Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2009 - L 22 U 152/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Drehers auf Anerkennung einer Lungenerkrankung als Berufskrankheit (BK) gemäß Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII); Notwendigkeit des Bestehens eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen versicherter Tätigkeit und Einwirkung (haftungsbegründende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 19.03.2007 - S 67 U 195/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2009 - L 22 U 152/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2009 - L 22 U 152/08
Die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität muss hinreichend wahrscheinlich sein, die bloße Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 02. Februar 1978, SozR 2200 § 548 Nr. 38).Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38).
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2009 - L 22 U 152/08
Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich ihrer Art und ihres Ausmaßes (so genannte arbeitstechnische Voraussetzungen) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen sein (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgericht vgl. BSGE 61, 127, 130). - BSG, 30.01.2006 - B 2 U 358/05 B
Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2009 - L 22 U 152/08
Soweit sich nicht aus der Eigenart des Gutachtenthemas ergibt, dass für bestimmte Untersuchungen die spezielle Sachkunde und Erfahrung des Sachverständigen benötigt wird, reicht es aus, dass dieser die von Hilfskräften erhobenen Daten und Befunde nachvollzieht (vgl. Meyer-Ladewig/Keller, SGG, 9. Auflage, § 118 Rz. 11 h unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 30. Januar 2006, B 2 U 358/05 B).
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Rechtsprechung
| SG Hannover, 13.05.2009 - S 22 U 152/08 |
Verfahrensgang
- SG Hannover, 13.05.2009 - S 22 U 152/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 6 U 194/09
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