Rechtsprechung
| VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 9 Abs 2 BPersVG, § 9 Abs 4 BPersVG
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Jugendvertreter - Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung - Weiterbeschäftigungsanspruch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreicher Gesellenabschlussprüfung; Strittige Verfügbarkeit eines entsprechenden, besetzbaren und auf Dauer angelegten Arbeitsplatzes ; Beurteilung der Verfügbarkeit freier Stellen anhand einer ...
Verfahrensgang
- VG Gießen, 29.05.1995 - 22 L 143/95
- VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95
- BVerwG, 30.09.1996 - 6 PB 16.96
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84
Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung - …
Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95
Dem Arbeitgeber kann die Weiterbeschäftigung unter anderem dann nicht zugemutet werden, wenn er dem Mitglied einer Jugend- oder Personalvertretung keinen auf Dauer angelegten Arbeitsplatz bereitstellen kann (BVerwG, Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 6 P 13.84 - BVerwGE 72, 154 ff., 159; Hess. VGH, Beschlüsse vom 11. Januar 1996 - 21 TK 3457/95 u.a. - nicht rechtskräftig).Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung, ob ein auf Dauer angelegter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (BVerwG, Beschluß vom 15. Oktober 1985, a.a.O., Seite 160; Beschluß vom 30. Oktober 1987 - 6 P 25.85 - PersV 1988, 494 f.; Beschlüsse vom 2. November 1994 - 6 P 48.93 - und vom 20. Dezember 1994 - 6 P 13.94 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11, Seite 14), denn hinsichtlich der Zumutbarkeit der "Weiterbeschäftigung" kann kein anderer Zeitpunkt maßgeblich sein.
Rn. 30 Dem Arbeitgeber kann die Weiterbeschäftigung auch dann nicht zugemutet werden, wenn er dem Mitglied einer Jugend- oder Personalvertretung keinen seiner Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz bereitstellen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Oktober 1985, a.a.O., Seiten 159 f.; BAG, Beschluß vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 - der Betrieb 1992, 483 f.; Hess. VGH, Beschluß vom 7. Dezember 1988 - HPV TL 3847/88 - ESVGH 40, 77 = NVwZ-RR 1989, 375, jeweils nur Leitsätze).
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung sowohl des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. den aus anderen Gründen aufgehobenen Beschluß des Hess. VGH vom 24. Juni 1993 - HPV TL 1105/90 -, Beschlüsse vom 25. Mai 1983 - HPV TL 59/80 - ZBR 1983, 364, und vom 7. Dezember 1988 - HPV TL 3847/88 - BVerwG, Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 6 P 13.84 - ZBR 1986, 142).
- VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 1105/90
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters und Auszubildendenvertreters …
Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung sowohl des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. den aus anderen Gründen aufgehobenen Beschluß des Hess. VGH vom 24. Juni 1993 - HPV TL 1105/90 -, Beschlüsse vom 25. Mai 1983 - HPV TL 59/80 - ZBR 1983, 364, und vom 7. Dezember 1988 - HPV TL 3847/88 - BVerwG, Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 6 P 13.84 - ZBR 1986, 142).Der Weiterbeschäftigungsanspruch verfehlt deshalb seinen Zweck, wenn er zu einer Beschäftigung außerhalb der Dienststelle und damit zum Ausscheiden aus der Jugendvertretung führt (Hess. VGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - HPV TL 1105/90 - Seiten 12 und 13 des amtlichen Umdrucks).
- VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters nach Abschluß seiner Ausbildung - …
Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95
Rn. 30 Dem Arbeitgeber kann die Weiterbeschäftigung auch dann nicht zugemutet werden, wenn er dem Mitglied einer Jugend- oder Personalvertretung keinen seiner Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz bereitstellen kann (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 15. Oktober 1985, a.a.O., Seiten 159 f.; BAG, Beschluß vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 - der Betrieb 1992, 483 f.; Hess. VGH, Beschluß vom 7. Dezember 1988 - HPV TL 3847/88 - ESVGH 40, 77 = NVwZ-RR 1989, 375, jeweils nur Leitsätze).Dies entspricht ständiger Rechtsprechung sowohl des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. den aus anderen Gründen aufgehobenen Beschluß des Hess. VGH vom 24. Juni 1993 - HPV TL 1105/90 -, Beschlüsse vom 25. Mai 1983 - HPV TL 59/80 - ZBR 1983, 364, und vom 7. Dezember 1988 - HPV TL 3847/88 - BVerwG, Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 6 P 13.84 - ZBR 1986, 142).
- BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 68/90
Jugendvertreter - Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis
Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95
Rn. 30 Dem Arbeitgeber kann die Weiterbeschäftigung auch dann nicht zugemutet werden, wenn er dem Mitglied einer Jugend- oder Personalvertretung keinen seiner Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz bereitstellen kann (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 15. Oktober 1985, a.a.O., Seiten 159 f.; BAG, Beschluß vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 - der Betrieb 1992, 483 f.; Hess. VGH, Beschluß vom 7. Dezember 1988 - HPV TL 3847/88 - ESVGH 40, 77 = NVwZ-RR 1989, 375, jeweils nur Leitsätze). - BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 52/94
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95
Nach dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 16.08.1995 - 7 ABR 52/94 - könne der übernahmepflichtige Arbeitgeber sich auf geplante Einsparungsmaßnahmen, die erst künftig möglicherweise einen Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge hätten, zur Begründung der Unzumutbarkeit nicht berufen. - BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85
Wiederbesetzungssperre - Haushaltsrecht - Gemeindebereich - Hindernis der …
Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95
Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung, ob ein auf Dauer angelegter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (BVerwG…, Beschluß vom 15. Oktober 1985, a.a.O., Seite 160; Beschluß vom 30. Oktober 1987 - 6 P 25.85 - PersV 1988, 494 f.; Beschlüsse vom 2. November 1994 - 6 P 48.93 - und vom 20. Dezember 1994 - 6 P 13.94 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11, Seite 14), denn hinsichtlich der Zumutbarkeit der "Weiterbeschäftigung" kann kein anderer Zeitpunkt maßgeblich sein. - BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 48.93
Personalvertretung - Einstellungsstopp - Deutsche Telekom - Weiterbeschäftigung …
Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95
Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung, ob ein auf Dauer angelegter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (BVerwG…, Beschluß vom 15. Oktober 1985, a.a.O., Seite 160; Beschluß vom 30. Oktober 1987 - 6 P 25.85 - PersV 1988, 494 f.; Beschlüsse vom 2. November 1994 - 6 P 48.93 - und vom 20. Dezember 1994 - 6 P 13.94 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11, Seite 14), denn hinsichtlich der Zumutbarkeit der "Weiterbeschäftigung" kann kein anderer Zeitpunkt maßgeblich sein. - BVerwG, 20.12.1994 - 6 P 13.94
Arbeitgeber - Anstellungskörperschaft - Gerichtliche Vertretung - Jugendvertreter …
Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95
Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung, ob ein auf Dauer angelegter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (BVerwG…, Beschluß vom 15. Oktober 1985, a.a.O., Seite 160; Beschluß vom 30. Oktober 1987 - 6 P 25.85 - PersV 1988, 494 f.; Beschlüsse vom 2. November 1994 - 6 P 48.93 - und vom 20. Dezember 1994 - 6 P 13.94 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11, Seite 14), denn hinsichtlich der Zumutbarkeit der "Weiterbeschäftigung" kann kein anderer Zeitpunkt maßgeblich sein. - VGH Hessen, 25.05.1983 - HPV TL 59/80
Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung sowohl des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. den aus anderen Gründen aufgehobenen Beschluß des Hess. VGH vom 24. Juni 1993 - HPV TL 1105/90 -, Beschlüsse vom 25. Mai 1983 - HPV TL 59/80 - ZBR 1983, 364, und vom 7. Dezember 1988 - HPV TL 3847/88 - BVerwG, Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 6 P 13.84 - ZBR 1986, 142).
- OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 17 LP 4/06
Zurechnung als "unternehmensbezogenes Geschäft" bei Stellung eines Antrags auf …
Gegen eine Ausdehnung der Prüfung auf freie Stellen anderer Dienststellen spricht zwar, dass der Weiterbeschäftigungsanspruch nicht nur der Vermeidung von Benachteiligungen des Jugendvertreters, sondern auch der Sicherung des Bestandes der Personal- bzw. Jugend- und Auszubildendenvertretung dient (Hess. VGH, Beschl. v. 21.3.1996 - 22 TL 2391/95 -, PersR 1996, 288/289). - OVG Berlin, 18.12.2001 - 60 PV 6.01
Auflösung eines Arbeitsvertrages mit einem befristet angestellten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin und …
(Hess. VGH, Beschl. v. 21.03.1996 - 22 TL 2391/95 -, PersR 1996, 288).
- OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
Personalvertretungsrecht der Länder; Unzumutbarkeit des …
Der Einstellungsanspruch aus § 9 Abs. 2 BPersVG besteht nicht landesweit, sondern nur gegenüber der Dienststelle oder Einrichtung des Landes, bei der das Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung seine Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz erhalten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1985 - 6 B 13.84 -, BVerwGE 72, 154; OVG Berlin, Beschluss vom 18.12.2001 - 60 PV 6.01 -, ZfBR 2002, 202; HessVGH, Beschluss vom 21.03.1996 - 22 TL 2391/95, PersR 1996, 288; OVG NW, Beschluss vom 25.03.1999 - 1 A 5787/98.PVL - PersV 1999, 568; SächsOVG, Beschluss vom 10.07.1997 - P 5 S 13/95 -, Personalrat 1998, 334; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2000 - 5 L 6/00 -, PersV 2001, 419). - VG München, 10.10.2023 - M 20 P 22.3387
Erfolgloses form-, aber nicht fristgerechtes Weiterbeschäftigungsverlangen eines …
Rn. 38 b) Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es nicht auf das Vorhandensein entsprechender Planstellen ankommt, sondern darauf, ob ein auf Dauer angelegter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann (…BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 17 P 11.2748 - juris Rn. 32;… BVerwG, B.v. 9.9.1999 - 6 P 5/98 - juris Rn. 17;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 22.8.2007 - OVG 62 PV 9.06 juris Rn. 14; HessVGH, B.v. 21.3.1996 - 22 TL 2391/95 - juris Rn. 29). - VG Meiningen, 21.10.2002 - 3 P 50035/99
Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht des Landes; …
Stellt man jedoch auf den Schutzzweck des § 9 ThürPersVG ab, der den Jugendlichen oder Auszubildenden vor Benachteiligungen wegen seiner Mitarbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung schützen und darüber hinaus die Funktionsfähigkeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung auch nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses sicherstellen soll, muss man den Weiterbeschäftigungsanspruch auf die Ausbildungsdienststelle beschränken (so auch OVG Münster, B. v. 29.03.1999, PersR 2000, 110; OVG Bautzen, B. v. 10.07.1997, PersR 1998, 334, 335; VGH Kassel, B. v. 21.03.1996, PersR 1996, 288 ff.). - OVG Sachsen, 10.07.1997 - P 5 S 13/95
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds einer Jugendvertretung und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Meiningen, 07.04.2004 - 3 P 50013/01
Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht (Land); …
Den Weiterbeschäftigungsanspruch auch auf andere Dienststellen auszudehnen, würde diesem Schutzzweck gerade zuwider laufen, denn der Betreffende würde bei einem Wechsel der Dienststelle aus der Jugend- und Auszubildendenvertretung (vgl. § 60 Abs. 4 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Nr. 4 ThürPersVG) ausscheiden müssen (so auch OVG Münster, B. v. 29.03.1999, PersR 2000, 110; OVG Bautzen, B. v. 10.07.1997, PersR 1998, 334, 335; VGH Kassel, B. v. 21.03.1996, PersR 1996, 288 ff.).
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