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| LG Düsseldorf, 26.11.2007 - 22 T 132/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 16.10.2007 - 37 C 9497/07
- LG Düsseldorf, 26.11.2007 - 22 T 132/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 1197
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- AG Düsseldorf, 16.10.2007 - 37 C 9497/07
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Geltendmachung eines Betrages aus einer …
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2007 - 22 T 132/07
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 24. Oktober 2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16. Oktober 2007 - 37 C 9497/07 - wird zurückgewiesen. - LG Düsseldorf, 13.07.2007 - 7 O 22/07
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2007 - 22 T 132/07
Es mag sein, dass sich die Beklagte - zusätzlich - durch eine Abtretung des Anspruches auf Auszahlung des Restschuldversicherungsbetrages hätte absichern können, indem sie auf diese Weise ein Recht zur abgesonderten Befriedigung begründet hätte Einer solchen Abtretung bedurfte es in dem vorliegenden Fall aber deshalb nicht, weil die Bestimmung in § 5 Ziffer 2., der Allgemeinen Bedingungen für die Kreditlebensversicherung gegen Einmalbetrag (ABEB04) für eine Beschränkung der Bezugsberechtigung des Gemeinschuldners ausreichend war, die auch der Kläger gegen sich geltend lassen muss Entgegen der von dem Kläger vertretenen Ansicht handelt es sich nicht um eine bloße Zahlungsanweisung, sondern um eine Leistungsbestimmung bzw Verrechnungs abrede , die wie das Amtsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Juli 2007 - Az.: 7 O 22/07 - nicht einseitig kündbar ist.
- LG Memmingen, 06.05.2009 - 12 S 2165/08
Kreditlebensversicherung: Bezugsberechtigung der kreditgebenden Bank im Falle der …
Nachdem zur Frage der Unwiderruflichkeit des Bezugsrechts gegensätzliche Entscheidungen verschiedener Instanzgerichte vorliegen (z. Bsp. einerseits LG Düsseldorf 7 O 22/07, 22 T 132/07, 22 S 481/07, andererseits LG Düsseldorf 11 O 169/07), aber soweit ersichtlich keine höchstrichterliche Entscheidung bislang ergangen ist und die gleiche Problematik in einer Vielzahl weiterer Verträge auftritt, liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision vor (§§ 543 II ZPO). - AG Düsseldorf, 07.08.2009 - 20 C 8495/08
Bezugsrecht einer Insolvenzschuldnerin an der Rückvergütung aus einer …
Aus diesen Erwägungen heraus mußte das Bezugsrecht gerade unwiderruflich sein und eine "Insolvenzfestigkeit" aufweisen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2008, Az.: 22 S 481/07; s.a. LG Düsseldorf, Beschluß vom 26.11.2007, Az. 22 T 132/07 mit der zugrundeliegenden Entscheidung AG Düsseldorf, Beschluß vom 16.10.2007, Az. 37 C 9497/07, jeweils Bl. 52 u. 55 d.A.). - LG Itzehoe, 14.07.2023 - 3 O 97/22
Restschuldversicherung & Suizid: Leistungsanspruch prüfen
Eine solche Regelung in den Versicherungsbedingungen ist insofern weder überraschend noch führt sie zu einer unangemessenen Benachteiligung der versicherten Person (vgl. LG Düsseldorf BeckRS 2009, 6991; LG Göttingen, NZI 2011, 815 - jeweils für den Fall der Auszahlung nach Kündigung im Insolvenzfall; Göbel/Köther, VersR 2015, 425, 428). - LG Memmingen, 06.05.2009 - 12 S 42/09
Widerruflichkeit des Bezugsrechts einer nicht verbrauchten Einmalprämie
Nachdem zur Frage der Unwiderruflichkeit des Bezugsrechts gegensätzliche Entscheidungen verschiedener Instanzgerichte vorliegen (z.Bsp. einerseits LG Düsseldorf 7 O 22/07, 22 T 132/07, 22 S 481/07, andererseits LG Düsseldorf 11 O 169/07), aber soweit ersichtlich keine höchstrichterliche Entscheidung bislang ergangen ist und die gleiche Problematik in einer Vielzahl weiterer Verträge auftritt, liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision vor ( §§ 543 II ZPO ).
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