C 906/03, bestätigt durch LG Bielefeld, Urteil vom 15.09.2004, Az. 22 S 162/04).
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