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| LG Düsseldorf, 19.12.2008 - 22 S 306/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwahrungsvertrag über ein auf einem zum Hotel gehörenden Kundenparkplatz abgestelltes Fahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Langenfeld, 30.07.2008 - 11 C 142/08
- LG Düsseldorf, 19.12.2008 - 22 S 306/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- AG Langenfeld, 30.07.2008 - 11 C 142/08
Verwahrungsvertrag durch Abstellen des Fahrzeugs auf einem als hotelzugehörig …
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.12.2008 - 22 S 306/08
Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Juli 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Langenfeld - Az.: 11 C 142/08 - wird zurückgewiesen.
- LG Köln, 12.05.2016 - 22 O 285/15
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen ein Hotelunternehmen bei …
Rn. 24 Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 19.12.2008 (Az.: 22 S 306/08) Folgendes ausgeführt: "Ein Hotelbesitzer haftet nicht für einen Einbruchdiebstahl in ein auf einem Hotelparkplatz abgestelltes Kraftfahrzeug eines Hotelgastes, wenn im zu entscheidenden Fall keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, die nach der allgemeinen Verkehrsanschauung die Annahme rechtfertigen, dass der Hotelbetreiber mit dem rechtsgeschäftlichen Willen handelte, über die das bloße Zurverfügungstellen eines Parkplatzes hinaus Kundenfahrzeuge durch geeignete Kontrollmaßnahmen vor rechtswidrigen Zugriffen Dritter zu schützen.".
dejure.org
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