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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 115/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2712
OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 115/99 (https://dejure.org/1999,2712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.1999 - 22 U 115/99 (https://dejure.org/1999,2712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 22 U 115/99 (https://dejure.org/1999,2712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847
    Geltung der DFB-Fußballregeln beim Spiel von Kindern und Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz; Schmerzensgeld; Deutscher Fußballbund; Fußballspiel; Fußballspieler; Kinder

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3145 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 1116
  • VersR 2001, 345
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 115/99
    (vgl. BGHZ 63, 140, 142 f; BGH NJW 1976, 957-958 = VersR 1976, 591).
  • BGH, 10.02.1976 - VI ZR 32/74

    Zivilrechtliche Haftung eines Fußballspielers wegen gefährlichen Spiels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 115/99
    (vgl. BGHZ 63, 140, 142 f; BGH NJW 1976, 957-958 = VersR 1976, 591).
  • OLG Hamm, 22.10.1997 - 13 U 62/97

    Auch auf dem Bolzplatz darf gefoult werden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 115/99
    Die dabei praktizierte Spielweise, insbesondere der für das Fußballspiel typische Kampf um den Ball, entspricht im wesentlichen der beim Wettkampf von zwei Fußballmannschaften geübten Spielweise mit der Ausnahme, daß nur auf ein Tor gespielt wird und der Torwart neutral ist (vgl. OLG Hamm OLGR 1998, 30, 31).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2025 - 3 U 131/23

    Haftung einer Gemeinde für eine Aufsichtspflichtverletzung im Rahmen einer …

    Bei sportlichen Spielen und Wettkämpfen können von dem verletzten Teilnehmer Verletzungen, die er durch einen anderen Spieler erleidet - sofern dessen Spielweise im Rahmen der Regeln lag - in Kauf genommen worden sein, sodass nach Treu und Glauben ein vollständiger Haftungsausschluss vorliegen kann (BGH, Urteil vom 05.11.1974, VI ZR 100/73, NJW 1975, 109 f.; Urteil vom 16.03.1976, VI ZR 199/74, NJW 1976, 2161 ff.; Urteil vom 01.04.2003, VI ZR 321/02, NJW 2003, 218 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.1999, 22 U 115/99, NJW-RR 2000, 1116).
  • LG Mainz, 14.06.2007 - 3 S 69/07

    Unerlaubte Handlung: Verletzung eines neunjährigen Kindes beim Fußballspiel in …

    Ob beim Spiel von Kindern und Jugendlichen, die sich zum Fußballspiel zusammenfinden, auch wenn sie auf ein Tor spielen, mangels abweichender Absprachen die Fußballregeln des DFB gelten (OLG Düsseldorf VersR 2001, 345 f.), kann hier, obwohl einiges dafür spricht, auf sich beruhen.
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