Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.10.1990 - 22 U 18/90 |
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Formaldehyd-Ausgasungen: Wann liegt ein Baumangel vor? (IBR 1992, 6)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1495
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 23.05.2002 - III R 52/99
Außergewöhnliche Belastungen bei Formaldehydemission
Die Empfindlichkeit der Klägerin gegenüber der Formaldehydbelastung dürfte bei Anschaffung der schadstoffbelasteten Möbel noch nicht bekannt gewesen sein; auch waren die Voraussetzungen einer entsprechenden Schadstoffbelastung für die zivilrechtliche Sachmängelhaftung noch nicht abschließend geklärt (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 1993 VII ZR 74/92, Verbraucher und Recht 1993, 320; des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 26. Oktober 1990 22 U 18/90, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1991, 1495; des OLG Nürnberg vom 15. Januar 1992 9 U 3700/89, NJW-RR 1993, 1300, und des OLG Köln vom 6. Mai 1991 12 U 130/88, NJW-RR 1991, 1077). - OLG Bamberg, 06.10.1999 - 3 U 66/97
Schadens- und Schmerzensgeldansprüche wegen gesundheitsschädlicher …
Nach alledem stellen Formaldehyd-Ausgasungen aus Baumaterialien eines Wohnhauses keinen Mangel dar, wenn sie zu keiner höheren Konzentration als 0, 1 ppm in der Raumluft führen (so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1495; OLG Köln NJW-RR 1991, 1077;… Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., § 13 VOB/B Rd. Nr. 151).
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