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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.09.2000 - 22 U 19/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9933
OLG Düsseldorf, 15.09.2000 - 22 U 19/00 (https://dejure.org/2000,9933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 (https://dejure.org/2000,9933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 2000 - 22 U 19/00 (https://dejure.org/2000,9933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufsichtspflicht bei dreijährigem Kind; Verhinderung von Brandschäden; Aufsichtspflichtverletzung; Elektroherd; Einschalten eines Herdes; Ausübung der Aufsicht über Kinder

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 235
  • MDR 2001, 333
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2000 - 22 U 19/00
    Allerdings muß bei kleineren Kindern gewährleistet sein, daß Gefahrensituationen in kürzerer Zeit erkannt werden können und eine Möglichkeit zum Eingreifen besteht (vgl. OLG Oldenburg, MDR 1995, 699).
  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 117/92

    Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2000 - 22 U 19/00
    Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich danach, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen müssen, um Schäden Dritter durch ihr Kind zu verhindern (BGH NJW 1993, 1003).
  • OLG Hamm, 13.01.1995 - 30 U 194/94

    Aufsichtspflicht hinsichtlich kleinerer Kinder wegen Brandgefahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2000 - 22 U 19/00
    Dabei sind bei Kindern, die noch unter 4 Jahre alt sind, aufgrund der fehlenden Einsichtsfähigkeit hohe Anforderungen an die Aufsichtspflicht zu stellen, wenn es um die Verhinderung von Brandschäden geht (vgl. OLG Hamm, MDR 1995, 370).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21

    Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind innerhalb der …

    Schon ab einem Alter von etwa 3 Jahren müssen Kinder in einer geschlossenen Wohnung nicht mehr ständig beobachtet werden, sondern es ist ihnen ist mit Blick auf die persönliche Entfaltung und Entwicklung die Gelegenheit zu geben, sich allein zu beschäftigen (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 26.04.2018 - 4 U 15/18 -, juris Rn. 21;… Staudinger/Bernau (2022) BGB § 832 Rn. 153; siehe auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 -, juris Rn. 5).

    Der Aufsichtspflichtige muss jedoch sicherstellen, dass er stets die Möglichkeit hat, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und sachgerecht einzugreifen (…BGH Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18, juris Rn. 11; OLG Hamm…, Urteil vom 17.11.1999 - 26 U 13/99 -, juris Rn. 37; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 -, juris Rn. 5).

  • LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12

    Beurteilung des Maßes der gebotenen Aufsicht über Minderjährige

    Somit sind insbesondere auch persönliche Eigenschaften des Kindes maßgebend, soweit von ihnen die Wahrscheinlichkeit drittschädigenden Verhaltens im Einzelfall abhängt (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 235; OLG Frankfurt NJW 2002, 236; OLG Hamm NJW-RR 2002, 237).
  • LG Essen, 07.02.2025 - 24 NBs 10/24
    22 U 19/00, NJW-RR 2002, 235; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2018, BeckRS 2018, 15977, Rz. 17 ff.; LG Bonn, Urteil vom 07.11.2014, 15 O 74/14, BeckRS 2016, 4).

    Abzuwägen sind dabei auch die Schadensgeneigtheit des Umfelds, die Vertrautheit im Umgang mit dem Kind und ob ein gefahrträchtiges Handeln des Kindes naheliegt, ggf. aufgrund von ebensolchem Vorverhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.09.2000, a.a.O).

    Es muss bei kleinen Kindern gewährleistet sein, dass solche Gefahrensituationen in kürzerer Zeit erkannt werden können und eine Möglichkeit zum Eingreifen besteht (OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.09.2000, a.a.O.).

  • LG Heidelberg, 12.11.2018 - 3 O 229/16

    Aufsichtspflichtverletzung bei kurzer Nichtbeobachtung von Kleinkind

    Rn. 18 b) Schärfere Anforderungen an die Aufsichtspflicht sind nur dann zu stellen, wenn das Kind zu gefahrträchtigen Handlungen neigt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 235).
  • LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09

    Kleinkind - Sturz auf Rutsche in Kaufhauskinderabteilung

    Der Aufsichtspflichtige muss daher umfassend sicherstellen, dass er stets die Möglichkeit hat, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und sachgerecht einzugreifen (OLG Hamm RuS 2000, 237; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 22;… Staudinger/Belling, BGB [2002], § 832 Rdnr. 61).
  • LG Stuttgart, 09.12.2025 - 7 O 196/24
    Kleinkinder dürfen daher, auch wenn sie bislang nicht auffällig wurden, nicht über einen längeren Zeitraum sich selbst überlassen bleiben (vgl. zu Brandschäden OLG Koblenz…, Urteil vom 2. August 2004 - 12 U 587/00 -, juris, Rn. 39 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. September 2000 - 22 U 19/00 -, juris, Rn. 5).
  • LG Neuruppin, 18.12.2003 - 4 S 202/03

    Durch spielende Kinder verursachter Schaden an einem Kraftfahrzeug; Maß der …

    Im allgemeinen bedürfen sie daher einer besonderen und umfassenden Aufsicht (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 235 [OLG Düsseldorf 15.09.2000 - 22 U 19/00] ).
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