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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.02.1997 - 22 TL 568/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10358
VGH Hessen, 20.02.1997 - 22 TL 568/96 (https://dejure.org/1997,10358)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.02.1997 - 22 TL 568/96 (https://dejure.org/1997,10358)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 22 TL 568/96 (https://dejure.org/1997,10358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Mitbestimmung des Personalrates in Personalangelegenheiten: zum Ausschluß des Beteiligungsrechts bei künstlerisch Beschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    (Mitbestimmung des Personalrates in Personalangelegenheiten: zum Ausschluß des Beteiligungsrechts bei künstlerisch Beschäftigten)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 147
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 29.92

    Tarifvertragsrecht - Bühneninspektoren - KünstlerischeTätigkeit - …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1997 - 22 TL 568/96
    Rn. 21 Diese Auslegung wird bestätigt durch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1994 - 6 P 29.92 - (NVwZ-RR 1995, 578 ff. = RiA 1996, 101 ff. = BVerwGE 97, 159 ff.).

    Rn. 25 Unter Berücksichtigung der vom Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 7. Dezember 1994 - 6 P 29.92 - RiA 1996, 101 ff. = BVerwGE 97, 159 ff.) vertretenen Auffassung, wonach es nicht erforderlich ist, daß der künstlerische Anteil der Tätigkeit die anderen, nichtkünstlerischen Bereiche der Tätigkeit überwiegt, muß der Technische Leiter der Studiobühne als künstlerisch Beschäftigter im Sinne des § 104 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 HPVG angesehen werden.

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 36.93

    Personalvertretung - Schulungskosten - Höchstgrenzenregelung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1997 - 22 TL 568/96
    Die Vergütung wird deshalb (unter Beachtung unterer Grenzen), ähnlich wie dies bei Gagen von Künstlern der Fall ist, frei ausgehandelt (vgl. BVerwG, RiA 1996, Seite 104, rechte Spalte = BVerwGE 97, 166).
  • VGH Hessen, 23.05.2018 - 22 A 164/17

    Gewandmeister als künstlerisch Beschäftigter

    Der kollektivrechtliche Schutz des einzelnen künstlerisch Beschäftigten hat daher bei den Personen, die künstlerisch tätig werden können und sollen und sich in diesem Rahmen auch dazu verpflichtet haben, zurückzutreten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 6 P 29/92 -, juris Rdnrn. 14ff.; Hess. VGH, Fachsenat für Personalvertretungssachen [Land], Beschluss vom 20. Februar 1997 - 22 TL 568/96 -, juris Rdnrn. 19ff.; Burkholz in v. Roetteken/ Rothländer, Kommentar zum HPVG [HBR],§ 104, Stand April 2006, Rdnrn. 7ff).
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